Hallo,
beim Wüstenrot Bauspardarlehen besteht ja die Möglichkeit, gleichzeitig eine Ablebensversicherung über die Bausparkasse abzuschließen. Läuft grundsätzlich über die Hälfte des aushaftenden Darlehens, ohne Gesundheitsprüfung etc.
Also eigentlich klingt das nicht so schlecht, klar, die Rate wird höher sein wie z.B. bei der Dialog und man sollte im 1. Versicherungsjahr nicht durch Krankheit abtreten da dieses Abtreten
aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung ausgeschlossen ist.
Wär für mich ok!
Grundsätzlich spricht denke ich nichts dagegen die Versicherung gleich dort zu nehmen.
Was bedeutet jedoch folgender Absatz in den AGB?
6. Todesfälle besonderer Art. Die Versicherung ist unanfechtbar wegen Selbstmordes, Duells, Berufswechsel, Reisen, Aufenthaltsänderung auf der ganzen Erde, Luftfahrten und Fahrten in Kraftfahrzeugen (Kraftwagen oder Kraftrad). Sofern es sich jedoch bei den Fahrten in einem Kraftfahrzeug um eine Wettfahrt oder um die Vorbereitung zu einer solchen (Training) oder um eine Fahrt handelt, mit der eine Geschwindigkeitsprüfung verbunden ist, oder sofern es sich bei Luftfahrten um einen Sport-, Fabriks-(Probe-), Einschulungs-, Typen-, Kunst- oder Wettbewerbsflug oder um Flüge von Berufsfliegern handelt, besteht kein Anspruch auf die Versicherungsleistung.
Heisst doch, dass die Todesfälle in der Versicherung abgedeckt sind, außer man macht die Dinge die im unteren Teil stehen, oder?
Danke!
lg
Chris
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