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die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach dem Einkommen. Da kann bspw. der Schnitt der letzten 3 Jahre hergenommen werden. Kommt man einen gewissen Prozentsatz drüber, reduziert sich die Förderung... kann man online alles super nachlesen. Wir haben die Förderung letztes Jahr in Anspruch genommen, da die 20 Jahre fix mit 1 % durchaus Sinn gemacht haben. Die PV mussten wir allerdings umsetzen, was aber für den günstigeren Kredit so gepasst hat. Aus heutiger Zinslage würde ich die Förderung wahrscheinlich nicht mehr in Anspruch nehmen. Es gibt aber auch noch andere Förderungen (barrierefreies Wohnen, ökologische Dämmstoffe etc.). Am besten informierst du dich auf der Seite des Landes. Des weiteren gibt es hier im Forum ein paar aktuelle Threads zu diesem Thema. |
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Hallo, ja hab ich auch gerade alles gelesen. Also findest du auch, das bei den aktuellen Zinsen die bei Banken möglich sind, eine Förderung nicht mehr sinn macht, da es doch ein wenig umständlich ist das alles zu beantragen? ja das mit der reduzierung hab ich schon gelesen und verstanden. Weißt du zufällig ob das mit den 150m² noch gültig ist? Wie groß hast du gebaut (Wohnfläche?) und welche förderungen hast du alle beansprucht? hast du 60% "Ersparnis" bekommen bzgl Verkehrsflächenbeitrag? mfg |
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"dies gilt nicht bei der Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen. " Du baust ein Haus(=Eigenheim) oder? Die 150m² Begrenzung gelten meiner Einschätzung nach nur für Wohnungen. |
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Hallo ja. deswegen versteh ich´s auch nicht ganz, weil damals hat mein Vater auch ein Haus gebaut und da hat das gesetz gegollten. |
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Zur Erklärung: Ein Gesetz wird erlassen, das obige Beispiel, Wohnbauförderungsgesetz wurde durch LGBl.Nr. 6/1993 kundgemacht und ist damals in Kraft getreten. Deshalb der Titel Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993. Zwischenzeitlich wurde dieses Gesetz 18x geändert. Der Name bleibt dadurch gleich da die ständige Fassung aus dem Jahre 1993 weiterhin besteht. Natürlich ist das Gesetz das heute gilt und letztmalig durch LGBl.Nr. 110/2019 geändert wurde heute womöglich ein "ganz" anderes als damals als dein Vater gebaut hat. Ein Blick in das RIS lässt dies recht deutlich erkennen, unter Änderung: sind sämtliche Landesgesetzblätter aufgeführt mit welcher das Gesetz geändert wurde. |
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Danke, welches Gesetz ist jetzt das letzgültige? gibts da nen link? |
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Das hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/34819.htm |
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ich weiß nicht genau, warum du dich so auf den 150 m2 aufhängst? Einfach die Förderrichtlinien durchlesen, was muss alles eingehalten werden wenn du einen Neubau errichtest. Für weiter Fragen kann man da jederzeit bei der Förderstelle anrufen. Wir haben die normale Förderung eingereicht und für das Optimalenergiehaus 10.000 mehr zu 1 % auf 20 Jahre fix bekommen. Aufgrund des Energieausweises war neben den einkommenstechnischen Vorraussetzungen eine weitere Vorraussetzung die Errichtung einer PV Anlage mit 4,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Die 4,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ergeben sich aus dem Energieausweis (jährlicher Heizenergiebedarf). Das war bei uns der Fall, da wir eine WP WP [Wärmepumpe] im Einsatz haben Hier sind die Punkte perfekt zusammengefasst: https://www.energiesparverband.at/foerderungen/privathaushalte/wohnbaufoerderung/neubau/neubau Wenn du dir das durchliest bleiben keine Fragen mehr offen. |