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Zweifamilienhaus finanzielle Möglichkeiten

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  •  zweifamhausvlbg
1.6. - 3.6.2024
32 Antworten | 14 Autoren 32
32
Hallo zusammen,

wie in https://www.energiesparhaus.at/forum-zweifamilienhaus/79549 nachlesbar, wollen wir uns ein Zweifamilienhaus zu bauen. In eben diesem Thread wurde mir geraten erstmal die finanziellen Möglichkeiten zu klären.

Dem würde ich gerne in diesem Thread nachgehen und  hier klären was unser maximales Kreditvolumen wäre.

Folgende Ausgangslage bzgl Vermögen:
  • Bundesland Vorarlberg
  • Kein Grundstück vorhanden
  • Eigentumswohnung vorhanden (75m² Gartenwohnung, 12 Jahre alt). Wert Schätzungsweise 350.000€ - 400.000€
  • Immobilienkredit in Höhe von 140.000€
  • ETF Depot von 155.000€ vorhanden
  • Tagesgeld in Höhe von 100.000€ vorhanden

Gesamtvermögen abzgl offenem Kredit: 465.000€ - 515.000€

Folgende Ausgangslage bzgl Einkommen (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie ohne Zusatzzahlungen wie Bonus etc):
  • Vater, 39 Jahre alt, 4.600€ Netto Monatseinkommen
  • Mutter, 47 Jahre alt, 3.200€ Netto Monatseinkommen
  • Tochter, 24 Jahre alt, 2.300€ Netto Monatseinkommen 
  • Schwiegerson, 26 Jahre alt, 2.000€ Netto Monatseinkommen

Geasmteinkommen netto pro Monat: 12.100€

@LiConsult und @speeeedcat: wieviel Kredit können wir uns gemeinsam leisten?

  •  Benji
  •   Gold-Award
2.6.2024  (#21)
Naive Nebenfragen von einem interessierten Mitleser:

zitat..
Immobilienkredit in Höhe von 140.000€
ETF Depot von 155.000€ vorhanden
Tagesgeld in Höhe von 100.000€ vorhanden

a) warum hat man einen offenen Kredit, wenn (mehr als) genug Cash vorhanden ist den (vorzeitig) zu tilgen? (vielleicht sehr "oldschool" von mir, aber ich würde ohne offenen Kredit entschieden besser schlafen... und kurz raus in den Garten gehen, einmal fest aufstampfen und "Meins" rufen hat was, zumindest für mich)

ggf ist das in der Familie "ungleich verteilt"?

b) würde dieser "tabula rasa" die weitere Vorgehensweise erleichtern?


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.6.2024  (#22)

zitat..
Ferlin schrieb: Mutter 49 Jahre, vlt noch 15 Jahre Berufstätig
Ist das in dem Fall egal wenn der Kredit auf 35J oder meinetwegen 30J läuft??

ja - das ist auch ein Punkt, wenn es darum geht, als Mitkreditnehmer (weil der "eigentliche" Kreditnehmer beispielsweise die Schuldendienstquote gem. KIM-V alleine nicht erfüllen würde)  unterstützend zu wirken.
Der Nachweis der Leistbarkeit (bzw. wie es im Gesetz heißt der "Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers") erfolgt mit den o.a. Unterlagen.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.6.2024  (#23)

zitat..
Benji schrieb: a) warum hat man einen offenen Kredit, wenn (mehr als) genug Cash vorhanden ist den (vorzeitig) zu tilgen? (vielleicht sehr "oldschool" von mir, aber ich würde ohne offenen Kredit entschieden besser schlafen... und kurz raus in den Garten gehen, einmal fest aufstampfen und "Meins" rufen hat was, zumindest für mich)

Vermutlich, weil

- der Sparzinssatz über dem Fixzins des Kredites liegt
- die ETF einen nochmals deutlicheren Zinsertrag bringen bzw. gebracht haben.

Mir persönlich wäre eine schuldendfreie Immobilie auch wichtiger als das Mini-GAP Festgeld-Kredit (bei angenommener Bruttoverzinsung von 3,5% aufs Festeld --> 2,625% netto vs. 2,45% Kreditzinssatz). 

Und im Hinblick auf den anstehenden Grundstückskauf und zeitnahen Hausbau würde ich persönlich auch das Risiko aus dem ETF rausnehmen.

