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Wie funktioniert das mit der OEMAG-Förderung ?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
13.7.2020 - 8.4.2024
454 Antworten | 80 Autoren 454
9
463
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie das mit der OEMAG Förderung funktioniert ?

1. ist die Tarifförderung tatsächlich kombinierbar - der Einmalzuschuss von 250 ,- EUR je kW und die Tarifförderung von 7ct/kWh über 13 Jahre ?

2. wenn ich die Tarifförderung über 7 ct / kWh abschließe, binde ich mich damit fix für 13 Jahre an die OEMAG oder kann ich den PV-Abnehmer trotzdem noch beliebig wechseln ?

3. gibt es da irgendwelche Nachteile ? Ich frage mich aus welchem Grund ich dann nur den Einmalzuschuss beantragen sollten wenn ich auf der anderen Seite zusätzlich die Tarifförderung bekommen kann ? (ok, die ist jetzt nicht die Welt, aber 100-200 EUR im Jahr sinds trotzdem zusätzlich)

lG
Gawan

  •  vbler
  •   Bronze-Award
23.11.2022  (#421)

zitat..
Warrender schrieb:

Edit: Wo muss man eigentlich die Erteilung der Betriebserlaubnis hochladen?

Die hast ja schon zu begin hochgeladen. Die Bestätigung des Zählpunktes. Mehr brauchst du nicht. 


1
  •  Warrender
  •   Bronze-Award
23.11.2022  (#422)

zitat..
vbler schrieb:

──────
Warrender schrieb:

Edit: Wo muss man eigentlich die Erteilung der Betriebserlaubnis hochladen?
───────────────

Die hast ja schon zu begin hochgeladen. Die Bestätigung des Zählpunktes. Mehr brauchst du nicht.

Ich habe nicht den Netzzugangsvertrag (=Zählpunktnummer) gemeint, sondern den Punkt "Nachweis der Inbetriebnahme".
Ich finde zwar unter dem Menüpunkt "Belege" die Kategorie, jedoch im Menüpunkt  Endabrechnung Förderantrag" keine Uploadmöglichkeit. 

2022/20221123365596.png

In dem tollen Ömag-Leitfaden ist übrigens von einer 3-monatigen Frist für die Endabrechnung zu lesen:
Der Fördernehmer ist verpflichtet, spätestens drei Monate nach Ende der Frist für die Vollinbetriebnahme die Endabrechnung des Vorhabens mit allen zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen der Abwicklungsstelle vorzulegen. 
https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/PVInvestitionzuschuesse/IVZ_Leitfaden_Endabrechnung_V10.pdf

Seite 2 Punkt 1

Auf der Homepage ist von 6 Monaten die Rede....
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/
Punkt 3


1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
23.11.2022  (#423)
kann mich jetzt nicht im Detail erinnern, aber ich hab meine Betriebserlaubnis auch mit Kategorie "Nachweis der Inbetriebnahme" hochgeladen.
Also ich sehs jetzt auch noch bei den hochgeladenen Dateien so drin.

1
  •  vbler
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#424)
Bei mir gab es kein Feld "Nachwei der Intebriebnahme". Es ist nur das Prüfprotokollnotwendig. Ansonsten könntest die Endabrechnung ja erst dann machen wenn sich jemand aus dem Elfenbeintrum des Energieversorgers bequemt deine Anlage abzunehmen.

2022/20221124736287.png


1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#425)
bei "sonstige Unterlagen" hochladen.
Da kannst dann eh die entsprechende Kategorie auswählen.

zitat..
vbler schrieb: Ansonsten könntest die Endabrechnung ja erst dann machen wenn sich jemand aus dem Elfenbeintrum des Energieversorgers bequemt deine Anlage abzunehmen.

ich hab eigentlich gedacht, das gehört so?!
Bzw. habs so gemacht. 🤔
Wenns anders ginge (also nur mit Prüfprotokoll), hätte ich schon wesentlich früher einreichen können 😯

andererseits...
ich glaub trotzdem dass du das brauchst. 
Ohne Betriebserlaubnis gibts doch auch kein Inbetriebnahme-Datum?!

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  •  vbler
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#426)

zitat..
Pedaaa schrieb:

bei "sonstige Unterlagen" hochladen.
Da kannst dann eh die entsprechende Kategorie auswählen.

