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So jetzt habe ich noch eine Frage zum geplanten Umsetzungszeitraum, welchen man bei der Ticketvervollständigung angeben muss. Auf der Homepage heißt es: Der Fördernehmer ist verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme die von ihm erstellte Abrechnung des Vorhabens mit allen zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Diese Frist kann einmal um bis zu sechs Monate verlängert werden. Bei mir fangt es Anfang November mit der Belieferung an (Module). Der WR WR [Wechselrichter]/Speicher kommt aber dann erst frühestens im April. Das ist aber auch nicht sicher. Vielleicht wird es sogar Mitte des Jahres. Wer weiß??? Was soll ich jetzt als Umsetzungszeitraum angeben? Die Frist für IBN ist ja 6 Monate. Muss ich jetzt 6 Monage (also 11.2022 bis 05.2023) angeben und dann bei Bedarf verlängern? Oder kann man gleich etwas länger angeben und dann wenns gut läuft früher fertigmelden? Danke |
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ich hab Nov 22 bis Apr 23 angegeben. somit genau 6 Monate. Bei Bedarf wird verlängert... lg |
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OK, so werde ich es auch machen. Aber jetzt noch ein Detail: Der Netzanschluss läuft auf mich und meine Frau. Ich möchte, dass auch die Einspeisung dann auf uns beide läuft, weil dann sind 2 x 12500kWh steuerfrei. Als Förderwerber kann ich aber nur eine Person eintragen. Das ist komisch, weil ich habe vor ein paar Tagen mit der OeMAG Hotline telefoniert. Dort wurde mir gesagt, dass man zusätzliche Förderwerber dazugeben kann. Das bringe ich aber nicht zusammen. Oder ist das für die spätere Einspeisung dann eh egal, wenn die Förderung jetzt nur auf eine Person läuft?? |
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Investitionsförderung und Einspeisung hat eigentlich nichts miteinander zu tun. |
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Hallo! Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage. Ich habe diese Woche die Förderung beantragt, welche natürlich noch nicht genehmigt wurde. Wenn ich jetzt auch gleich einen Einspeisevertrag abschließe (also bevor die Förderung überhaupt genehmigt wurde), bekomme ich dann noch eine Förderung? |
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Klar. Weil die Sachen nichts miteinander zu tun haben. Nur Achtung: Das Auftragsdatum das du bei der Einspeisung hoch lädsts darf keinesfalls vor dem Datum des Förderantrages sein. Das merken die sofort und lehnen die Förderung ab. |
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Eine Frage zur Förderung. Wenn für alles eine Rechnung vorliegt außer dem Wechselrichter, ist das tatsächlich ein Ausschließungsgrund? Da sich die Förderung ja nach kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] richtet, müsste sich das doch mit der Rechnung für Montage, Module usw. trotzdem ausgehen: 2) Bei Photovoltaikanlagen sind für die Endabrechnung folgende Unterlagen an die Abwicklungsstelle zu übermitteln: 1. Rechnungen; 2. Zahlungsnachweise (Raten- und/oder Barzahlungen sind ausgeschlossen); 3. Bestätigung der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber; 4. Prüfprotokoll nach ÖVE/ÖNORM E-8001 eines befugten Unternehmers (beinhaltet Befund, Anlagenbuch, Messung und Prüfung); 5. Bestätigung der Endabrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer, soweit dies von der Abwicklungsstelle als notwendig erachtet wird; 6. Fotos der Anlage; 7. Netzzugangsvertrag. Sollte das bereits diskutiert worden sein, bitte um Nachsicht. 21 Seiten habe ich nicht durchgelesen ;) |
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Hallo liebe pv Fans und Experten. 1) wird es 2023 auch eine Ömag Förderung geben? Wann wird das bekannt? 2) werden eine 12,9kwp Anlage errichten, habe aber die Förderung nur für 10kwp angesucht. Kann ich dann später eine Erweiterung um die 2,9kwp machen? Ich lasse nun zunächst alle montieren aber der Elektriker bescheinigt nur die 10? Und im nächsten Schritt mache ich die Erweiterung? Ist das möglich? Natürlich nicht offiziell? 3) gerne würde ich bei der Ömag einspeisen. Gebe ich da dann auch die 10 an, obwohl ich 12,9 habe? hatte jemand schon eine ähnliche Situation? Gerne auch über direkte Nachricht, falls zu heikel |
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1) Ist geplant. Aber noch kein Datum 2) Wenn der Elektriker das Geld noch nicht haben will, dann kannst du es über eine Erweiterung machen. Brauchst ja dann eine Rechnung + Zahlungsbelege 3) Da würde ich nur 10 angeben. Die gleichen oft Förderung und Einspeiseanträge ab |
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Vielen Dank lieber vbler! Das hat mir nun sehr geholfen. |
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Kann hier jemand von den Profisolarteuren etwas dazu sagen? Bin mir sicher, dass ihr auch viele Einreichungen für deure Kunden durchführen dürft ;) Woher stammt die Befürchtung, dass es ohne Rechnung für den WR WR [Wechselrichter] keine Förderung geben soll. Montage, Module, Installation Eli etc. macht doch auch noch einen Batzen aus und wenn ich mir die Dinge bei der ÖMAG durchlese, dann kommt es allein auf die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an. |
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@3) Wenn ich jetzt zB eine 13kWp Anlage errichte und und nur die 10kWp Kat.A Förderung haben will, dann gebe ich bei der Förderung an: Kat.A 10kWp, aber beim Ömag Einspeisevertrag schon die 13kWp. Um die 3kWp stirbt man halt bei der Förderung. Der Punkt 3 bezieht sich darauf, dass man in einem zweiten Schritt später die zusätzlichen 2,9 zur Förderung beantragen will, oder? |
