« Baurecht  |

Widmung P (Parkplatz) in NÖ - was erlaubt? [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  kernoel
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.12. - 22.12.2019
9 Antworten | 5 Autoren 9
9
Gegenüber von meinem Haus, also auf der anderen Straßenseite habe ich ein kleines Grundstück, das als Parkplatz gewidmet ist. Weiß jemand, was man auf so einer Widmung alles anstellen kann bzw. darf?  
Ich denke an einen Carportbau etc. ... 
Vielen Dank für etwaige Auskünfte. 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.12.2019  (#1)

zitat..
kernoel schrieb: ein kleines Grundstück, das als Parkplatz gewidmet ist.

Die Widmungsart "Parkplatz" gibt es in NÖ nicht. Es müsste sich um die Widmungsart "Verkehrsfläche" handeln. Die wiederum wird in "öffentliche Verkehrsflächen" und "private Verkehrsflächen" unterteilt.
Dann besteht noch die Möglichkeit, dass diese Bezeichnung der Widmungsart im Flächenwidmungsplan mit einem Zusatz (z.B. "Parkplatz") versehen wird.

Im Sinne deiner etwas groben Angaben müsste der Flächenwidmungsplan auf deinem Grundstück also "Private Verkehrsfläche - Parkplatz" ausweisen. Trifft das wirklich zu??
Wie is es zu dieser Widmung überhaupt gekommen? Für private Abstellplätze braucht man in der Regel diese besondere Windmung nicht!

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
21.12.2019  (#2)
Ich vermute mal, der TE hat sich verguckt, das Symbol für Gärten könnte man auch als P deuten...
Sonst wäre es wie Karl sagt eine viel längere Widmung 

1
  •  DeletedUser002
21.12.2019  (#3)

zitat..
bautech schrieb: verguckt

Also im Ösi-Land heißt das "verschaut"...nix "verguckt".
Ich bin ja bekennender Ausländerfeind...zumindest gegen die westlich gelegenen Ländereien...

1


  •  kernoel
  •   Silber-Award
22.12.2019  (#4)
Früher war hier ein Cafe-Restaurant, daher der gegenüberliegende Parkplatz. Am Flächenwidmungsplan durch ein "P" gekennzeichnet. Laut Grundbuchauszug "Gärten", hab ich gerade gesehen (sollte das etwas aussagen). 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.12.2019  (#5)
Also Widmungsart "Verkehrsfläche"???
Ich will die "Widmungsart" wissen!! Denn die ist primär dafür entscheidend, was man dort machen darf.
"P" ist für sich allein keine Widmungsart!

1
  •  bloom
  •   Silber-Award
22.12.2019  (#6)
Bitte mach doch einfach ein Foto von dem Plan und stell ihn rein. 

1
  •  kernoel
  •   Silber-Award
22.12.2019  (#7)
Hab momentan nur den Flächenwidmungsplan aus dem NÖ-Atlas zur Hand. Auf dem Bütterl gibts eh nur ein "P" - und das betrifft mein Grundstück. 
Welche weiteren Infos wären noch wichtig? 


2019/20191222942578.png

1
  •  kernoel
  •   Silber-Award
22.12.2019  (#8)
Ich gehe davon aus, dass es eine "private Verkehrsfläche" spezielle Verwendung "Parkplatz" ist. 

1
  •  kernoel
  •   Silber-Award
22.12.2019  (#9)
Nein, ich gehe doch nicht mehr davon aus, dass es eine "private Verkehrsfläche" ist. 

Zwar eine Info von der ÖAMTC-Seite (da gehts um Führerscheinentzug etc.), aber dort steht: 
"Mit Sicherheit als Straßen mit öffentlichem Verkehr gelten: Wirtshausparkplätze (jedermann kann Gast werden), Tankstellen, ja selbst Wiesen, die bei Zeltfesten als Parkplätze dienen."

Weiß jemand, wie normalerweise vorgegangen wird, wenn das Gasthaus schon seit Jahren geschlossen und der Parkplatz somit obsolet ist? Erfolgt hier üblicherweise wieder eine Umwidmung? Angrenzende Grundstücke sind mit der Widmungsart Gp bezeichnet. 

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kann man Abmachungen einer Bauverhandlung ändern?