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. das ist, verzeihe, blödsinn. trifft zumindest auf unsere anstalt zu, wo vers.streitigkeiten ohne SB und freie anwaltswahl bis zur VSS gedeckt sind. bei kleineren wadelbeissern sicherlich möglich ;). die RS zahlt ja den anwalt, gibt ihn ja ned vor (freie anwaltswahlt, bei mir in st.pölten ist genausogut ein wiener anwalt wurscht -->ergo gedeckt). hab grad einen fall anhängig, wo der kunde partout auch nach dem dritten (von uns bezahlt, wohlgmerkt, auf kundenwunsch!) unabhängigen gutachter nicht glauben will, dass sein haarriss in der hüfte nicht nach einem mini-sturz, sondern aufgrund seiner fettleibigkeit entstanden ist. aber bitte, selbst da zahlen wir jetzt auch noch den rechtsanwalt.... edit: ein fall für den volksanwalt, gegen die ach so böööse versicherung. man muss halt immer zwei seiten kennen, ist wie im richtigen leben. manche leute können einfach nicht anders, siehe auch den thread mit den nachbarn ;). |
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@speeedy: meine tipps sind generell - gehalten und nicht auf dein haus maßgeschneidert. immerhin gilt das versvg - und da §§158j ff - auch für alle anderen. http://www.versichern24.at/rechtsschutzversicherung damit ist mein posting auch nicht blödsinn, sondern hat leider seine berechtigung, weil ned nur und das "mitbewerber" ja auch ned dürften, wenn's verboten wäre https://durchblicker.at/downloads/rechtsschutzversicherung/arag/ARB_ARAG_2012.pdf kv-anbieter gibt's ja in ö. eh ned so viele... und wie gesagt gelegenheit macht auch gierig. "sturz" ist einfach psychisch besser verkraftbar als "deppert blad gfressen"... |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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da hast recht! Deppat blad gfressen, i Hau im o!
Weiß eh, dass du deine links allgemein hältst, ich kann aber im speziellen drauf Antworten. Da ich da herin als Vers.-Mitarbeiter allein auf weiter Flur poste, kann ich auch nur unsere Vorgehensweise schildern. Gruß, alex |
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Hallo speeeedcat nochmals,
Eine Sache ist mir noch unklar: Was bedeutet das jetzt? Hat das irgendwelche Auswirkungen für mich, wenn ich mich für eine dieser Versicherungen(zB. eben Wüstenroth) entschliesse? Wie ging es Generali in dieser Zeit? mfg Sektionschef |
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Hey sektionschef, kein Problem.
Der Abbau der stellen wird wohl auch teilweise auf die schadensabwicklung, respektive Kundenbetreuung, Niederschlägen, wenn weniger Sachbearbeiter gleich viele oder, so wie Heuer in der Sparte Sturm, mehr Schäden bearbeiten. Jede Versicherung geht nach dem kaufmännischen Prinzip, der schleuderer wird sich wohl am ehesten um eine Sanierung kümmern (nat. Eine reine Mutmaßung). Siehe einst VJV im Kfz-Bereich, und plötzlich waren sie nicht mehr am Markt. Dafür hatte dann w.....t schwer zu kämpfen, die haben's nämlich seinerzeit gekauft . Gruß, alex |
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Hallo Sektionschef, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Welche Eigenheim/Haushaltsversicherung? |
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speeeedcat, ich danke dir nochmals sehr für deine Antworten.
Obwohl ich jetzt einen viel besseren Einblick in die Versicherungswelt habe, weiß ich noch immer nicht, wohin ich abschliessen gehen soll. Soll ich mir von allen 4 Großen ein Angebot einholen und dann Detail für Detail die Deckungen vergleichen um zu sehen, welches Paket für mich am besten geeignet wäre? Allerdings möchte ich ja eine hohe Deckung bei grober Fahrlässigkeit haben, und nach deiner Aussage bleiben dann eh nur Wüstenroth und Generali über, oder? Brauch ich bei Generali irgend ein Zusatzpaket, um die grobe Fahrlässigkeit dabei zu haben? Und, gilt die grobe Fahrlässigkeit bei Gebäude und Haushalt? Fragen über Fragen... Häuslbauerin, was sagst Du zu dem Ganzen? mfg Sektionschef |
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bin grad wieder zum Nachlesen gekommen - Also bei der Uniqa war in Sachen grober Fahrlässigkeit nichts zu machen - außerdem war unser Versicherungsvertreter, nachdem ich Kranken und Unfallversicherungen abgelehnt habe, sowieso völlig desinteressiert an uns.
