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Das nennt man Servitut, Grunddienstbarkeit usw, d.h. der Energieversorger _kauft_ sich bei Dir das Recht auf Deinem Grundstück seine Leitung zu verlegen, da gibt es Vertrag und wahrscheinlich Grundbucheinträge. All das zahlt das EVU. Dann dürfen die jede Zeit drauf um zu warten etc. Lass Dich vom RA beraten, was hier für Dich gut ist. Das eine (Zufahrtsrecht) hat mit dem anderen (erdverlegte fremde Energieversorgung) imho nix am Hut. |
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MinMax - Geldfluss gibt es nicht!
Grundbucheintrag auch nicht - habe ich schon verkündet und ein Dokument, dass sie jederzeit das Erdkabel wo anders hin packen, will ich noch haben. Es geht mir eher um den Asphalt. Der Künettenabstand ist mir zu knapp! Der Asphalt wird zerbröselt, so meine Gedanken ! |
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Also ohne Grundbuch kann ich mir das nicht vorstellen, läuft die alte Freileitung auch über deinen Grund, dann müssten die ja schon ein Servitut haben |
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sagt wer? habe mit dem Thema berufsbedingt zu tun, zwar am Rand, aber es reicht um zu wissen, dass sie Dich momentan da haben wo sie wollen... in solchem Fall hast du das Recht auf Deiner Seite, das kann man (aus)nutzen... |
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chris5020 - Es handelt sich nicht um eine Starkstromleitung - das Erdkabel soll nur zum Anschluss von 4 KW dienen.
Außerdem müsste ich dazu eine Vereinbarung unterschreiben um ins Grundbuch zu gelangen. Das hat er aber nicht verlangt. Vor Jahren waren zwei Masten auf einem anderen Grundstück im Wege. Die wurden anstandslos auf deren Kosten umgestellt. |
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@renate - Najo, der Energieversorger will von dir was.
Ohne Gegenleistung würde ich das nicht machen. Wenn die Leitung mal drinnen liegt, is es ein einfaches, das servitut ins Grundbuch zu bringen...das is nedmal deine Zustimmung dann notwendig. |
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gdfde - Habe mir gerade den Text schicken lassen und mir wurde zugesichert, dass ich gegebenenfalls die Straße breiter machen lassen kann - auch über dieses Kabel. Überlege derzeit noch, ob die vielleicht ein zusätzliches Kabel auf deren Kosten rein legen sollten und dann wäre mir vielleicht auch mal geholfen, wenn ich bei angrenzenden Grundstücken mal was brauche - hätte ein brauchbare Widmung!
Text: Der Grundeigentümer hat Anspruch auf kostenlose Verlegung bzw. Umbau der im Eigentum des Netzbetreibers und auf dem betreffenden Grundstück befindlichen Niederspannungsanlagen im technisch notwendigen und wirtschaftlich zumutbaren Ausmas wenn sie die Durchführung eines behördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Vorhabens behindern. Erfordert allerdings eine derartige Verlegung bzw. ein derartiger Umbau zugleich eine Änderung der Übergabestelle (z.B. Dachständer, Konsole, Kabelüberführungsmast, Kabelkasten) so hat der Grundeigentümer diese Abänderungskosten (allenfalls in Form einer Pauschale gemas Preisblatt) zu tragen. Die Interessen des Grundeigentümers sind zu berücksichtigen. |
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@renate - Najo, das is schon ein bisl wie ein Freibrief.
Letzten Endes ist's dann die Entscheidung vom Energieversorger , ob irgendwas technisch notwendig und wirtschaftlich zumutbar ist. Und im letzten Teil steht dann, dass du für die Kosten noch aufkommen sollst...für etwas, was du gar nicht brauchst (Stromleitung vom Nachbarn).. |
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gdfde - Du hast vollkommen recht. Ich brauche die Stromleitung wirklich nicht. Aber die Liegenschaft meines Nachbars ist
nur über meine Grundstücke ans öffentliche Gut erreichbar. Das Erdkabel wird noch gut 150 m auf Nachbars eigenen Grund verlegt werden müssen und daher mache ich mir keine Gedanken über Kosten, die da mal kommen könnten. Einzig und alleine der notwendige Kabelkasten, der mich stört - den werde ich noch auf eine nicht brauchbare Stelle verdrängen müssen. Aber mit den Grabungsarbeiten habe ich meine größten Bedenken - 20 cm neben dem Ashalt und 80 cm tief und die Straße ist lang. Vermute,dass der Asphalt abbrechen wird wenn schlampig hinterfüllt wird und wie so oft, wird nachher niemand zuständig sein. |