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Zahlt sich PV überhaupt aus mit dem FörderungsVersteuer-Aufwand?

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
30.1. - 2.2.2023
107 Antworten | 30 Autoren 107
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Mahlzeit allerseits,

nachdem ich jetzt Gawans Thread (danke dafür, war mir gänzlich unbewußt) und die anderen Links überflogen habe:

https://www.energiesparhaus.at/forum-versteuern-der-pv-anlage-afa-etc/66664

https://pvaustria.at/wp-content/uploads/2022-Steuerleitfaden-Auflage_5-1.pdf

https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/steuerliche-aspekte-bei-photovoltaikanlagen-von-privatpersonen/ueberschusseinspeisung.html

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=c8819641-3369-4808-8076-42c7d6f47d95

https://pvaustria.at/organisatorischer-ablauf/

bin ich eigentlich drauf und dran mein PV Projekt sein zu lassen und den Hut draufzuhauen.

Nicht nur dieses FörderungsHinundHergetue, daß ma innerhalb von 90 Sekunden ein Ticket ziehen muß, daß ma was überhaupt kriegt, dann Zittern und Zagen ob mans dann so bekommt, wie geplant.
Jetzt muß ich den ganzen Schas auch noch versteuern, und mich mit dem ganzen Finanzscheiß beschäftigen, der mich nicht interessiert UND den ich nichtamal ansatzweise kapier...

Vorallem, wenn ich die paar Netsch, die die PV Anlage abwirft, dann fürn Steuerberater ausgeben muß damit mir der das Ganze erklärt/abwickelt.. dann schießt das etwas übers Ziel hinaus, dann soll sich mein Steuerberater eine PV Anlage machen, der hat wenigstens dann was davon.

Aja und für meinen selbst erzeugten und verbrauchten Strom kann ich dann auch noch Umsatzsteuer zahlen..... glaub ich spinn.

Frage an die, die sich da schon durchgearbeitet haben und Meldung beim Finanzamt gemacht haben und regelmäßig Zähler ablesen und melden müssen, wieviel Aufwand steckt da grob dahinter, sich mit dem Mist zu befassen?
Und hat es überhaupt Sinn, sich damit zu befassen, wenn mir AfA und Vorsteuerabzug und Veranlagungsfreibetrag so gar nix sagen?

Für mich schaut das im Moment unüberwältigbar aus....

LG und danke
Wolfgang

  •  Baumau
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#41)
Hast eh Recht, dass es kein Maßstab ist.

Ich wollte nur aufzeigen, dass sich Eigenleistung, -planung und -beschaffung mit dem richtigen Partner sehr wohl lohnen kann.

Als Unternehmer sehe ich mich aber auch als Normalbürger, falls es sowas überhaupt gibt. 😀

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
30.1.2023  (#42)
Haben bei uns in der Steiermark auch ein Angebot mit 1500 Euro/kWp brutto vor Förderung fix fertig installiert auf Satteldach.

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  •  moef
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#43)

zitat..
Baumau schrieb: 23,78 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
EUR 20.000,- netto Kosten inkl. angeschafftes Werkzeug
EUR 5.000,- Förderung
EUR 15.000,- netto nach Förderung

@Baumau "netto" = ohne MwSt nehme ich an. 


Bin auch so einer, dem das Projekt Spaß gemacht hat und die 15 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] für 15.000,- inklusive Ust gebaut hat.  Material selbst beschafft. 40 Longi 375W Module, Fronius Gen24 WR WR [Wechselrichter] und smartmeter, Schletter Unterkonstruktion auf einem Walmdach auf 3 Seiten. Satteldach wäre günstiger. Förderung nur für 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung], 2850,- sollte noch kommen. Die B Förderung erschien mir zu riskant. 
Planung selbst, etwas Montage selbst, Elektriker hat mich ausgenommen. Eigentlich hat er nur 3 h benötigt für das Anschließen und ein paar kurze Kabel und dafür 1600,- genommen.  


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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#44)
nAbend,

hab jetzt auch noch die unabhängige 2. Bestätigung erhalten, lt. ENU brauch ich mich bei PV < 25kWp und Einspeisung < 12,5 MWh pro Jahr Steuermässig um nix kümmern emoji

https://www.energie-noe.at/ihr-weg-zur-photovoltaik-anlage

Schau ma amal, was der PV Fuzzi jetzt alles anbietet emoji

LG Wolfgang

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#45)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: hab jetzt auch noch die unabhängige 2. Bestätigung erhalten, lt. ENU brauch ich mich bei PV < 25kWp und Einspeisung < 12,5 MWh pro Jahr Steuermässig um nix kümmern

Na siehste, alles gut😊.


