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Hast eh Recht, dass es kein Maßstab ist. Ich wollte nur aufzeigen, dass sich Eigenleistung, -planung und -beschaffung mit dem richtigen Partner sehr wohl lohnen kann. Als Unternehmer sehe ich mich aber auch als Normalbürger, falls es sowas überhaupt gibt. 😀 |
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Haben bei uns in der Steiermark auch ein Angebot mit 1500 Euro/kWp brutto vor Förderung fix fertig installiert auf Satteldach. |
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Bin auch so einer, dem das Projekt Spaß gemacht hat und die 15 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] für 15.000,- inklusive Ust gebaut hat. Material selbst beschafft. 40 Longi 375W Module, Fronius Gen24 WR WR [Wechselrichter] und smartmeter, Schletter Unterkonstruktion auf einem Walmdach auf 3 Seiten. Satteldach wäre günstiger. Förderung nur für 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung], 2850,- sollte noch kommen. Die B Förderung erschien mir zu riskant. Planung selbst, etwas Montage selbst, Elektriker hat mich ausgenommen. Eigentlich hat er nur 3 h benötigt für das Anschließen und ein paar kurze Kabel und dafür 1600,- genommen. |
@Baumau "netto" = ohne MwSt nehme ich an. ||
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nAbend, hab jetzt auch noch die unabhängige 2. Bestätigung erhalten, lt. ENU brauch ich mich bei PV < 25kWp und Einspeisung < 12,5 MWh pro Jahr Steuermässig um nix kümmern https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-photovoltaik-anlage Schau ma amal, was der PV Fuzzi jetzt alles anbietet LG Wolfgang |
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Na siehste, alles gut😊. |
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Hi Jawoll, Meister! 😍😍 Aber als geborener Wiener -- mit der ultimativen Lizenz zum Raunzen -- möcht ich schon anmerken, daß ich die Hilfe von gefühlt 100 Forumsengeln geraucht hab, um das herauszufinden. Und daß das mit der PC Anlage jetzt schon a Wengl schneller gehen könnt... 😂 😇 🤡 Muchos Dankos euch Allen nochamal! LG |
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Hätte auch noch eine Frage, wegen der erwähnten 15 kW Beschränkung bei der Netz NÖ. Hab vor meine PV Anlage noch auf 17 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu erweitern. Ich rechne dann mit einer Jahresproduktion von ca. 18.000 kW. Selber verbrauchen werde ich ca. 3.000kW- und 4000kW brauch ich noch vom Stromversorger- ein Gesamtjahresverbrauch von ca. 7000kW also. Einspeisen werde ich dann vermutlich mehr als 15.000kW im Jahr Hab jetzt folgenden Text gefunden: • Ab einer Leistung von 15 kW wird Ihre Erzeugungsanlage auf Leistungsmessungumgestellt, das heißt Ihr Bezug (Last) aus dem Netz in Watt wird in bestimmten Zeiträumen gemessen und die Auswertung erfolgt quartalsweise. Das kann Auswirkungen auf die Netzgebühren haben. Verbrauchen Sie wenig Eigenstrom und beziehen einen Großteil des Stroms aus dem Netz, können sich die Netzgebühren erhöhen, wenn Sie 15 kW und mehr Last über das Netz benötigen. Verbrauchen Sie Ihren Eigenstrom selbst, kann das die Netzgebühren reduzieren. Lassen Sie das in Ihre Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Anlage einfließen. Was heißt das jetzt genau? Wenn ich jetzt unter 15kW Bezug (Last) bleibe ist alles in Ordnung und die Netzgebühren erhöhen sich nicht? Einspeisen könnte ich dann ja trotzdem mit mehr als 15kW- weil Last bezieht sich im oberen Text ja dezidiert auf den Bezug. Blick da nicht ganz durch. |
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Hab dasselbe Schreiben wegen einer Erweiterung auf 18,2 kwP kwP [kWpeak, Spitzenleistung] bekommen. Mein Elektriker sagt, dass die Änderung bei den Netzkosten in NÖ eher gering ist und es kaum einen Unterschied macht, ob man Strom mit "gemessener Leistung" bezieht oder nicht. Der Betrag sei vernachlässigbar. |
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Naja prinzipiell stehts ja da: Erst wenn du (wie oft auch immer) mehr als 15kW im Quartal vom Netz ziehst dann werden sie die Netzgebühren von diesem Quartal erhöhen... Gemessen und ausgewertet wird es wahrsch. dann übers Smartmeter!? Resümee: Solange du nicht mehr als 15kW vom Netz ziehst hat sich das Thema erledigt, bist doch mal drüber ist die Frage wie hoch die Gebühren dann sind...wahrsch. komplett zu vernachlässigen im Vergleich dazu was die größere PV generiert... |