1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
2.6.2024  (#24)

zitat..
Benji schrieb:

Naive Nebenfragen von einem interessierten Mitleser:

──────..
Immobilienkredit in Höhe von 140.000€
ETF Depot von 155.000€ vorhanden
Tagesgeld in Höhe von 100.000€ vorhanden
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a) warum hat man einen offenen Kredit, wenn (mehr als) genug Cash vorhanden ist den (vorzeitig) zu tilgen? (vielleicht sehr "oldschool" von mir, aber ich würde ohne offenen Kredit entschieden besser schlafen... und kurz raus in den Garten gehen, einmal fest aufstampfen und "Meins" rufen hat was, zumindest für mich)

ggf ist das in der Familie "ungleich verteilt"?

b) würde dieser "tabula rasa" die weitere Vorgehensweise erleichtern?

@Benji, weil er wohmöglich mit dem ETF eine Rendite erziehlt und die Zinsen auf den Kredit dabei verschwindend wenig sind.

Der gelernte Österreicher will halt Schulden so schnell wie möglich zurückzahlen, was aber zum Beispiel in den letzten 10 Jahren der niedrig Zinzphase ein totaler Mist war und die Kohle wesentlich besser in einem ETF angelegt gewesen wäre. Leider war ich auch so ein Ösi und wollte so schnell wie möglich fertig werden und habe dabei nichts investiert und erst dann 2020 bei Null angefangen. Den Zinseszinseffekt darf man nicht unterschätzen...


1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
2.6.2024  (#25)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
Benji schrieb: a) warum hat man einen offenen Kredit, wenn (mehr als) genug Cash vorhanden ist den (vorzeitig) zu tilgen? (vielleicht sehr "oldschool" von mir, aber ich würde ohne offenen Kredit entschieden besser schlafen... und kurz raus in den Garten gehen, einmal fest aufstampfen und "Meins" rufen hat was, zumindest für mich)
───────────────

Vermutlich, weil

- der Sparzinssatz über dem Fixzins des Kredites liegt
- die ETF einen nochmals deutlicheren Zinsertrag bringen bzw. gebracht haben.

Mir persönlich wäre eine schuldendfreie Immobilie auch wichtiger als das Mini-GAP Festgeld-Kredit (bei angenommener Bruttoverzinsung von 3,5% aufs Festeld --> 2,625% netto vs. 2,45% Kreditzinssatz). 

Und im Hinblick auf den anstehenden Grundstückskauf und zeitnahen Hausbau würde ich persönlich auch das Risiko aus dem ETF rausnehmen.

Taggeld statt Sondertilgung erhöht hier wohl auch die Flexibilität, dadurch ist eine geringere Zwischenfinanzierung notwendig und das könnte hier tatsächlich ein Vorteil sein.

Beim ETF (unter der Annahme dass das kein Geldmarkt-ETF ist) ist so schnell wie möglich Risiko rausnehmen sicher richtig, mit gut 250k "Cash" sollte zumindest der Schritt zum Grundstück machbar sein und parallel sollte schnell weiteres EK ansparbar sein.

Ob das Gesamtprojekt sinnvoll ist, ist wieder eine andere Frage. Es erscheint mir so als wolle die Elterngeneration (mit ETW, EK und gutem Einkommen) der Kindergeneration (ohne ETW und EK) den sonst unmöglichen Weg zum Eigentum durch eine Zweckgemeinschaft ermöglichen. Das ginge wohl für beide Seiten günstiger mit einer zweiten ETW, egal wie man die Kostenteilung konkret löst.


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  •  zweifamhausvlbg
3.6.2024  (#26)

zitat..
PhilippG schrieb: Ja die 5k/qm finde ich wie gesagt auch etwas grosszügig angesetzt. Das geht sicher auch günstiger, vor allem wenn man bereit ist ein paar kleinere Kompromisse zu machen.

Das war wie gesagt die Indikation aus dem anderen Thread. Ich selber habe diesbezüglich keine Erfahrungswerte.
Vielleicht ist es auch  nicht schlecht mal mit dem Maximum zu rechnen, sozusagen mit dem Worst Case bei den Kosten.


zitat..
speeeedcat schrieb: Ja, das ist definitiv auch ein Thema, gut beobachtet.
Da die Kreditlaufzeit in das gesetzliche Pensionsantrittsalter reicht, muss die Leistbarkeit in der Pension ebenfalls gegeben sein. 
Somit muss auch der Pensionskontobescheid der Mutter geprüft werden.

Könnten wir als Richtlinie mal den Pensionskontorechner anwerfen und ermitteln was in der Pension Netto pro Monat rauskommt?


zitat..
speeeedcat schrieb: Und im Hinblick auf den anstehenden Grundstückskauf und zeitnahen Hausbau würde ich persönlich auch das Risiko aus dem ETF rausnehmen.

Das werden wir natürlich machen. Aber erstmal muss es einen konkreteren Plan geben. Bis dahin wird keine ETW verkauft, noch werden ETF Anteile verkauft. Möchte hier nicht vorschnell reagieren.

