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Wieder mal: Notkamin

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  •  ambia
17.4. - 20.4.2012
20 Antworten 20
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Wir sind gerade am Einreichplan zeichnen und am Verhandeln mit der Gemeinde. Unsere Herren vom Bauamt meinen, dass wir einen Notkamin brauchen, weil angeblich nur bei einem Passivhaus keiner erforderlich wäre.

Auf Passivhaus kommen wir mit dem Energieausweis nicht, weil Bungalow und keine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]. Ich WILL aber keinen Kamin. Ich hab weder eine wassergeführte Heizung, wo ich einen Festbrennstoffkessel anschließen könnte, noch will ich einen Ofen im Wohnzimmer. Mich doch von einem Kaminofen oder sonstigen überzeugen zu wollen, wird nicht funktionieren, ich rate von dem Versuch ab. emoji

Wie komm ich also um diesen Schxxß-Notkamin herum? Selbst wenn ich nur eine Wanddurchführung machen muss, zipft es mich an, für nix und wieder nix Geld auszugeben und eine Wärmebrücke einzubauen.
Hab den Referenten schon bezüglich Kaminverzichtserklärung angesprochen, er meint, sowas gibt es nicht.

  •  towei
17.4.2012  (#1)
Entscheidend: Welches Bundesland?

Noch eine Frage: Welche Heizung planst Du? Eine reine Elektroheizung ist nicht mehr zulässig.

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  •  secat
17.4.2012  (#2)


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  •  ambia
17.4.2012  (#3)
Tschuldigung, Steiermark.

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  •  secat
17.4.2012  (#4)
§ 85
Notkamin
Unabhängig von der Art der Beheizung muss jede Wohnung wenigstens einen Anschluss an eine für den Festbrennstoffbetrieb geeignete Abgasanlage haben. Dies gilt nicht für Gebäude, bei denen eine zentrale Beheizungsmöglichkeit mit festen Brennstoffen gesichert ist, sowie für Passivhäuser.

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  •  ambia
17.4.2012  (#5)
Den Paragraph kenn i, und der Referent leider auch. Auf Passivhaus komm ich lt. EA nicht, zentrale Festbrenstoffdings hab ich nicht. Also komm ich ohne Notkamin nicht aus.

Was wär die Minimalvariante? Oder gibts hier kreative Menschen, die mir helfen, ein Schlufploch zu finden? So a la "Nullemissionshaus" oder so...

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  •  Marti565
17.4.2012  (#6)
Hatte dasselbe Problem. Meine ganz einfache und unbürokratische Lösung: Hab einen Edelstahl-Außenkamin in den Einreichplan eingezeichnet, welcher einfach nie installiert wird (obwohl ich ihn theoretisch tatsächlich "nachrüsten" könnte).

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
17.4.2012  (#7)
@Marti565 - Wie hat die Fertigstellungsmeldung funktioniert?
Ich müsste dafür den Befund des Rauchfangkehrers vorlegen, oder ist das in der Stmk. nicht notwendig?

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  •  topstyling
  •   Silber-Award
17.4.2012  (#8)
also wir haben einen Notkamin aber bei der Fertigstellungsanzeige brauchten wir auch keinen Befund vom Rauchfangkehrer der Kamin ist ja auch nicht in Betrieb und wird es noch Jahre nicht sein vermutlich. Bei uns jedoch OÖ vielleicht daher auch unterschiedlich.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.4.2012  (#9)
Haben kein Passivhaus (EKZ 14,6) und keinen Kamin. - Unterfertigte Kaminverzichtserklärung mit den Einreichunterlagen an die Gemeinde übermittelt, hat gepasst (allerdings NÖ - wird Dir also nicht helfen) => wer lang fragt, geht lang irr.
Die Notkaminregelung ist doch von vorvorgestern ... heute (luftdichtes bauen, KWL) müsste man ja ned nur den Kamin erzwingen, sondern auch einen Verbrennungsluftanschluss emoji
Es wär langsam Zeit für eine österreichweit einheitliche Bauordnung ...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
17.4.2012  (#10)
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen - Baugesetz und Baugesetz? ... beim ersten Link hab ich den Notkamin-Paragraphen nicht gefunden. http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark_baugesetz.php
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_8200_003/LRST_8200_003.html

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  •  TW4010
  •   Bronze-Award
17.4.2012  (#11)

zitat..
Es wär langsam Zeit für eine österreichweit einheitliche Bauordnung ...