──────
vbler schrieb: Ansonsten könntest die Endabrechnung ja erst dann machen wenn sich jemand aus dem Elfenbeintrum des Energieversorgers bequemt deine Anlage abzunehmen.
───────────────

ich hab eigentlich gedacht, das gehört so?!
Bzw. habs so gemacht. 🤔
Wenns anders ginge (also nur mit Prüfprotokoll), hätte ich schon wesentlich früher einreichen können 😯

andererseits...
ich glaub trotzdem dass du das brauchst. 
Ohne Betriebserlaubnis gibts doch auch kein Inbetriebnahme-Datum?!

Das Inbetriebnahme Datum steht am Prüfprotokoll. Sieh dir den Leitfaden für die Endabrechnung an. Es wird nirgens etwas anderes als das Prüfprotokoll gefordert.


1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#427)
mag durchaus sein. Wissen tu ich es nicht.

Inbetriebnahme-Datum fürs Einspeisen bzw. Marktpreisvertrag ist jedenfalls sicher erst mit Betriebserlaubnis-Datum

1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#428)
laut Endabrechnungs-Leitfaden:

2022/20221124356203.png

Aber wie soll das gehen, ein Inbetriebnahmedatum hier hinzuschreiben, nur mit Prüfprotokoll, wenn eine "Abstimmung mit dem Netzbetreiber" gefordert ist?!

Andererseits steht hier "sollte" und nicht "muss"
Also ein bissl interpretations-Spielraum ist eh eingebaut.

Und laut FAQ:

da sind das zwei verschiedene Punkte:

2022/2022112486956.png


2022/20221124312006.png

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  •  vbler
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#429)
Eben, es steht "sollte" und unten steht ja auch die Fertigstellungsmeldung. Für die Endabrechnung ist es zum Glück egal wann im Elfenbeinturm jemand den Stift in die Hand nimmt.

1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#430)
naja.... empfehlen würde ich die Vorgehensweise keinem!
Das ist etwas Grauzone mit gewissem Risiko.

wie argumentierst du den Punkt 22 aus den FAQ dann weg?

demnach müsste deine Anlage zumindest schon hier drin stehen und dort steht auch das Inbetriebnahmedatum:
https://stromnachweis.at/start_portal_zaehlpunkt_abfrage.asp

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  •  vbler
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#431)

zitat..
Pedaaa schrieb:

naja.... empfehlen würde ich die Vorgehensweise keinem!
Das ist etwas Grauzone mit gewissem Risiko.

wie argumentierst du den Punkt 22 aus den FAQ dann weg?

demnach müsste deine Anlage zumindest schon hier drin stehen und dort steht auch das Inbetriebnahmedatum:
https://stromnachweis.at/start_portal_zaehlpunkt_abfrage.asp

In den 12+ Woche bis die Auszahlung erfolgt ist genug Zeit für die Inbetriebnahme. Bei mir steht das Inbetriebnahmedatum durch den Elektriker in der Stromnachweis DB. Also wo er die Fertigstellung gemeldet hat.
Aber jeder der noch länger auf die Auszahlung warten will, kann ja auf ein Dokument warten, dass definitiv nicht gefordert wird.


2022/20221124926433.png

1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#432)

zitat..
vbler schrieb: Bei mir steht das Inbetriebnahmedatum durch den Elektriker in der Stromnachweis DB. Also wo er die Fertigstellung gemeldet hat.

wenn das so ist, dürfte es aus meiner Sicht schon zulässig sein:
- dann hast du die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber gemeldet, check
- und deine Anlage ist in der E-Control Herkunftsnachweis-Datenbank hinterlegt, check
- somit alles gut.

Bei mir steht dort aber z.B. das gleiche Datum drin, wie in der Betriebserlaubnis. Also nicht das vom Prüfprotokoll. Und damit kanns schon zu Diskussionen kommen.
Hab daher überall das gleiche Inbetriebnahme-Datum angegeben.

Die Einspeise-Vergütung gilt aber klarerweise erst mit Betriebserlaubnis vom Netz

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  •  Warrender
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#433)

zitat..
Pedaaa schrieb:

wenn das so ist, dürfte es aus meiner Sicht schon zulässig sein:
- dann hast du die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber gemeldet, check
- und deine Anlage ist in der E-Control Herkunftsnachweis-Datenbank hinterlegt, check
- somit alles gut.

Ich dachte, der Anbieter, mit dem man den einspeisevertrag abgeschlossen hat, legt die Anlage in der Datenbank an und nicht der Netzbetreiber, oder?


