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Wenn...der Auftragnehmer aufgrund deiner Bestellung (schriftlich bzw. nachvollziehbar) Hol dir aber sicherheitshalber noch eine 2. Meinung ein...hab das ganze aus einem Seminar. lg, |
zu arbeiten begonnen hat, dann (klingt jetzt komisch, ist aber so) hat er DEIN Angebot angenommen. Ist rechtlich so. Wenn er jetzt quer schießt, dann wäre er rechtlich hinten aus.
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Ja, wenn das im Auftrag so angeführt ist und er ihn angenommen hat, dann muss er das natürlich auch machen.
Wie kommt er auf eine andere Idee, hat er sich nicht angeschaut was er von dir annimmt? |
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Tja, das Problem hab ich an vielen Stellen mit so Dingen "das seh ich heute zum ersten Mal" oder "darüber haben wir nie gesprochen".
Da ich mich bemüht hab möglichst viel schriftlich zu machen kann ich die meisten Dinge zumindest per E-Mail auch belegen, dass er darüber bescheid gewusst hat. Ich befürchte halt, wenn er mir jetzt sagt "XYZ kostet 123" und ich das machen lasse, dass er dann sagt "Zusatzauftrag" unabhängig davon, ob das bereits in der Auftragserteilung dabei war. Wichtig ist für mich ja, dass das ganze ohne große Probleme rechtzeitig fertig wird. Werd mal mit meinem Anwalt darüber sprechen müssen. |
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