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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#46)
Hi

zitat..
speeeedcat schrieb: Na siehste, alles gut😊.

Jawoll, Meister! 😍😍

Aber als geborener Wiener -- mit der ultimativen Lizenz zum Raunzen -- möcht ich schon anmerken, daß ich die Hilfe von gefühlt 100 Forumsengeln geraucht hab, um das herauszufinden.
Und daß das mit der PC Anlage jetzt schon a Wengl schneller gehen könnt...

😂 😇 🤡

Muchos Dankos euch Allen nochamal!

LG




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  •  Sgt.
30.1.2023  (#47)
Hätte auch noch eine Frage, wegen der erwähnten 15 kW Beschränkung bei der Netz NÖ. Hab vor meine PV Anlage noch auf 17 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu erweitern. Ich rechne dann mit einer Jahresproduktion von ca. 18.000 kW. Selber verbrauchen werde ich ca. 3.000kW- und 4000kW brauch ich noch vom Stromversorger- ein Gesamtjahresverbrauch von ca. 7000kW also. Einspeisen werde ich dann vermutlich mehr als 15.000kW im Jahr 
Hab jetzt folgenden Text gefunden:


 • Ab einer Leistung von 15 kW wird Ihre Erzeugungsanlage auf Leistungsmessungumgestellt, das heißt Ihr Bezug (Last) aus dem Netz in Watt wird in bestimmten Zeiträumen gemessen und die Auswertung erfolgt quartalsweise. Das kann Auswirkungen auf die Netzgebühren haben. Verbrauchen Sie wenig Eigenstrom und beziehen einen Großteil des Stroms aus dem Netz, können sich die Netzgebühren erhöhen, wenn Sie 15 kW und mehr Last über das Netz benötigen. Verbrauchen Sie Ihren Eigenstrom selbst, kann das die Netzgebühren reduzieren. Lassen Sie das in Ihre Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Anlage einfließen.

Was heißt das jetzt genau? Wenn ich jetzt unter 15kW Bezug (Last) bleibe ist alles in Ordnung und die Netzgebühren erhöhen sich nicht? Einspeisen könnte ich dann ja trotzdem mit mehr als 15kW- weil Last bezieht sich im oberen Text ja dezidiert auf den Bezug.
Blick da nicht ganz durch.

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  •  taschentuch
30.1.2023  (#48)

zitat..
Sgt. schrieb:

Hätte auch noch eine Frage, wegen der erwähnten 15 kW Beschränkung bei der Netz NÖ. Hab vor meine PV Anlage noch auf 17 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu erweitern. Ich rechne dann mit einer Jahresproduktion von ca. 18.000 kW. Selber verbrauchen werde ich ca. 3.000kW- und 4000kW brauch ich noch vom Stromversorger- ein Gesamtjahresverbrauch von ca. 7000kW also. Einspeisen werde ich dann vermutlich mehr als 15.000kW im Jahr 

Hab jetzt folgenden Text gefunden:

 • Ab einer Leistung von 15 kW wird Ihre Erzeugungsanlage auf Leistungsmessungumgestellt, das heißt Ihr Bezug (Last) aus dem Netz in Watt wird in bestimmten Zeiträumen gemessen und die Auswertung erfolgt quartalsweise. Das kann Auswirkungen auf die Netzgebühren haben. Verbrauchen Sie wenig Eigenstrom und beziehen einen Großteil des Stroms aus dem Netz, können sich die Netzgebühren erhöhen, wenn Sie 15 kW und mehr Last über das Netz benötigen. Verbrauchen Sie Ihren Eigenstrom selbst, kann das die Netzgebühren reduzieren. Lassen Sie das in Ihre Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Anlage einfließen.

Was heißt das jetzt genau? Wenn ich jetzt unter 15kW Bezug (Last) bleibe ist alles in Ordnung und die Netzgebühren erhöhen sich nicht? Einspeisen könnte ich dann ja trotzdem mit mehr als 15kW- weil Last bezieht sich im oberen Text ja dezidiert auf den Bezug.
Blick da nicht ganz durch.

Hab dasselbe Schreiben wegen einer Erweiterung auf 18,2 kwP kwP [kWpeak, Spitzenleistung] bekommen. Mein Elektriker sagt, dass die Änderung bei den Netzkosten in NÖ eher gering ist und es kaum einen Unterschied macht, ob man Strom mit "gemessener Leistung" bezieht oder nicht. Der Betrag sei vernachlässigbar.




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  •  ds50
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#49)

zitat..
kraweuschuasta schrieb: daß ich die Hilfe von gefühlt 100 Forumsengeln geraucht hab, um das herauszufinden.