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Genau. Wenn du so wie ich auf die paar kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] über 10 verzichtest und dir den Aufwand für die Erweiterung nicht antun willst, dann genau so machen wie von dir beschrieben. |
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Wäre folgendes Szenario also denkbar: Netzzutritt für 25kWp genehmigt, Rückspeiselimit für 17KW genehmigt jetzt 13kWp PV montieren, dabei einen 17KW Wechselrichter installieren, 10kWp Kat.A ÖMAG-Förderung beantragen, 13kWp Einspeisevertrag mit der ÖMAG einrichten diese Anlage in Betrieb nehmen (inkl. Abnahme durch Netzbetreiber usw.) Im Anschluss dann (zB 3 Monate danach): wieder 10kWp Kat.A ÖMAG Förderung beantragen, 11,9 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] PV Module montieren und den Einspeisevertrag mit der ÖMAG auf 24,9kWp erhöhen, bzw. erneuern. Oder schließt sich beim zweiten Mal ÖMAG Kat.A aufgrund der ersten Förderung automatisch aus? |
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Das ist eine interessante Frage. Würde mich auch interessieren. ... |
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https://www.noen.at/niederoesterreich/wirtschaft/oemag-bundesfoerderung-foerderung-fuer-sonnenstrom-wird-reformiert-niederoesterreich-print-oemag-erneuerbare-energie-klimawandel-photovoltaik-sonnenenergie-342593148 |
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Ich bin jetzt auch kein Feind meines eigenen Geldes, aber man muss sich schon fragen, was eine Förderung bei der aktuellen Marktreife überhaupt noch soll. Ein Lebensmittelhandelskenner sagte einst zu mir: Warum gibt es zu Silvester so viele Rabatte auf Sekt und Wein, wo die Leute das ohnehin kistenweise kaufen wollen? Beim Boom, der die letzten Jahre schon anhält und sich jetzt nochmal zugespitzt hat, ist der urspüngliche Zweck "Anreize schaffen" und "Amortisation ermöglichen" schon weit verfehlt. Die Rückflüsse meiner Anlage nach knapp 2,5 Jahren betragen schon >50% der Anschaffungskosten. Wozu fördern? Das Geld könnte aktuell dazu verwendet werden, um den Netzausbau zu beschleunigen, damit auch jeder seine bspw. 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bekommt, wenn er das möchte. 1 |
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Hallo Gawan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wie funktioniert das mit der OEMAG-Förderung ? |
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Der Deutsche Weg ist da wohl wesentlich besser und einfacher. Einfach die Ust auf PV weglassen - fertig bringt ähnliche Ersparnisse wie unser Lottoförderung, aber keinen so gigantischen Verwaltungsaufwand, mit unzähligen nicht realisierten Projekten usw. |
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Ich glaube es hat alles seine Vor- und Nachteile. Das umgekehrte Bietermodel im EAG für Anlagen > 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] kann schon dafür sorgen dass sich jemand genau überlegt wieviel Förderbedarf wirklich notwendig ist. Auf der anderen Seite werden dann halt im Zweifelsfall nur 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gebaut weil man dort nur schnell genug sein mussz, was auch nicht im Sinn des Energiewandels ist. Für den gelernten Österreicher der sonst nur die Hand aufhalten muss für die Förderung ist dann gleich alles am System schlecht. Die Umsatzsteuer kann man sich in AT AT [Außentemperatur] auch zurückholen, es ist nur kein Automatismus. Und die derzeitige bundesdeutsche EEG-Vergütung und Hürden zur Direktvermarktung will hier ja auch sicher keiner. 😀 Aber das noch vor (!) der derzeitigen Situation beschlossene EAG wirkt, wenn auch anders als von den meisten geplant. 🙃 |
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Ich sitze gerade bei der Endabrechnung und wollte schon abschicken, bis ich diesen Punkt (Hakerl ganz unten) gelesen habe: Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, sowie die Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweis-Datenbank der E-Control. Leider ist meine Anlage hier anscheinend nicht registriert: https://stromnachweis.at/start_portal_zaehlpunkt_abfrage.asp Folgende Meldung wird ausgegeben: Es wurde keine entsprechende Anlage mit den eingegeben Daten gefunden. Diese Anlage ist noch nicht in der Herkunftsnachweisdatenbank registriert. Bitte kontaktieren Sie Ihren Stromlieferanten, mit dem Sie einen Einspeisevertrag abgeschlossen haben, damit dieser zeitnah die Registrierung Ihrer Anlage durchführen wird. Meinen Einspeisevertrag habe ich mit Spotty. D.h., die müssten eigentlich die Anlage registrieren?? War das bei euch auch so? Welche Fotos der Anlage habt ihr hochgeladen? Im Leitfaden finde ich folgendes: Front- und Seitenansicht (falls möglich auch Rückansicht) samt Wechselrichter und Fotos der Gesamtfläche zur Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Voraussetzungen sowie der Voraussetzungen bei Agri-Photovoltaikanlagen Ich habe am Walmdach alle vier Seiten vollgemacht und diese 4 Seiten fotografiert - so gut es eben bei der Hanglage ging... Wie habt ihr das gemacht? Was ist under "Fotos der Gesamtfläche" zu verstehen? Ein Foto vom Google-Maps? Danke! Edit: Wo muss man eigentlich die Erteilung der Betriebserlaubnis hochladen? |
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Die hast ja schon zu begin hochgeladen. Die Bestätigung des Zählpunktes. Mehr brauchst du nicht. |
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