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·gelöst· Wohnbauförderungsgesetz 1993, OÖ im Jahr 2020 [OÖ]

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  •  flrnwrzl
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.3.2020
8 Antworten | 4 Autoren 8
8
Hallo, ich bin ehrlich gesagt ein wenig verwirrt. 
Mein Vater hat immer gesagt, das es keine Förderung gibt, wenn man über 150m² Wohnfläche kommt. nachdem ich mich ein bisschen eingelesen habe, bin ich auf viele Verschiedene Aussagen gestoßen.
Wohnbauförderungsgesetz 1993
als Nutzfläche: die gesamte Bodenfläche einer Wohnung mit Ausnahme

a) der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen),
b) der Stiegen- und Vorhäuser, Windfänge, offenen Balkone bzw. Terrassen und
c) der Räume innerhalb einer Wohnung, die für landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke spezifisch ausgestattet sind;

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§ 6
Grundsätze der Förderung

(2) Die Errichtung einer Wohnung darf nur gefördert werden, wenn ihre Nutzfläche nicht mehr als 150 m² beträgt; dies gilt nicht bei der Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen.
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Wohnbauförderung

Eine Wohnung darf nicht größer als 150 m2 sein, sofern keine Förderung des Bauvorhabens nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl.Nr. 6/1993 i.d.g.F oder nach den Satzungen des Landes-Wohn- und Siedlungsfonds, LGBl.Nr. 54/1993 i.d.g.F vorliegt. Ansonsten gilt diese Grenze nicht.

Nun zu meinen Daten:
   •  Neubau
   •  Wohnfläche ohne Abzüge: 175m²
   •  Wohnfläche abzgl Stiegenhaus, Vorhaus, Windfang: 145m²
   •  Weiters gibt es in OÖ noch die Förderung für Bauen und Wohnen für 2 Personen mit einer einkommensgrenze bis 55.000€ wo wir auch noch gerade so reinfallen würden, das wir diese bekommen. --> das ist die Wohnbauförderung?
   •  dann gibt es noch den 60% "Ermäßigung" für Bauvorhaben, die nach dem OÖ Wohnbauförderungsgesetz gefördert wurden.
Mit diesen Ganzen Zahlen, Förderungen usw. wissen wir nicht mehr wirklich was sache ist und was zählt. Kann uns jemand helfen?

mfg

  •  doityourself
11.3.2020  (#1)

zitat..
flrnwrzl schrieb: Weiters gibt es in OÖ noch die Förderung für Bauen und Wohnen für 2 Personen mit einer einkommensgrenze bis 55.000€ wo wir auch noch gerade so reinfallen würden, das wir diese bekommen. --> das ist die Wohnbauförderung?

die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach dem Einkommen. Da kann bspw. der Schnitt der letzten 3 Jahre hergenommen werden. Kommt man einen gewissen Prozentsatz drüber, reduziert sich die Förderung... kann man online alles super nachlesen.

Wir haben die Förderung letztes Jahr in Anspruch genommen, da die 20 Jahre fix mit 1 % durchaus Sinn gemacht haben. Die PV mussten wir allerdings umsetzen, was aber für den günstigeren Kredit so gepasst hat. 
Aus heutiger Zinslage würde ich die Förderung wahrscheinlich nicht mehr in Anspruch nehmen.
Es gibt aber auch noch andere Förderungen (barrierefreies Wohnen, ökologische Dämmstoffe etc.). 
Am besten informierst du dich auf der Seite des Landes. Des weiteren gibt es hier im Forum ein paar aktuelle Threads zu diesem Thema.

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  •  flrnwrzl
11.3.2020  (#2)
Hallo, ja hab ich auch gerade alles gelesen.
Also findest du auch, das bei den aktuellen Zinsen die bei Banken möglich sind, eine Förderung nicht mehr sinn macht, da es doch ein wenig umständlich ist das alles zu beantragen?
 
 

zitat..
doityourself schrieb: kann man online alles super nachlesen.

ja das mit der reduzierung hab ich schon gelesen und verstanden.

Weißt du zufällig ob das mit den 150m² noch gültig ist?
Wie groß hast du gebaut (Wohnfläche?) und welche förderungen hast du alle beansprucht?
hast du 60% "Ersparnis" bekommen bzgl Verkehrsflächenbeitrag?
mfg


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  •  Tomlinz
11.3.2020  (#3)
"dies gilt nicht bei der Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen. "
Du baust ein Haus(=Eigenheim) oder?

Die 150m² Begrenzung gelten meiner Einschätzung nach nur für Wohnungen.

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  •  flrnwrzl
11.3.2020  (#4)
Hallo

zitat..
Tomlinz schrieb: Du baust ein Haus(=Eigenheim) oder?

 ja.
deswegen versteh ich´s auch nicht ganz, weil damals hat mein Vater auch ein Haus gebaut und da hat das gesetz gegollten.


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  •  chester_
11.3.2020  (#5)
Zur Erklärung:

Ein Gesetz wird erlassen, das obige Beispiel, Wohnbauförderungsgesetz wurde durch LGBl.Nr. 6/1993 kundgemacht und ist damals in Kraft getreten. Deshalb der Titel Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993. Zwischenzeitlich wurde dieses Gesetz 18x geändert. Der Name bleibt dadurch gleich da die ständige Fassung aus dem Jahre 1993 weiterhin besteht. Natürlich ist das Gesetz das heute gilt und letztmalig durch LGBl.Nr. 110/2019 geändert wurde heute womöglich ein "ganz" anderes als damals als dein Vater gebaut hat.

Ein Blick in das RIS lässt dies recht deutlich erkennen, unter Änderung: sind sämtliche Landesgesetzblätter aufgeführt mit welcher das Gesetz geändert wurde.

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  •  flrnwrzl
11.3.2020  (#6)
Danke,
welches Gesetz ist jetzt das letzgültige?
gibts da nen link?




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  •  doityourself
11.3.2020  (#7)
Das hier:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/34819.htm

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  •  doityourself
11.3.2020  (#8)

zitat..
flrnwrzl schrieb: Weißt du zufällig ob das mit den 150m² noch gültig ist?
Wie groß hast du gebaut (Wohnfläche?) und welche förderungen hast du alle beansprucht?
hast du 60% "Ersparnis" bekommen bzgl Verkehrsflächenbeitrag?

 ich weiß nicht genau, warum du dich so auf den 150 m2 aufhängst?
Einfach die Förderrichtlinien durchlesen, was muss alles eingehalten werden wenn du einen Neubau errichtest. Für weiter Fragen kann man da jederzeit bei der Förderstelle anrufen.

Wir haben die normale Förderung eingereicht und für das Optimalenergiehaus 10.000 mehr zu 1 % auf 20 Jahre fix bekommen.

Aufgrund des Energieausweises war neben den einkommenstechnischen Vorraussetzungen eine weitere Vorraussetzung die Errichtung einer PV Anlage mit 4,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Die 4,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ergeben sich aus dem Energieausweis (jährlicher Heizenergiebedarf). Das war bei uns der Fall, da wir eine WP WP [Wärmepumpe] im Einsatz haben

Hier sind die Punkte perfekt zusammengefasst:
https://www.energiesparverband.at/foerderungen/privathaushalte/wohnbaufoerderung/neubau/neubau
Wenn du dir das durchliest bleiben keine Fragen mehr offen.

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