Vielen Dank! Spricht mir aus der Seele. So ein kleines Land, 9 Baugesetze, jede Gemeinde macht eine eigene Bauordnung, jeder kleine (bestechliche, gibts sowas in Österreich?) Bürgermeister kann entscheiden, wer was bauen darf...

zitat..
Die Notkaminregelung ist doch von vorvorgestern


ebenso!

...auch wenns dir, ambia, leider nicht weiterhilft...

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
18.4.2012  (#12)
@2moose - Der Text im ersten Link ist aus 2008 und enthält die 9-11. Novelle noch nicht.
Die Seite wird scheinbar nicht mehr gewartet, denn auch die NÖ-Ausgabe ist veraltet...

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  •  ambia
18.4.2012  (#13)
@Marti565, eine Durchführung hast aber schon gemacht, oder machst die auch "irgendwann"? Diese Lösung hat eh der Baureferent auch vorgeschlagen, aber so richtig glücklich bin ich damit nicht.

@2moose: Bezüglich Kaminverzichtserklärung hab ich nachgefragt, wollens sie nicht kennen.

Deppert sinds in der Steiermark, so einfach ist das. Auf der einen Seite schreiben sie den Kamin vor, auf der anderen Seite darfst mit der Holzzusatzheizung aber dann eh nicht heizen, weil wir ja so viel Feinstaub haben. Da greifst dir echt am Schädl...

Ich ärger mich einfach drüber, weil ich nicht weis, wofür ich einen Kamin brauchen sollte. Ich hab keine wassergeführte Heizung, wo ich einen Festbrennstoffkessel anschließen könnte. Vom Grundriss her kann ich mit einem Kaminofen nie das ganze Haus beheizen, dafür heiz ich den Aufstellraum auf Saunatemperaturen. Außerdem will ich gar keinen Kamin, weil ich den Dreck nicht im Haus haben will, den Rauchfangkehrer nicht zahlen will und das Holz zum Heizen hab ich auch nicht sondern müsst ich kaufen. Mit dem bissl Baumschnitt vom Garten mach ich dreimal ein Lagerfeuer und fertig.

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Hallo ambia,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wieder mal: Notkamin

  •  ambia
18.4.2012  (#14)
Und bitte wünscht euch keine österreichweit einheitliche Bauordnung, bei unseren Politikern kriegen dann alle die von Vorarlberg. >.<

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  •  TW4010
  •   Bronze-Award
18.4.2012  (#15)
Vorschlag: du könntest den Referenten zur Jagd einladen emoji
dann kannst den Kamin spritzen!

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  •  ambia
19.4.2012  (#16)
Shit, wo nimm i jetzt a Eigenjagd her? Vielleicht geht er mit mir auf a Wühlmaus...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#17)
@gloitom - Heißt das, der Notkamin wurde erst mit der letzten Novelle eingeführt? Das wär ja ein Ding ...

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#18)
@2moose - In der alten Ausgabe war die Regelung in

zitat..
§ 61 Rauch und Abgasfänge, Verbindungsstücke:
(3) Unabhängig von der Art der Beheizung muß in jeder Wohnung wenigstens ein Aufenthaltsraum einen eigenen Rauchfanganschluß haben. Rauchfanganschlüsse müssen von brennbaren Bauteilen mindestens 50 cm, von brandhemmend verkleideten mindestens 25 cm entfernt sein. Im Bereich der Reinigungsöffnungen muß der Fußboden einen nicht brennbaren Belag haben. Die Errichtung eines eigenen Rauchfanganschlusses ist nicht erforderlich, wenn alternativ eine andere zentrale Beheizungsmöglichkeit mit festen Brennstoffen gesichert ist.


in der aktuellen

zitat..
§ 85 Notkamin:
Unabhängig von der Art der Beheizung muss jede Wohnung wenigstens einen Anschluss an eine für den Festbrennstoffbetrieb geeignete Abgasanlage haben. Dies gilt nicht für Gebäude, bei denen eine zentrale Beheizungsmöglichkeit mit festen Brennstoffen gesichert ist, sowie für Passivhäuser.




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  •  Marti565
19.4.2012  (#19)
@ambia: Nein hab auch keine Kamindurchführung, und bei der Fertigstellungsanzeige war der Kamin kein Thema.
Ich glaub auch, manchmal ist es besser man fragt nicht und lässt sich nicht alles absegnen. In Wirklichkeit interessiert es niemanden, ob du einen Kamin hast oder nicht.

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  •  ambia
20.4.2012  (#20)
Passt, danke Marti, dann wirds so gemacht und fertig. Und in ein paar Jahren werden die Holz-Zusatzheizungen sowieso verboten, dann samma vorn dabei ohne Kamin! emoji

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