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Übergabetermin verschoben – Was tun?

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  •  mitko007
30.3. - 9.4.2018
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hi,
ich hätte die folgende frage zum thema wohnrecht:

Wir haben uns ein neubau objekt gekauft. Übergabe termin war mit 31.03 geplant, hat jedoch spätestens am 30.06 zu erfolgen (steht so im Vertrag drinne).
Uns wurde dieser Woche gesagt dass die Übergabe sich auf Ende August leider verschieben muss weil der Bauausführung Firma die Bauvorhaben massiv unterschätzt haben und nicht genügend Personal hatten.

Meine Frage ist, hat hier jemand Erfahrung mit solchen Fällen. Glücklicherweise haben wir unseren Mietvertrag noch nicht gekündigt, aber ich plante meine Finanzierung mit 30.Juni und jetzt muss ich vielleicht mit einer Doppeltbelastung (Miete + KReditrate) rechnen.

Ich würde mich freuen, wenn jemand hier seine Erfahrung oder Meinung teilen kann.

Mfg

P.S. Über Pönale oder sonstiges finde ich nichts im Vertrag.

  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
3.4.2018  (#1)
Wenn der Errichter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (Termin) ist er dir gegenüber Schadensersatzpflichtig.
-> Du zahlst Mieten die eigentlich nicht mehr notwendig wären.

Würde mich auch was die Ausführungsqualitäten betrifft absichern (SV), i.d.R. leidet diese massiv sobald Zeitdruck besteht.

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  •  chrismo
3.4.2018  (#2)

zitat..
mitko007 schrieb: P.S. Über Pönale oder sonstiges finde ich nichts im Vertrag.


Steht evt. was in den AGB der Baufirma?

zitat..
thomasdoe schrieb: Wenn der Errichter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (Termin) ist er dir gegenüber Schadensersatzpflichtig.
-> Du zahlst Mieten die eigentlich nicht mehr notwendig wären.


Genau, d.h. unbedingt alle monetäre Schäden (=Kosten), die durch den verspäteten Einzugstermin entstehen, dokumentieren. Diese könnt ihr dann von der Endrechnung abziehen. Wobei es jetzt natürlich zu Streiereien kommen kann, falls die Baufirma anderer Meinung ist, was die Höhe des entstandenen Schadens angeht. Aus dem Grund einigt man sich im Normalfall am besten schon im Vorfeld auf eine Pönale.

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
3.4.2018  (#3)
Habe vor rund 2 Jahren für meine Mama nen KV für ne ETW abgewickelt... da stand auch nix besonderes im Vertrag. Es kam aber witterungsbedingt zu einer mehrmonatigen Verzögerung, der Bauträger (seriöse, lokale Baufirma in VB) schickte aus diesem Anlass ein Schreiben, dass etwaige Mehrkosten ggf. bereits im Vorfeld bekannt gegeben werden können und dass alles was ursächlich mit der Verzögerung zusammenhängt, erstattet wird.

Ob das jetzt Usus ist, kann ich dir ned sagen....

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.4.2018  (#4)
Es stellen sich hier ein paar Fragen:


zitat..
mitko007 schrieb: Übergabe termin war mit 31.03 geplant


War der Termin nur geplant, unverbindlich genannt oder Vertragsbestandteil?

Ob eine Pönale im Vertrag vereinbart wurde ist für einen möglichen Schadenersatz irrelevant, sie erleichtert nur die Feststellung. Pönale = pauschalierter Schadenersatz, ohne dass dafür ein Schaden eingetreten sein muss.

Eine weitere Frage ist, wessen Sphäre die Verzögerung zuzurechnen ist. Waren widrige Wetterbedingungen vorherrschend kann man das der Baufirma nicht anlasten.


zitat..
mitko007 schrieb: Bauvorhaben massiv unterschätzt haben und nicht genügend Personal hatten.


Ob das schon ein Verschulden darstellt, wodurch ein Schadenersatz gerechtfertigt ist...

Unterm Strich wird das keine so glatte Angelegenheit fürchte ich. Am besten du suchst dir fundierte rechtliche Beratung.

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  •  mitko007
9.4.2018  (#5)

zitat..
rabaum schrieb: Es stellen sich hier ein paar Fragen:
__________________
Im Beitrag zitiert von mitko007: Übergabe termin war mit 31.03 geplant


War der Termin nur geplant, unverbindlich genannt oder Vertragsbestandteil?


Also es steht genau so im Vertrag drinnen. 31.03 - geplannt, hat jedoch spätestens am 30.06 zu erfolgen.

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