Ich versuche das ganze nochmal für mich zusammenzufassen und stelle nochmals Rückfragen.
1. Gebundenes EK in einer Immobilie zählt nicht als EK, weil gebunden in einer Immobilie.
2. Weil (1), muss ein Umzug in eine Mietwohnung stattfinden, das kostet Provision sowie 1 Jahr + 3 Monate Miete. Aber dadurch gilt das EK als frei.
3. Es gibt Ausnahmekontigente bei den Banken die das Problem (1) umgehen. Das möchte ich mit den lokalen Banken klären.

Fragen:
a) Wenn gebundenes EK in einer Immobilie nicht zählt, wie verhält sich dann nach dem Grundstückskauf? Sagen wir als Beispiel, das Grundstück wäre 100.000€ Wert, kein offener Kredit. Die 100.000€ EK stehen dann nicht zur Verfügung beim Hausbau, weil gebunden in einer Immobilie (Grundstück)?
b) Anstatt weiterhin die ETW sonderzutilgen, sollte das Geld lieber zur Seite gelegt werden, korrekt? (weil gebundenes EK in einer Immobilie)


1
  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
3.6.2024  (#27)

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb:

──────..
PhilippG schrieb: Ja die 5k/qm finde ich wie gesagt auch etwas grosszügig angesetzt. Das geht sicher auch günstiger, vor allem wenn man bereit ist ein paar kleinere Kompromisse zu machen.
───────────────

Das war wie gesagt die Indikation aus dem anderen Thread. Ich selber habe diesbezüglich keine Erfahrungswerte.
Vielleicht ist es auch  nicht schlecht mal mit dem Maximum zu rechnen, sozusagen mit dem Worst Case bei den Kosten.

──────..
speeeedcat schrieb: Ja, das ist definitiv auch ein Thema, gut beobachtet.
Da die Kreditlaufzeit in das gesetzliche Pensionsantrittsalter reicht, muss die Leistbarkeit in der Pension ebenfalls gegeben sein. 
Somit muss auch der Pensionskontobescheid der Mutter geprüft werden.
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Könnten wir als Richtlinie mal den Pensionskontorechner anwerfen und ermitteln was in der Pension Netto pro Monat rauskommt?

──────..
speeeedcat schrieb: Und im Hinblick auf den anstehenden Grundstückskauf und zeitnahen Hausbau würde ich persönlich auch das Risiko aus dem ETF rausnehmen.
───────────────

Das werden wir natürlich machen. Aber erstmal muss es einen konkreteren Plan geben. Bis dahin wird keine ETW verkauft, noch werden ETF Anteile verkauft. Möchte hier nicht vorschnell reagieren.

Ich versuche das ganze nochmal für mich zusammenzufassen und stelle nochmals Rückfragen.
1. Gebundenes EK in einer Immobilie zählt nicht als EK, weil gebunden in einer Immobilie.
2. Weil (1), muss ein Umzug in eine Mietwohnung stattfinden, das kostet Provision sowie 1 Jahr + 3 Monate Miete. Aber dadurch gilt das EK als frei.
3. Es gibt Ausnahmekontigente bei den Banken die das Problem (1) umgehen. Das möchte ich mit den lokalen Banken klären.

Fragen:
a) Wenn gebundenes EK in einer Immobilie nicht zählt, wie verhält sich dann nach dem Grundstückskauf? Sagen wir als Beispiel, das Grundstück wäre 100.000€ Wert, kein offener Kredit. Die 100.000€ EK stehen dann nicht zur Verfügung beim Hausbau, weil gebunden in einer Immobilie (Grundstück)?
b) Anstatt weiterhin die ETW sonderzutilgen, sollte das Geld lieber zur Seite gelegt werden, korrekt? (weil gebundenes EK in einer Immobilie)

1 Jahr muss man mindestens die Mietwohnung zahlen. Man muss nur rechtzeitig kündigen.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2024  (#28)
1. Gebundenes EK in z.B. einer Wohnung,  einem Haus, zählt natürlich genauso viel wie freies EK am Bankkonto.
Das Thema ist jedoch, dass das gebundene EK bis zum Verkauf mittels Zwischenfinanzierung vorfinanziert werden muss. 
Und diese Vorfinanzierung generiert eine Zinsrate, die jede Bank als bestehende Verbindlichkeit mit rund 5% ansetzen muss. Das wiederum schmälert die Verschuldungsquote DSTI, die besagt, dass das Verhältnis der Nettoeinkommen vs. Verbindlichkeiten max. 40% ausmachen darf.
Beim frei verfügbaren EK fällt das weg.

