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Maßnahmen gegen Kellerüberflutung- Rückstausicherung

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  •  AnTeMa
20.12. - 24.12.2017
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Auch wenn es nicht unbedingt in diese Jahreszeit paßt,
jedoch bei der Planung generell zu beachten,
hier ein Video dazu, welches einen guten Einblick gibt (es gilt nicht nur für Wuppertal):




Auch Drainagen sind nicht immer die sicherste Maßnahme und ohnehin nur,
wenn sie korrekt geplant und ausgeführt wurden.

Bei lehmigem, nicht versickerungsfähigem Untergrund kann es besser sein,
auf eine Drainage zu verzichten, da speziell 'fetter' Lehm schon per se eine Abdichtung darstellt- ggf Bodengutachten beauftragen.

In solchen Fällen besteht nur der Lastfall 'Bodenfeuchtigkeit' und nicht der Lastfall 'drückendes Wasser', der wesentlich höhere Anforderungen an die Abdichtung stellt.
Rückstau muß unabhängig davon vermieden werden.

Andreas Teich

  •  army
20.12.2017  (#1)
Video funktioniert nicht...

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  •  AnTeMa
21.12.2017  (#2)
Stimmt leideremoji
Hier scheinbar dasselbe Video, diesmal vom Tiefbauamt der Stadt Münster:




Außenkellerabgänge sind auch immer riskant,
wenn schon, dann überdachen, Rigol vorsehen und Aufkantung oder Gefälle zum umgebenden Gelände.

Andreas Teich

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
24.12.2017  (#3)

zitat..
AnTeMa schrieb: Außenkellerabgänge sind auch immer riskant


Ja, wenn sie auf Kellerniveau sind. Das würde ich im Neubaubereich aber nie machen. Bei richtiger Planung kann man einen außenliegenden Kellerabgang auch auf EG Niveau legen. Dann hat man das Problem beseitigt.

Und mMn gehört eine Rückstausicherung (u.a.) im letzten Putzschacht auf dem eigenen Grundstück. Schmutzwasserabwehr direkt an der Grundgrenze.

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