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10% der grundstücksfläche sind verbaubar. in offener Bauweise mit Bauklasse (nicht verwechseln mit Gebäudeklasse) 1 & 2. geschossflächenzahl ist hier nicht angegeben. wie gross ist das gstk.? |
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Lieber @rocko567! Das ist leider komplett faslch, was du da schreibst. Ganz oben "1,2" (gesprochen: eins-komma-zwei): das ist die Geschoßflächenzahl. Diese drückt das Verhältnis der Summe der Grundrißflächen aller oberiridischen Geschoße von Gebäuden zur Fläche des Bauplatzes aus. "1,2" bedeutet daher, dass die Summe deiner Geschoßflächen max. das 1,2-fache der Bauplatzfläche betragen darf. Beispiel: Bauplatz hat eine Fläche von 1.000m². Daher darf die Summe der Geschoßflächen max. 1.200m² betragen. Mitte "o": das heißt offenene Bebauungsweise. Bedeutet: an beiden Seiten zu den seitlichen Grundgrenzen ist ein Bauwich einzuhalten. Unten "10": hier geht es um die zulässige Gebäudehöhe. In diesem Fall ist das nicht mit einer Bauklasse angegeben, sondern mit einem Meter-Wert. D.h. in diesem Bereich des Bebauungsplanes ist die max. zulässige Gebäudehöhe 10 Meter. (Hinweis: Bauklassen werden immer in römischen Zahlen angegeben; also : I, II, III, IV .....) Nur als Hinweis: "Gewerbegrundstück" ist ein sehr laienhafter Ausdruck, mit dem man rechtlich nicht viel anfangen kann. Es wird sich wahrscheinlich um "Bauland-Betriebsgebiet" oder allenfalls "Bauland-Industriegebiet" handeln, oder?? 2 |
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stimmt, da hab ich mich verhaut! danke für die berichtigung @Karl10 |
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Das ist ebenfalls korrekt - Es handelt sich um Bauland-Industriegebiet. Du hast das oben 1a beantwortet Karl, aber woher weiß ich nun, wieviel m2 ich von der Bauplatzfläche bebauen darf?? |
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Theroetisch das ganze Grundstück abzüglich des Bauwich, den darf man, wenn nur Eingeschränkt (in unserem Fall steht hier die Garagenmauer an der Grundgrenze zum Nachbarn, mit der erlaubten maximalen Höhe von 3 Metern) bebauen, zumindest bei Bauland in NÖ, ob das bei Bauland-Industriegebiet anders ist weiß ich nicht. |
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Die Antwort steht eigentlich eh oben. Aber ich probiers noch mal auf einer anderen Schiene. In deinem Fall gibt es für die zulässige bebaubare Fläche keinen einzig gültigen exakten Wert, da bei dir im Bebauungsplan kein Wert für die Bebauungsdichte angegeben ist. Würde da z.B. im obersten Feld "70" stehen, dann wäre das ein exakt ermittelbarer Wert, nämlich 70% der Bauplatzfläche. Hätte der Bauplatz z.B. 1.000m², dann dürften exakt max. 700m² davon bebaut werden. In deinem Fall ist es jedoch anders. Du hast hier 2 begrenzende Faktoren, die beide unabhängig voneinander zu beachten und einzuhalten sind. Das sind 1. die Einhaltung der Bauwiche und diverser Fuchtlinien (z.B. Baufluchtlinien, Straßenfluchtlinie usw. sofern vorhanden) auf Grund der "offenen" Bebauungsweise: Dieser Punkt bedeutet, dass du alle Flächen deines Grundstückes, welche nicht im unverbaubaren Bauwichbereich bzw. vor allfälligen Fluchtlinien liegen, mit Gebäuden verbauen darfst. Der einzuhaltende Bauwich ist keine fix vorgegebene Größe, sondern hängt von der Höhe deines Gebäudes und allenfalls der Länge von Gebäudefronten ab. Die diversen Bauwichregeln sind allerdings im Bauland-Industriegebiet auch nicht fix vorgegeben, da das Gesetz hier im Einzefall Unterschreitungen erlaubt. Man kann dir von dieser Stelle aus daher nicht mit 100%-iger Genauigkeit sagen, wieviel Fläche als Bauwich vor der Bebauung mit Gebäuden freizuhalten ist und - umgekehrt - wieviel Fläche deines Grundstückes daher mit Gebäuden grundsätzlich bebaubar ist. Dafür braucht es zumindest grob ein Projekt und natürlich genaue Kenntnis über die Lage des Grundstückes und die Nachbarschaft. Zweites Kriterium ist die Geschoßflächenzahl. Das ist eine konkrete Zahl, nämlich das 1,2-fache der Bauplatzfläche. Bei 1.000m² Bauplatzfläche dürfen die Grundrißflächen aller oberirdischen Geschoße 1.200m² nicht überschreiten. Wieviel bebaute Fläche das dann ergibt, hängt natürlich wesentlich von der Anzahl der Geschoße ab. Beispiele (bezogen auf eine Bauplatzgröße von 1.000m²): - Bei einem eingeschoßigen Gebäude dürften gem. Geschoßflächenzahl max. 1.200m² Grundrissfläche verbaut werden. Bei einem Bauplatz mit 1.000m² wird diese Begrenzung daher klarerweise gar nicht schlagend werden können. Hier greift dann die Regel mit der Freihaltung der Bauwiche und Beachtung allfälliger Fluchtlinien (siehe Punkt 1. oben) - Bei einem zweigeschoßigen Gebäude (der Einfachheit halber 2 gleich große Geschoße genau übereinander) ergibt sich eine max. Grundrißfläche von 600m² je Geschoß, was in etwa auch der dabei anfallenden bebauten Fläche entspricht. Die Grundrißfläche (2x600=1.200m²) ist jetzt in diesem Fall der begrenzende Faktor, da ja bei einer Bauplatzfläche von 1.000m² auch unter Beachtung der Bauwiche/Fluchtlinien vermutlich mehr Fläche als 600m² bebaubar wäre. - noch deutlicher das Beispiel mit 3 Geschoßen (bei max. 10m Gebäudehöhe ebenfalls denkbar). 1.200m² max. Grundrißfläche ergibt 400m² je Geschoß. Daraus ergeben sich ca. 400m² bebaute Fläche. Und das ist mit Sicherheit deutlich weniger, als die bebaubare Fläche bei bloßer Berücksichtigung von Bauwich/Baufluchtlinie ergäbe. Diese Beispiele müssten jetzt alles klar machen, oder? |
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