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zellulosedämmung

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  •  peer67
27.1. - 30.1.2006
7 Antworten 7
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Hallo ! Bin Neuling auf diesem Gebiet daher neine Fragen Ich möchte bei meinen Haus den Dachboden dämmen / isolieren . Dieser wird weder benutzt noch begangen noch wird etwas dort gelagert . wenn ich nun zellulose verwende ( aufgeschüttet ) , wie stark sollte ich diese machen ? Benötige ich darunter eine Folie ? wie hoch wären ca . die Kosten bei einer Fläche von 200 m2 ? Kann ich das auch selbst machen ( "aufstreuen" ) oder sollte das noch verdichtet werden ? Andere kostengünstige Variante ?

  •  Electronics
27.1.2006  (#1)
Achtung auf Brandwiderstandsklasse - die kann Dir bei Zellulose auf den Kopf fallen. Bei uns in NOE ist am Dachboden F30 vorgeschrieben, also nix mit Zellulose, es sei denn, Du nagelst danach die Dachbodentreppe zu, sodass er nichtmehr betreten werden kann emoji.¶Gruss Gerhard

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  •  stg
27.1.2006  (#2)
F30 - Das ist aber Schwachsinn!!!!!! Wir haben das ganze aus mit Zellulose gedämmt und das ist überhaupt kein Problem!!!

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  •  peer67
27.1.2006  (#3)
Danke - zunächst für die prompten Antworten . Eigentlich kann der Dachboden nur durch eine kleine Tür in ca. 4,5 m Höhe , ohne fester Stiege , bestiegen werden . Nur stellst sich nun die Frage ob ich von behördlicher Seite probleme bekomme ???

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  •  Electronics
27.1.2006  (#4)
@stg und Schwachsinn - Danke für die Blumen. §56 Abs.1 Zl. 2 Nö Bautechnikverordnung 1977. Und was ist nun der Schwachsinn?¶Gruss Gerhard

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  •  Eddy
30.1.2006  (#5)
@Electronics - Zellulose wird mit Boraten und Borsalz versetzt (kann man aber überall nachlesen --> Brandschutz je nachdem welche Innenverkleidung verwendet wird bis F60). Nur keine Unwahrheiten verbreiten. Eddy

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  •  stg
30.1.2006  (#6)
@Elektronics - Genau das! Danke Eddy emoji

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  •  Electronics
30.1.2006  (#7)
Ruhig Blut, Gentlemen - Nur soviel: ich hatte im Vorjahr die gleiche Idee die Zellulose auf der EG-Decke lose aufzubringen wg. Einbauten der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] etc. Bei einem Bauherrenseminar der NoeLaReg wurde dieser Idee eine Abfuhr erteilt und auch der Architekt meinte "geht nicht". Ich wollte daraufhin wissen warum nicht. Antwort: §56 Noe Bautechnikverordnung. In Hohlräume einblasen: ok; locker aufbringen: tilt. §56: "(1) Nichtbrennbare Fußbodenbeläge sind erforderlich ... 2. in Dachböden ..." ¶Gruss Gerhard

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