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Bei dieser Ausnahme ist der primäre Energieträger egal. Es könnte also auch Erdgas, oder Erdöl sein. Wird ein nachhaltiger Energieträger verwendet, liegt die Grenze bei 25000Kwh. Hier fällt eine Pv Anlage rein. Hier erzeugst du Strom und verbrauchst (Eigenverbrauch) diesen Strom auch gleich wieder. Um genau diesen Eigenverbrauch geht es. Liegt er unter dieser Grenze = keine Elektrizitätsabgabe. Für jeder Kwh darüber musst diese Steuer zahlen. Gleich voraus. Den eingespeisten Überschussstrom muss nicht der Einspeiser versteuern, sondern derjenige, der den Strom letztendlich verbraucht. So hätte ich es verstanden. |
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Jep verschrieben danke, sind 30€/jahr |