🤣🤣


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  •  Puitl
  •   Silber-Award
31.1.2023  (#50)

zitat..
Sgt. schrieb:

Hätte auch noch eine Frage, wegen der erwähnten 15 kW Beschränkung bei der Netz NÖ. Hab vor meine PV Anlage noch auf 17 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu erweitern. Ich rechne dann mit einer Jahresproduktion von ca. 18.000 kW. Selber verbrauchen werde ich ca. 3.000kW- und 4000kW brauch ich noch vom Stromversorger- ein Gesamtjahresverbrauch von ca. 7000kW also. Einspeisen werde ich dann vermutlich mehr als 15.000kW im Jahr 

Hab jetzt folgenden Text gefunden:

 • Ab einer Leistung von 15 kW wird Ihre Erzeugungsanlage auf Leistungsmessungumgestellt, das heißt Ihr Bezug (Last) aus dem Netz in Watt wird in bestimmten Zeiträumen gemessen und die Auswertung erfolgt quartalsweise. Das kann Auswirkungen auf die Netzgebühren haben. Verbrauchen Sie wenig Eigenstrom und beziehen einen Großteil des Stroms aus dem Netz, können sich die Netzgebühren erhöhen, wenn Sie 15 kW und mehr Last über das Netz benötigen. Verbrauchen Sie Ihren Eigenstrom selbst, kann das die Netzgebühren reduzieren. Lassen Sie das in Ihre Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit der Anlage einfließen.

Was heißt das jetzt genau? Wenn ich jetzt unter 15kW Bezug (Last) bleibe ist alles in Ordnung und die Netzgebühren erhöhen sich nicht? Einspeisen könnte ich dann ja trotzdem mit mehr als 15kW- weil Last bezieht sich im oberen Text ja dezidiert auf den Bezug.
Blick da nicht ganz durch.

Naja prinzipiell stehts ja da: Erst wenn du (wie oft auch immer) mehr als 15kW im Quartal vom Netz ziehst dann werden sie die Netzgebühren von diesem Quartal erhöhen...

Gemessen und ausgewertet wird es wahrsch. dann übers Smartmeter!?

Resümee: Solange du nicht mehr als 15kW vom Netz ziehst hat sich das Thema erledigt, bist doch mal drüber ist die Frage wie hoch die Gebühren dann sind...wahrsch. komplett zu vernachlässigen im Vergleich dazu was die größere PV generiert...


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  •  ds50
  •   Gold-Award
31.1.2023  (#51)
Würde ich so nicht sehen - denn wenn ich einmal (!) mit dem Viertelstundenwert im Quartal drüber bin, zahl ich für das ganze Quartal einen höheren Arbeitspreis. So hab zumindest ich das verstanden, aber kann mir das auch wer bestätigen, bzw. sagen, was Sache ist?

zitat..
Sgt. schrieb: Hab vor meine PV Anlage noch auf 17 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu erweitern.

Dann trifft dich das doch nicht! Ich würde den WR WR [Wechselrichter] belassen und auf mind. 17kWp erhöhen, dann passiert ja sowieso nichts.

Zum Vergleich: Ich darf 16kW einspeisen und erhöhe am Freitag von 22kWp auf 24.765kWp. 😁 Ich hab's zwar angemeldet, aber es kann eigentlich meinem EVU ziemlich egal sein, solange die 16kW Engpassleistung nicht überschritten werden.

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  •  Sgt.
31.1.2023  (#52)
Okay- Danke für die Antworten. Mir fällt aber keine Verbraucherkonstellation bei mir ein, welche mehr als 15 kW Bezugsleistung brauchen würden- laut Smartmeter war das höchste bis jetzt 8kW. Ein E-Auto welches das beim Aufladen schaffen würde hab ich noch keines, und wenn es soweit ist kann ich das ja ohnehin so begrenzen, damit ich nicht drüber komme. Dann bin ich ja so und so auf der sicheren Seite- aber um eine Umstellung auf Leistungsmessung werde ich nicht herumkommen (WR 16kW und 17kWp Modulleistung).

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  •  ds50
  •   Gold-Award
31.1.2023  (#53)
Wie groß ist denn dein jetziger WR WR [Wechselrichter]? Kannst du keinen 15kW WR WR [Wechselrichter] bekommen?

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
31.1.2023  (#54)

zitat..
ds50 schrieb:

Wie groß ist denn dein jetziger WR WR [Wechselrichter]? Kannst du keinen 15kW WR WR [Wechselrichter] bekommen?

...oder limitieren (falls sie das akzeptieren?)
Wie hoch sind dann noch die einmaligen oder jährlichen Kosten bei Umstellung auf Leistungsmessung?