Ich werd auf jeden Fall Wüstenrot kontaktieren und Generali (ist da nun grobe Fahrlässigkeit versicherbar oder nicht - das hab ich jetzt noch nicht so ganz heraus aus der Diskussion). Wichtig ist mir auch Versicherung gegen Verrussung. Ein kleiner Brand kann schon das ganze Haus verrussen und da wir eine Holztramdecke haben, kann da ein beträchtlicher Schaden entstehen, wenn man alles wieder sauber haben will. Laut einem Bekannten bei der Feuerwehr ist Verrussung aber oftmals nicht versichert, obwohl/weil die Schäden eben enorm sein können. Hochwasserschaden ist uns eher egal - wir leben auf einem Hügel. Wir zahlen zur Zeit bei der Uniqa für unsere 155m2 Wohnfläche + 20m2 Nebengebäude ohne Keller um die 350€/Jahr. Versicherungssumme hab ich damals schon um 50.000€ gegenüber Standardwert anheben lassen (so auf um die 350.000 nur für Eigenheim + dann noch Haushalt). Weil wenn mir das Haus abbrennt, dann mag ichs pikobello wieder aufgebaut haben ohne einen Finger zu rühren und Angebote vergleichn zu müssen. Das wär sich um 300.000 nicht ausgegangen. Dass die Prämie für einen guten Schutz (also auch grobe Fahrlässigkeit versichert) steigen wird, ist mir klar. Aber wirklich eine umfassende Versicherung für große Schäden zu bekommen, ist scheinbar gar nicht so leicht. (selbiges hätt ich auch mal bei der Unfallversicherung versucht - ich wollte ein Angebot für eine UV die nur bei schwerer Invalidität zahlt und nicht bei jedem Wehwehchen - mit entsprechend günstiger Prämie natürlich. War scheinbar nicht im Interesse von Versicherungen sowas anzubieten) |
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@Häuselbauerin
Also mein Makler hat mir nachgesehen, nur Wüstenroth und VAV zahlen bei grober Fahrlässigkeit 50% der Versicherungssumme, die anderen deutlich weniger(ein paar TEuro oder so). Er dürfte aber Generali übersehen haben, speeeedcat hat darauf hingewiesen, daß die auch 50% zahlen. Ein Wüstenroth Angebot habe ich vorliegen, da kommt die Prämie(EH+HH) auf ca. 500Eur/Jahr. Generali habe ich noch kein Angebot, ich schätze es wird aber etwas höher sein. Bzgl. Verrußung kann ich nichts sagen, aber bei den meisten sind Malerarbeiten dabei. Ich werde mir wahrscheinlich die Mühe antun, die Deckungen von Generali und Wüstenroth zu vergleichen um zu sehen, welche Zusatzdeckungen im Paket für mich besser passen. Habe schon Grauen davor, dies machen zu müssen aber was solls? Mich würde noch Interessieren, wie das mit der groben Fahrlässigkeit im Detail is: Betrifft das die EH und die HH oder nur eine von beiden? Betrifft das sowohl Feuer, Wasser und Sturm? Betrifft das alle Personen im Haushalt(Kinder)? Vielleicht kann uns da speeeedcat wieder helfen? mfg Sektionschef |
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gut, gehen wir mal direkt ins detail. - ich nehme an, speeeedcat spricht das hier an: http://partner.generali.at/daten/projekt/generali/ecpContentUE.nsf/0/11109156d755928ec12570f80055af89/$FILE/Partner-Info_Besitz%20neu_120314.pdf
das hat 2 haken: 1. wer wie ich mit "grobe fahrlässigkeit eigenheimversicherung" googelt, kommt schnell drauf, dass mittlerweile ziemlich viele mitbewerber die grobe fahrlässigkeit als marketinginstrument bei hochpreisigen produkten entdeckt haben. (merkur,basler, wüstenrot,vav, helvetia....) 