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Die Widmungsart "Parkplatz" gibt es in NÖ nicht. Es müsste sich um die Widmungsart "Verkehrsfläche" handeln. Die wiederum wird in "öffentliche Verkehrsflächen" und "private Verkehrsflächen" unterteilt. Dann besteht noch die Möglichkeit, dass diese Bezeichnung der Widmungsart im Flächenwidmungsplan mit einem Zusatz (z.B. "Parkplatz") versehen wird. Im Sinne deiner etwas groben Angaben müsste der Flächenwidmungsplan auf deinem Grundstück also "Private Verkehrsfläche - Parkplatz" ausweisen. Trifft das wirklich zu?? Wie is es zu dieser Widmung überhaupt gekommen? Für private Abstellplätze braucht man in der Regel diese besondere Windmung nicht! |
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Ich vermute mal, der TE hat sich verguckt, das Symbol für Gärten könnte man auch als P deuten... Sonst wäre es wie Karl sagt eine viel längere Widmung |
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Also im Ösi-Land heißt das "verschaut"...nix "verguckt". Ich bin ja bekennender Ausländerfeind...zumindest gegen die westlich gelegenen Ländereien... |
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Früher war hier ein Cafe-Restaurant, daher der gegenüberliegende Parkplatz. Am Flächenwidmungsplan durch ein "P" gekennzeichnet. Laut Grundbuchauszug "Gärten", hab ich gerade gesehen (sollte das etwas aussagen). |
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Also Widmungsart "Verkehrsfläche"??? Ich will die "Widmungsart" wissen!! Denn die ist primär dafür entscheidend, was man dort machen darf. "P" ist für sich allein keine Widmungsart! |
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Bitte mach doch einfach ein Foto von dem Plan und stell ihn rein. |
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Hab momentan nur den Flächenwidmungsplan aus dem NÖ-Atlas zur Hand. Auf dem Bütterl gibts eh nur ein "P" - und das betrifft mein Grundstück. Welche weiteren Infos wären noch wichtig? |
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Ich gehe davon aus, dass es eine "private Verkehrsfläche" spezielle Verwendung "Parkplatz" ist. |
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Nein, ich gehe doch nicht mehr davon aus, dass es eine "private Verkehrsfläche" ist. Zwar eine Info von der ÖAMTC-Seite (da gehts um Führerscheinentzug etc.), aber dort steht: "Mit Sicherheit als Straßen mit öffentlichem Verkehr gelten: Wirtshausparkplätze (jedermann kann Gast werden), Tankstellen, ja selbst Wiesen, die bei Zeltfesten als Parkplätze dienen." Weiß jemand, wie normalerweise vorgegangen wird, wenn das Gasthaus schon seit Jahren geschlossen und der Parkplatz somit obsolet ist? Erfolgt hier üblicherweise wieder eine Umwidmung? Angrenzende Grundstücke sind mit der Widmungsart Gp bezeichnet. |