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Würde ich so nicht sehen - denn wenn ich einmal (!) mit dem Viertelstundenwert im Quartal drüber bin, zahl ich für das ganze Quartal einen höheren Arbeitspreis. So hab zumindest ich das verstanden, aber kann mir das auch wer bestätigen, bzw. sagen, was Sache ist? Dann trifft dich das doch nicht! Ich würde den WR WR [Wechselrichter] belassen und auf mind. 17kWp erhöhen, dann passiert ja sowieso nichts. Zum Vergleich: Ich darf 16kW einspeisen und erhöhe am Freitag von 22kWp auf 24.765kWp. 😁 Ich hab's zwar angemeldet, aber es kann eigentlich meinem EVU ziemlich egal sein, solange die 16kW Engpassleistung nicht überschritten werden. |
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Okay- Danke für die Antworten. Mir fällt aber keine Verbraucherkonstellation bei mir ein, welche mehr als 15 kW Bezugsleistung brauchen würden- laut Smartmeter war das höchste bis jetzt 8kW. Ein E-Auto welches das beim Aufladen schaffen würde hab ich noch keines, und wenn es soweit ist kann ich das ja ohnehin so begrenzen, damit ich nicht drüber komme. Dann bin ich ja so und so auf der sicheren Seite- aber um eine Umstellung auf Leistungsmessung werde ich nicht herumkommen (WR 16kW und 17kWp Modulleistung). |
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Wie groß ist denn dein jetziger WR WR [Wechselrichter]? Kannst du keinen 15kW WR WR [Wechselrichter] bekommen? |
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...oder limitieren (falls sie das akzeptieren?) Wie hoch sind dann noch die einmaligen oder jährlichen Kosten bei Umstellung auf Leistungsmessung? |
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In der Früh laufen 6.5kW zwei Kochplatten 1.5kW Kaffeemaschine 3kW Backofen 2.5kW WaMa 2kW Heizstrahler im Bad 🤣 (nicht bei mir) 1.5kW Toaster 1.5kW WP WP [Wärmepumpe] 1kW Grundlast + Licht Und dann saugt noch wer mit 3.3kW. Zugegeben, etwas konstruiert, aber nicht unmöglich. Mir wäre das "zu gefährlich", wenn ich immer darauf aufpassen müsste. Der Ertragsgewinn zw. 15 kW oder 17 kW einspeisen hingegen ist marginal oder quasi nicht-existent bei nur 17 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. |
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Der WR WR [Wechselrichter] ist schon montiert...16kW- momentan halt begrenzt auf die vorhandenen 10kWp. Natürlich kann man da einiges zusammenkonstruieren😂...aber bei uns läuft auch oft der Keramikbrennofen meiner Frau über Stunden mit 5kW- und wie gesagt- absolute Spitze im letzten Jahr waren 8kW Bezugsleistung...egal was sonst noch gleichzeitig Strom verbraucht...(Wärmepumpe, Poolpumpe, Haushaltsgeräte, etc.) von daher mache ich mir da eigentlich keine Sorgen die 15 kW zu überschreiten. Muss das dann nochmal mit meinem Solateur abklären wenn es soweit ist. |
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Ist die Anlage schon abgenommen ? Weil in NÖ wenn der Wechselrichter ÜBER 15kW hat (egal wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) bist du unseres Wissens automatisch im Leistungsgemessenen Tarif EVN laesst auch das softwaremaessige Drossepn eines zb 16kW WR WR [Wechselrichter] auf 15kW nicht zu um den leistungsgemessenen Tarif zu umgehen, weil ja das physisch verbaute Geraet MEHR koennte. |
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@Solarbuddys Fertigstellung ist eingereicht- warte noch auf die Freigabe von der Netz NÖ...wenn das so ist wie du sagst, hab ich jetzt eh keine Wahl mehr😬..das mit der 15kW Beschränkung hab ich dann wohl falsch ausgelegt, da ich mich kurzfristig für einen 16kW WR WR [Wechselrichter] anstatt dem 10kW WR WR [Wechselrichter] entschieden habe...zwecks zeitnaher Erweiterung (im Sinne von: Mach das Dach voll- hab ich oft hier gelesen😂). |
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Wenn der schon hängt, dann wirst sowieso umgestellt - außer, eine Limitierung auf 15kW wird akzeptiert. Da würde ich nachfragen. EDIT: Zu langsam. Aber die EVN wird mir immer sympathischer. Zuerst diese tolle Limitierung, dann die still und heimliche Erhöhung des Arbeitspreises auf 72 ct/kWh... |
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Was ich noch immer nicht weiß: Wenn bei einem Fronius Gen24 10 kw WR, sagen wir 12 kw vom Dach kommen und die Einspeisung auf 10 kw begrenzt ist und im Haus 2 kw verbraucht werden, wieviel wird dann eingespeist - 8 oder 10 kw? Im Datenblatt des WR WR [Wechselrichter] steht: Max. PV-Generatorleistung 15 kWpeak Max. Ausgangsleistung 10 VA Also ich nehme an, die Antwort lautet 8kw. ?? |
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ja, weil auch wenn grad 20kW vom Dach kommen würden, gehen nur max. 10kW durch den Gen24 durch und kommen unten an. |
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