2. das prinzipielle problem bleibt unberührt, nämlich die gretchenfrage: war das jetzt leichte oder grobe fahrlässigkeit? vgl. punkt 2.9 in http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d105/AKVersicherungstipps.pdf wenn ich schadenreferent wäre, sind dann natürlich alle, die das haben, mal a priori grob sorgfaltswidrig. weil wer den schaden hat, braucht für spott ned sorgen und billiger als mit leichter fahrlässigkeit wird's für die versicherung (die ja hohe deckungssummen in den nobelvarianten hat) auch noch. denn nur grob sorgfaltswidrige sind so deppert, dass ihnen sowas passiert... und auf einmal braucht man als versicherung nimmer voll (wie bei leichter), sondern nur 25 - 50% zahlen... brave new world. andererseits wären mir als versicherer kunden, die besonderen wert auf den schutz bei grober fahrlässigkeit legen, auch suspekt. bringt ja nur bei vorsatz was, wenn man den in grobe fahrlässigkeit biegen kann (ggf. nach ein paar strafrechts-instanzen)... http://www.versichern24.at/faq/welche-obliegenheiten-sind-zu-beachten http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110706_OGH0002_0070OB00114_11G0000_000 |
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@sektionschef, häuslbauerin - die verrussung ist bis zur höhe der versicherungssumme, so kausal und im gebäude, mitversichert!
bei "nur haushalt" (wohnung) natürlich nur für den inhalt. die grobe fahrlässigkeit ist mit 25% prämienfrei dabei, gegen prämienzuschlag auf 50% erhöhbar. beispiel dafür: schnitzel weren am paniert am herd, frau geht wäscheaufhängen/telefonieren/kleinkind wickeln usw. und vergisst die pfanne wegzustellen, fett brennt an, usw...feuer, küche brennt aus. hatte solche fälle selbst schon ein paar mal, wird anstandlos bezahlt. und nein creator, ich meinte http://www.generali.at/fileadmin/media/AEHB_2011.pdf gruß, alex |
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Das, mein lieber Bono, richtet sich nach verbauter Fläche, wieviele Etagen, Keller ja/nein, Ausstattung. Gruß, alex |
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habe mich nun für Wüstenrot entschieden - Hallo Gemeinde
Wollte euch noch mitteilen, daß ich mich nun bzgl. Eigenheim/Haushaltsversicherung für Wüstenrot entschieden habe. Nachdem scheinbar nur Wüstenrot und Generali bei grober Fahrlässigkeit max. 50% der Versicherungssumme abdecken und mir das wichtig war, kamen nur die beiden in die engere Wahl. Der Vergleich untereinander ist dann für Wüstenrot ausgefallen, weil bei ca. gleicher Leistung die Prämie dort wesentlich günstiger war. Noch dazu erhalte ich 40Eur/Jahr Nachlass, weil ich 2 abgelaufene Bausparverträge und die Kfz-Haftpflichtversicherung bei WR WR [Wechselrichter] habe. Die Prämien sind dann: WR: 480,- EAG:840,- pro Jahr. Dabei läuft der Versicherungsvertrag bei WR WR [Wechselrichter] nur 3 Jahre, bei EAG ist schon der Rabatt für 10Jahre eingerechnet. Vielleicht hilft jemanden dies weiter. mfg Sektionschef |
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Hmmm - @speedcat:
Steht dieses Bratpfannenbeispiel für grobe oder leichte Fahrlässigkeit? So wie es hier steht scheint mir ein Einwand der groben Fahrlässigkeit unmöglich. Anders als viele annehmen wird grobe Fahrlässigkeit seeeeehr selten von den Versicherungen eingewendet, ein halbwegs "normal" tickender Mensch ist zu grober Fahrlässigkeit eigentlich kaum fähig. Grobe Fahrlässigkeit ist es wenn ich einen Schaden leichtfertig in Kauf nehme, also die Pfanne nicht wegstelle obwohl ich weiß dass mit einem Brand zu rechnen ist und es halt einfach drauf ankommen lasse, wird scho nix sein. @Creator: Wahrscheinlich verstehe ich es wieder einmal falsch oder zitiere unpassend, aber ich kenne keinen einzigen Schadenreferenten der so denkt, und ich kenne sogar mehrere Schadenabteilungen. Kennst du ein real existierendes Beispiel wo ein ausgebildeter Schadenreferent ernsthaft versucht hat grobe Fahrlässigkeit einzuwenden obwohl es dazu keine zwingend eindeutige Sachlage gab, nur um Teile des Schadenersatzes zu sparen? |
