|
|
||
Hallo, ich habe die Berechnungsbeispiele so interpretiert, dass die Garage nur zur Fläche des EGs hinzugezählt wird, kann dir aber nicht versichern dass das richtig ist. Mein Baustart ist erst Anfang Mai. |
||
|
||
Ich hab gerade auf der Homepage des Gemeine-Dienstleistungsverbandes-Amstetten folgenden Satz gefunden: "Eine Verbindungstür zum Gebäudeteil (z.B. Garage) ist befreiungsschädlich". Demnach werden sie bei mir voraussichtlich die Garage dazuzählen (vermutlich über alle Geschosse). Verrückt! Ich werd auf jeden Fall berichten, was bei meiner Neuüberprüfung rausgekommen ist. |
||
|
||
Dazu gezählt wird die Garage auf jeden Fall. Hat mir auch der SV der Gemeinde gesagt. Die Frage ist, ob es für alle Geschosse zählt oder nur fürs EG. |
||
|
||
|
||
wenn du einen Wasserentnahmestelle hast wird die Garage eher dazugerechnet. Wenn keine Anschlüsse vorhanden sind zählt es meiner Meinung nach nicht dazu weil die Garage als Gebäudeteil zählt, und nicht angeschlossenen Gebäudeteile zur unbebauten Fläche zählen (NÖ Kanalgesetz 1977) Gleiche Situation bei mir, aber Garage steht bei mir noch nicht... |
||
|
||
ein Gebäudeteil ist ein vom übrigen Gebäude durch eine bis zu seiner obersten Decke durchgehende Wand getrennter Teil durch die Öffnung ist es kein getrennter Teil mehr Einmalige Anschlußgebühren für Kanal und Wasser betrifft dann bei dir die gesamte bebaute Fläche samt Garage, und wenn du einen angeschlossenen Keller und OG hast, dann für alle 3 Geschossflächen. zB Bebaute Fläche Haus 100m2, Garage 50m2, 3 angeschlossene Geschoße KG+EG Ohne Durchgang in Garage 100m2 :2 x4(3Geschoße +1) = 200m2 + 75% der unbebauten Fläche (max. 75m2) = 275m2 Berechnungsfläche, diesen multipliziert mit dem Einheitssatz der Gemeinde 275m2 x 14€/m2 = 3850 + 10%UST = 4235€ Kanaleinmündungsabgabe mit Durchgang zur Garage 150m2 :2 x4(3Geschoße +1) = 300m2 + 75% der unbebauten Fläche (max. 75m2) = 375m2 Berechnungsfläche, diesen multipliziert mit dem Einheitssatz der Gemeinde 375m2 x 14€/m2 = 5250 + 10%UST = 5775€ Kanaleinmündungsabgabe selbes Spiel mit Wasseranschlußabgabe 275m2 x 6€/m2 = 1815€ 375m2 x 6€/m2 = 2475€ Kurz gesagt, für das EG zahlt man die volle Fläche und für jedes weitere Geschoß zahlt man die halbe Fläche Kanalbenützungsgebühren betrifft nur die tatsächliche (bebaute Fläche) 100m2 EG 100m2 OG 50m2 Garage, wenn verbunden mit Durchgang Keller ist (meistens) ausgenommen, nur bei bestimmten Voraussetzungen LG |
||
|
||
Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, daß die Hälfte der bebauten Fläche a) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht, b)in allen anderen Fällen verdoppelt dh. auch wenn du in der Garage keinen Anschluß hättest, muss man eine Wasseranschlußabgabe zahlen, weil der Punkt b) in Kraft tritt. LG |
||
|
||
Danke für deine Erläuterungen, carlito! |
||
|
||
Habe eben meine Vorschreibung erhalten. Wasseranschlußabgabe: Die Fläche der Garage wurde reingenommen, obwohl diese keinen Wasseranschluß hat. So in Ordnung? Mir ist die Formulierung des Gesetztes nicht ganz klar: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/6930/P6/LNO40016051?ResultFunctionToken=a163e9f0-cc24-4b55-b726-842eaf99c529&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=6&BisParagraf=6&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=26.08.2020&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=6930 |
||
|
||
Ich würde mich dieser Frage anschließen. Habe auch soeben den Abgabenbescheid für Kanal und Wasser erhalten. Beim Kanal ist die (freistehende Garage) nicht berücksichtigt. Beim Wasser allerdings schon, obwohl hier keine Wasserleitung oder ähnliches vorhanden ist. Passt das so? Danke und LG, Gerald |
||
|
||
Im Gesetz Par.6/4 steht's eindeutig drinnen... Fürs Wasser jedes Bauwerk, also Grundrissfläche/2 mal angeschlossene Geschosse + 1... |
||
|
||
Bei der Wasseranschlussabgabe zählt die bebaute Fläche, egal ob Wasseranschluss vorhanden oder nicht. Man muß immer zwischen Wasseranschlussabgabe und Kanal unterscheiden. Im Baurecht-Thread gibt's einige Infos darüber, einfach kurz suchen. Karl hat das schon paar mal erläutert. 😉 |
||
|
||
Mein Nebengebäude ist leider dazugerechnet worden. Ist leider sehr sehr teuer geworden. Wasser- und Kanalanschlussgebühr hat mir 12.000€ gekostet. |