Da mir jeder etwas anderes berichtet wollte ich hier mal erkundigen. Ich will eine Garage bauen mit 145 m2 Nutzfläche (165 m2 Aussenfläche). Soll am Haus mit einem überdachten Windfang angeschlossen werden.
Meine Fragen dazu:
Wie muss ich das Gebäude betiteln (Garage, Nebengebäude, Lagerraum) dass es nicht für die Bemessung der Kanal(Einmündungsgebühr und Benützungsgebühr) dazu gerechnet wird???
Brauch ich einen Ölabscheider???
Muss ich Säulen im Windfang machen, dass es ein extriges Gebäude wird?
Darf ich innen ein Waschbecken errichten???
Ich habe etliche Forumsbeiträge schon durchgelesen aber noch nicht recht schlüssig geworden.
Hallo carlito. Es tut mir sehr leid, aber ich hab nicht mehr hinaufgeblättert, um genau nachzuschauen und die Beiträge leider verwechselt - t´schuldigung .
Gemeint hab ich eigentlich folgende Aussage von p****:
.. P**** schrieb: Wenn Wasseranschluss in der Garage vorgesehen ist, dann ist für das Gebäude auch die Kanalgebühr fällig.
Also ich muss die Abgaben lt. unserer Gemeinde jetzt dazu zahlen sagt deren Gutachter. Weil am Plan es so aussieht als ob die Garage mit dem Haus fix verbunden sei. Obwohl in meiner Baubeschreibung ausdrücklich steht das es baulich voneinander mit Iso Körben getrennt ist.
Ich verstehe das so, dass sich die Bauteile, wie Wände, Dächer, Überdächer etc der beiden Gebäude nicht berühren dürfen. Es muss hier also ein Abstand zwischen Haupt- und Nebengebäude gegeben sein. Dann wird die Garage, wenn es auch keinen Wasseranschluss in dieser gibt, nicht für die Gebührenermittlung herangezogen.
Bei unserer Gemeinde haben sie uns gesagt, dass es keinen Durchgang vom Hauptgebäude zum Nebengebäude geben darf, also falls man nur von außen rein kommt und es dort keinen Kanalanschluss gibt, dann fallen dafür auch keine Abgaben und Gebühren an. Hauptgebäude und Nebengebäude dürfen aber trotzdem aneinander anschließen. Uns war das aber dann zu blöd und unpraktisch immer außen rum, wir machen jetzt das Hauptgebäude etwas kleiner, dafür kommt Hauswirtschaftsraum und Technik ins Nebengebäude und wir nehmen die zusätzlichen Kosten in Kauf.
Daher meine Aussage: solange nicht eingereicht ist kann man den Einreichplan anpassen. Garage mit etwas Abstand zum Haus planen und passt.
Wenns die Gemeinde trotzdem dazu zählt und du Gebühren zahlen musst würd ich aber beide Dinge in die Garage machen - Wasser und Kanal - dann hast wenigstens was davon! Lg Jürgen
Das Problem ist das schon eingereicht wurde und ich die Baubewilligung schon habe. Habe extra vor der Einreichung mit dem Bürgermeister gesprochen und der sagte das es so passen würde und jetzt deren Gutachter sagt es wird dazu gezählt weil es eben nicht passt.
Der überdachte Übergang ( Windfang) ist mit dem Haus nicht verbunden also Baulich getrennt. Dies reicht dem Gutachter jedoch nicht da es am Einreichplan so aussieht als würd es zusammengebaut sein.
Lt. Planer kann mann so einen kleinen Abstand nicht einzeichnen.
Die Beiträge waren aufschlussreich. Zwischen Wasser- und Kanalanschlußgebühr muß man unterscheiden. Nicht klar ist mir - obwohl LG - Blatt gelesen - wie das mit einem Carport ist. Äußere Begrenzung ist hier Außenmauer EG . Im OG geht ein Raum über den Carport, auf 2 Säulen gestützt. Haben im Carport zwar Wasserhahn aber keinen Kanalanschluß. Meiner Meinung nach wäre hier keine Kanalanschlußgebühr zu bezahlen. Wer hatte diese Situation schon? Gemeindemitarbeiter hat volle Fläche berechnet. Vielen Dank für Hinweise.
Konnte es zusätzlich bei der NÖ-LRG klären. Der zuständige Sachbearbeiter hat es auch so gesehen, dass keine Gebühren dafür fällig sind. Danke für die Hinweise.
.. Arnold1983 schrieb: Das Problem ist das schon eingereicht wurde und ich die Baubewilligung schon habe. Habe extra vor der Einreichung mit dem Bürgermeister gesprochen und der sagte das es so passen würde und jetzt deren Gutachter sagt es wird dazu gezählt weil es eben nicht passt.
Der überdachte Übergang ( Windfang) ist mit dem Haus nicht verbunden also Baulich getrennt. Dies reicht dem Gutachter jedoch nicht da es am Einreichplan so aussieht als würd es zusammengebaut sein.
Lt. Planer kann mann so einen kleinen Abstand nicht einzeichnen.
Hallo Arnold, wie ist der Fall bei dir nun ausgegangen?
Bin in einer ähnlichen Situation mit Garage und Windfang versetzt angebaut ans Wohnhaus, Garage hat eine eigene Mauer, der WF ist and die Garage und ans Haus angebaut (zum Haus thermisch getrennt). Garage und WF bilden quasi eine Einheit mit Verbindungstür (brandgeschützt) und vom Windfang komme ich auch ins Haus (Haupteingansgtüre).
Die Gemeinde will den verbaute Fläche des WF hinzurechnen.
Bei mir will die Gemeinde auch die Garage dazu rechnen. Bei mir ist eine freihängende Decke am Haus dran zur überdachung zum Windfang also nichtmal direkt in Verbindung. Meine Empfehlung nicht nachgeben. Bei mir will es sich die Gemeinde bei Fertigstellungsmeldung nochmals anschauen ob wirklich keine Gebäudeverbindung besteht.
PS.: Abfluss und Wasserhahn darfst auch nicht in der Garage haben.