2. Die Vorfinanzierung kostet Zinsen, dieses Geld ist ebenso "weg". Nur fällt eben bei der Mietwohnung keine Zinsrate an.

3. Das solltest du tun.

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: [ref]zweifamhausvlbg:79575_2#820918[/ref]Fragen:
a) Wenn gebundenes EK in einer Immobilie nicht zählt, wie verhält sich dann nach dem Grundstückskauf? Sagen wir als Beispiel, das Grundstück wäre 100.000€ Wert, kein offener Kredit. Die 100.000€ EK stehen dann nicht zur Verfügung beim Hausbau, weil gebunden in einer Immobilie (Grundstück)?
b) Anstatt weiterhin die ETW sonderzutilgen, sollte das Geld lieber zur Seite gelegt werden, korrekt? (weil gebundenes EK in einer Immobilie)

a) doch, es zählt natürlich zum EK, denn das Grundstück wird den Gesamtprojektkosten zugezählt.
b) Nein, das ist nicht zwingend erforderlich, siehe unter Punkt 1. 

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2024  (#29)

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: Könnten wir als Richtlinie mal den Pensionskontorechner anwerfen und ermitteln was in der Pension Netto pro Monat rauskommt?

ja - bzw. einfach über FinanzOnline selbst erstellen

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: Gebundenes EK in einer Immobilie zählt nicht als EK, weil gebunden in einer Immobilie.

Im Sinne der KIM-V kann es zur Berechnung des Belehnwertes angesetzt werden, wenn jene Bank, die das Haus finanzieren soll, sich hypothekarisch besichern kann. Im konkreten Fall würde das über eine Simultanhypothek auf die ETW im zweiten Rang erfolgen.

Nachdem das in der ETW gebundene Eigenkapital jedoch aktuell noch nicht in den Hausbau fließen kann, muss dieses zwischenfinanziert werden. Die daraus entstehende Zinslast muss in der Schuldendienstquote Deckung finden. Als Eigenkapital werden stets jene (leicht zu liquidierenden Mittel gewertet, die in das Projekt fließen).

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: Weil (1), muss ein Umzug in eine Mietwohnung stattfinden, das kostet Provision sowie 1 Jahr + 3 Monate Miete. Aber dadurch gilt das EK als frei.

... nur dann, wenn die frei werdenden Mittel aus einem Verkauf der ETW (der nicht gewünscht ist) in das Hausprojekt fließen.

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: Es gibt Ausnahmekontigente bei den Banken die das Problem (1) umgehen. Das möchte ich mit den lokalen Banken klären.

richtig, die Ausnahmekontingentregelung wird (aktuell noch) bankspezifisch ermittelt - ist bei jeder Bank anders im Rahmen der KIM-V.

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: Wenn gebundenes EK in einer Immobilie nicht zählt, wie verhält sich dann nach dem Grundstückskauf? Sagen wir als Beispiel, das Grundstück wäre 100.000€ Wert, kein offener Kredit. Die 100.000€ EK stehen dann nicht zur Verfügung beim Hausbau, weil gebunden in einer Immobilie (Grundstück)?

Der Grundstückswert ergibt gemeinsam mit dem Wert des zu errichtenden EFH einen Belehnwert. Wenn das Grundstück mit EK erworben wurde, dann ist nur mehr das EFH zu finanzieren. Beträgt die Errichtung beispielsweise 400k, so ergibt sich für die Bank - einfach formuliert - ein Belehnwert von 500k. Die 100k entsprechen dann 20% Eigenmitteln und die 400k würden einem Belehnwert von 80% entsprechen.

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: b) Anstatt weiterhin die ETW sonderzutilgen, sollte das Geld lieber zur Seite gelegt werden, korrekt? (weil gebundenes EK in einer Immobilie)

ja - dann muss weniger Finanzierung in Anspruch genommen werden.


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  •  zweifamhausvlbg
3.6.2024  (#30)

zitat..
LiConsult schrieb: nur dann, wenn die frei werdenden Mittel aus einem Verkauf der ETW (der nicht gewünscht ist) in das Hausprojekt fließe

doch, der Verkauf der ETW ist grundsätzlich schon gewünscht. Aber im Idealfall erst nach dem Umzug in das Haus.

Danke LiConsult!


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2024  (#31)
👍

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2024  (#32)

zitat..
zweifamhausvlbg schrieb: doch, der Verkauf der ETW ist grundsätzlich schon gewünscht. Aber im Idealfall erst nach dem Umzug in das Haus.

... und deshalb werden diese gebundenen Eigenmittel vorfinanziert und die Zinsrate dafür muss berücksichtigt werden.
Bitte gerne.


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