1
  •  zorrofred
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#434)
Würde mich auch interessieren wer nun tatsächlich die Eintragung in der Herkunftsnachweis-Datenbank vornimmt?

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
24.11.2022  (#435)
Der Stromabnehmer nimmt den Eintrag vor, gibt sogar ein eigenes Dokument dafür von der e-control:

https://www.e-control.at/documents/1785851/1811219/INFO+zur+Anlagenregistrierung+f%C3%BCr+PV-Anlagenbetreiber_HKN-DB_062022.pdf/23db6b7e-439f-05a1-7093-cc79b2be993b?t=1654777718944

(sorry falls schon mal gepostet)

1
  •  Christi4n
  •   Bronze-Award
28.11.2022  (#436)
Das Thema kam bestimmt schon ein paar Mal vor, aber auf den letzten Seiten wurde ich dazu im konkreten nicht fündig:

Wann genau kann/soll/darf ich die Förderung einreichen?

Folgende Situation: Netzzusage für 12,5kWp erhalten. Aktuell hole ich Angebote für die PV-Anlage ein, überall leicht unterschiedliche Zugänge. Bis ich mich für einen Anbieter entschieden habe, weiß ich ja nicht genau was ich für die Förderung hernehmen muss, deswegen war mein Gedanke: Angebot - Entscheidung über Anbieter und damit genaues System - Förderung - Anlagenumsetzung

Jetzt ist es aber so, dass ein Anbieter ggf. sogar nicht dieses Jahr montieren könnte, ansonsten bis spät. Frühjahr. Nächster Fördercall ist noch nicht klar, vermutlich Februar was ich mitbekommen habe. Das könnte zu einem Problem werden denke ich.

Vielleicht kann mir hier wer eine Info geben wie am besten vorzugehen ist.

1
  •  Cyber83
28.11.2022  (#437)
kann mir jemand einen bei ihm von der OEMAG akzeptierten Schrieb für den 3-monatigen Aufschub der Frist scannen und hier anhängen? 🤗

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
29.11.2022  (#438)

zitat..
Christi4n schrieb:

Das Thema kam bestimmt schon ein paar Mal vor, aber auf den letzten Seiten wurde ich dazu im konkreten nicht fündig:

Wann genau kann/soll/darf ich die Förderung einreichen?

Folgende Situation: Netzzusage für 12,5kWp erhalten. Aktuell hole ich Angebote für die PV-Anlage ein, überall leicht unterschiedliche Zugänge. Bis ich mich für einen Anbieter entschieden habe, weiß ich ja nicht genau was ich für die Förderung hernehmen muss, deswegen war mein Gedanke: Angebot - Entscheidung über Anbieter und damit genaues System - Förderung - Anlagenumsetzung

Jetzt ist es aber so, dass ein Anbieter ggf. sogar nicht dieses Jahr montieren könnte, ansonsten bis spät. Frühjahr. Nächster Fördercall ist noch nicht klar, vermutlich Februar was ich mitbekommen habe. Das könnte zu einem Problem werden denke ich.

Vielleicht kann mir hier wer eine Info geben wie am besten vorzugehen ist.

aufjedenfall in KAT A beantragen (bis 10kwp).




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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
1.12.2022  (#439)

zitat..
Christi4n schrieb: Wann genau kann/soll/darf ich die Förderung einreichen?

Zum Zeitpunkt des Förderansuchens darfst du noch kein Angebot verbindlich angenommen und schon gar nicht montiert haben. 

Bei 12,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] würde ich auf jeden Fall Kat. A für 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ansuchen. 


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
1.12.2022  (#440)
jetzt is eh schon zu spät,

aber bis. 29.11. hätt er noch in KAT B. ansuchen können und somit mit den Arbeiten oder Bestellungen schon beginnen können.

Das hätte zeitlich Sinn machen können?!
Sonst muss jetzt wieder mit Bestellungen bis zum nächsten Call gewartet werden...

Und KAT B "soll" ja nächstes Jahr eh kein Poker-System mehr sein.

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
1.12.2022  (#441)

zitat..
Cyber83 schrieb: kann mir jemand einen bei ihm von der OEMAG akzeptierten Schrieb für den 3-monatigen Aufschub der Frist scannen und hier anhängen? 🤗

Geht online:

https://www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt/

Auf das Banner ganz oben klicken 😉
Brauchst aber ein offizielles Schreiben von deinem Lieferanten, das die Verzögerung begründet. 


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