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  •  ds50
  •   Gold-Award
31.1.2023  (#55)

zitat..
Sgt. schrieb: Mir fällt aber keine Verbraucherkonstellation bei mir ein, welche mehr als 15 kW Bezugsleistung brauchen würden

In der Früh laufen
6.5kW zwei Kochplatten
1.5kW Kaffeemaschine
3kW Backofen
2.5kW WaMa
2kW Heizstrahler im Bad 🤣 (nicht bei mir)
1.5kW Toaster
1.5kW WP WP [Wärmepumpe]
1kW Grundlast + Licht

Und dann saugt noch wer mit 3.3kW.

Zugegeben, etwas konstruiert, aber nicht unmöglich. Mir wäre das "zu gefährlich", wenn ich immer darauf aufpassen müsste.

Der Ertragsgewinn zw. 15 kW oder 17 kW einspeisen hingegen ist marginal oder quasi nicht-existent bei nur 17 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].




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  •  Sgt.
31.1.2023  (#56)
Der WR WR [Wechselrichter] ist schon montiert...16kW- momentan halt begrenzt auf die vorhandenen 10kWp. Natürlich kann man da einiges zusammenkonstruieren😂...aber bei uns läuft auch oft der Keramikbrennofen meiner Frau über Stunden mit 5kW- und wie gesagt- absolute Spitze im letzten Jahr waren 8kW Bezugsleistung...egal was sonst noch gleichzeitig Strom verbraucht...(Wärmepumpe, Poolpumpe, Haushaltsgeräte, etc.) von daher mache ich mir da eigentlich keine Sorgen die 15 kW zu überschreiten. Muss das dann nochmal mit meinem Solateur abklären wenn es soweit ist.

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  •  Solarbuddys
31.1.2023  (#57)

zitat..
Sgt. schrieb:

Der WR WR [Wechselrichter] ist schon montiert...16kW- momentan halt begrenzt auf die vorhandenen 10kWp. Natürlich kann man da einiges zusammenkonstruieren😂...aber bei uns läuft auch oft der Keramikbrennofen meiner Frau über Stunden mit 5kW- und wie gesagt- absolute Spitze im letzten Jahr waren 8kW Bezugsleistung...egal was sonst noch gleichzeitig Strom verbraucht...(Wärmepumpe, Poolpumpe, Haushaltsgeräte, etc.) von daher mache ich mir da eigentlich keine Sorgen die 15 kW zu überschreiten. Muss das dann nochmal mit meinem Solateur abklären wenn es soweit ist.

Ist die Anlage schon abgenommen ? Weil in NÖ wenn der Wechselrichter ÜBER 15kW hat (egal wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) bist du unseres Wissens automatisch im Leistungsgemessenen Tarif 

EVN laesst auch das softwaremaessige Drossepn eines zb 16kW WR WR [Wechselrichter] auf 15kW nicht zu um den leistungsgemessenen Tarif zu umgehen, weil ja das physisch verbaute Geraet MEHR koennte.


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  •  Sgt.
31.1.2023  (#58)
@­Solarbuddys 

Fertigstellung ist eingereicht- warte noch auf die Freigabe von der Netz NÖ...wenn das so ist wie du sagst, hab ich jetzt eh keine Wahl mehr😬..das mit der 15kW Beschränkung hab ich dann wohl falsch ausgelegt, da ich mich kurzfristig für einen 16kW WR WR [Wechselrichter] anstatt dem 10kW WR WR [Wechselrichter] entschieden habe...zwecks zeitnaher Erweiterung (im Sinne von: Mach das Dach voll- hab ich oft hier gelesen😂). 

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  •  ds50
  •   Gold-Award
31.1.2023  (#59)
Wenn der schon hängt, dann wirst sowieso umgestellt - außer, eine Limitierung auf 15kW wird akzeptiert. Da würde ich nachfragen.

EDIT: Zu langsam.

Aber die EVN wird mir immer sympathischer. Zuerst diese tolle Limitierung, dann die still und heimliche Erhöhung des Arbeitspreises auf 72 ct/kWh...

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  •  moef
  •   Gold-Award
31.1.2023  (#60)
Was ich noch immer nicht weiß:  Wenn bei einem Fronius Gen24 10 kw  WR, sagen wir 12 kw vom Dach kommen und die Einspeisung auf 10 kw begrenzt ist und  im Haus 2 kw verbraucht werden, wieviel wird dann eingespeist -  8 oder 10 kw? 
Im Datenblatt des WR WR [Wechselrichter] steht:
Max. PV-Generatorleistung  15 kWpeak
Max. Ausgangsleistung 10 VA

Also ich nehme an, die Antwort lautet 8kw. ??


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
31.1.2023  (#61)
ja, weil auch wenn grad 20kW vom Dach kommen würden, gehen nur max. 10kW durch den Gen24 durch und kommen unten an.

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