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Wenn der Errichter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (Termin) ist er dir gegenüber Schadensersatzpflichtig. -> Du zahlst Mieten die eigentlich nicht mehr notwendig wären. Würde mich auch was die Ausführungsqualitäten betrifft absichern (SV), i.d.R. leidet diese massiv sobald Zeitdruck besteht. |
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Steht evt. was in den AGB der Baufirma? Genau, d.h. unbedingt alle monetäre Schäden (=Kosten), die durch den verspäteten Einzugstermin entstehen, dokumentieren. Diese könnt ihr dann von der Endrechnung abziehen. Wobei es jetzt natürlich zu Streiereien kommen kann, falls die Baufirma anderer Meinung ist, was die Höhe des entstandenen Schadens angeht. Aus dem Grund einigt man sich im Normalfall am besten schon im Vorfeld auf eine Pönale. |
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Habe vor rund 2 Jahren für meine Mama nen KV für ne ETW abgewickelt... da stand auch nix besonderes im Vertrag. Es kam aber witterungsbedingt zu einer mehrmonatigen Verzögerung, der Bauträger (seriöse, lokale Baufirma in VB) schickte aus diesem Anlass ein Schreiben, dass etwaige Mehrkosten ggf. bereits im Vorfeld bekannt gegeben werden können und dass alles was ursächlich mit der Verzögerung zusammenhängt, erstattet wird. Ob das jetzt Usus ist, kann ich dir ned sagen.... |
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Es stellen sich hier ein paar Fragen: War der Termin nur geplant, unverbindlich genannt oder Vertragsbestandteil? Ob eine Pönale im Vertrag vereinbart wurde ist für einen möglichen Schadenersatz irrelevant, sie erleichtert nur die Feststellung. Pönale = pauschalierter Schadenersatz, ohne dass dafür ein Schaden eingetreten sein muss. Eine weitere Frage ist, wessen Sphäre die Verzögerung zuzurechnen ist. Waren widrige Wetterbedingungen vorherrschend kann man das der Baufirma nicht anlasten. Ob das schon ein Verschulden darstellt, wodurch ein Schadenersatz gerechtfertigt ist... Unterm Strich wird das keine so glatte Angelegenheit fürchte ich. Am besten du suchst dir fundierte rechtliche Beratung. |
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Also es steht genau so im Vertrag drinnen. 31.03 - geplannt, hat jedoch spätestens am 30.06 zu erfolgen. |