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also bei wirklichen grossschäden wird keiner von den legalen verbrechern wirklich anstandslos zahlen. ich war von der zürich total überrascht. gerade haushaltsversicherung abgeschlossen (zürich hat brav den nachträglich fälligen dauerrabatt der allianz übernommen) hat sich der steintisch (ist stolpern grobe fahrlässigkeit)
verabschiedet. gesamtschaden ca 4500,--. das kriegen sie über die prämie nicht in 20 jahren wieder herein. keinerlei probleme, nicht einmal der sv war vor ort. nur ein anruf. |
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ich kenne auch mehrere schadenabteilungen und - ja, ich kenne 2 fälle, einen bei der vav und einen bei der nö., eigentlich einen dritten, den hat mir der schadenreferent - ein ex-generali-mann und ex-kollege- selbst erzählt, wo dies ernsthaft so probiert wurde. einmal mit einem dachflächenfenster samt folgendem wasserschaden, einmal mit nicht abgedrehter hauptwasserleitung, angeblich klar kaputtem hahn und überflutetem keller. ist aber schon ein zeitl her...
nicht, dass man es gleich bis vor's gericht treiben wollte, das geht schon subtiler, einfach mal ned zahlen und nachfragen lassen, dann ned ganz sicher sein, ob es nicht doch ziemliches "pech" ist und ja, natürlich kann sowas auch den besten mal passieren, aber das muss man halt schon auf grobe fahrlässigkeit "prüfen"... und das dauert. dann kommt ein dämliches abfindungsanbot auf "kulanz", dann ist der bazar eröffnet, bis die deckungszusage der rechtsschutz da ist... dann ist die prüfung sowas von überraschend schnell positiv abgeschlossen... ich saug' mir das ned aus den fingern und erzähle ja nur aus meinem mikrokosmos. ob da ein größenschluss in der art "was ich mitkriege, kriegen ganz viele andere ja auch mit" zulässig ist, ist eine andere frage. vielleicht sind ja jetzt alle engel geworden, weil sie gecheckt haben, dass ausjudizieren für sie ned so tolle chancen bietet. allerdings fehlt mir da der glaube, wenn ich nur die medienwirksam hochgepushten fälle anschaue. und ned jeder geschädigte drängt ins tv... |
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Hmm - Ich glaub dir schon dass du dir das nicht aus den Fingern saugst, allerdings denke ich nicht das diese Einzelfälle aufzeigen ob die Referenten dazu neigen einfach so mal grobe Fahrlässigkeit einzuwenden, nur weil es plötzlich mitversichert ist und die Schadenhöhe reduziert.
Keine Ahnung wie die Schäden tatsächlich nun abgelaufen sind, aber hier scheints eher so zu sein dass die Leitungen eben auffallend desolat waren und sich der Referent gefragt hat wie leicht das auch dem Versicherten auffallen hätte müssen. Denn genau hier fängt die grobe Fahrlässigkeit an: Hat der Kunde sich die Kosten bewusst erspart, vielleicht sogar mit dem Gedanken dass die Versicherung ohnehin dann alles zahlt, die Folgeschäden und sogar die Erneuerung der Installation? Das ist seine Aufgabe, dafür wird er entlohnt. Nicht dafür es öfters mal auszuprobieren um Geld zu sparen, sondern dafür zu erkennen dass er in diesem speziellen Einzelfall die Fahrlässigkeit prüfen und beurteilen muss. Grobe Fahrlässigkeit wird so selten eingewendet das sich der Einschluss überhaupt nicht lohnt, zumindest nicht für Mehrprämie. Wer sich das extra wünscht käme mir auch suspekt vor, da bin ich ganz bei dir. |