|
|
||
Einfach anrufen bei der jeweiligen Stelle - können die dir in 1 min beantworten :). Ist von Land und von Förderperiode oft abhängig. |
||
|
||
Hallo, ja werde ich morgen anrufen, ich habe hier gefragt das vielleicht noch jemand in gleiche Situation war.lg |
||
|
||
in einem bekannten fall war das so: das 1. haus muss mind. 10 jahre hauptwohnsitz sein. vorher kannst du es zwar auch verkaufen, zahlst dann aber einen sehr hohen steuersatz für den erlös. die wohnbauförderung konnte auch erst 10 jahre nach dem ersten antrag wieder beantragt werden. und die 1.förderung musste vor erhalt der 2.förderung vollständig zurückbezahlt werden. das soll jetzt nur so eine vorausschau sein, auf details kann ich mich da nicht genau erinnern.(der fall liegt jahre zurück) da musst unbedingt bei deiner zuständigen stelle anrufen. |
||
|
||
Hallo Florian88, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wohnabauförderung zweite mal ansuchen |
||
|