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OÖ - Gartenhütte, Bewilligung, Bauanzeige?

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  •  Scar
13.7. - 25.7.2018
11 Antworten | 7 Autoren 11
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Hallo,

da wir von unsrer Gemeinde wohl etwas "verarscht" werden was unsere Baugenehmigung angeht und wir jetzt wieder fast 2 Monate warten müssen denke ich darüber nach auf den Grund erstmal eine Gartenhütte zu stellen.

Das Grundstück muss ja schließlich gepflegt werden und ich habe keine Lust den Rasenmäher usw. von meinem Keller bei der Wohnung zum Auto zu schleppen und zum Grund zu fahren.

Ich habe an eine Hütte mit ca. 4m x 3,50m (14m²) gedacht. Die Hütte soll einen Holzboden bekommen und auf Waschbetonplatten stehn, also kein Betoniertes Fundament.

Weis jemand was ich machen muss um diese Hütte legal auf das Grundstück zu stellen?

Manchmal liest man von Baugenehmigung, dann wieder von Bauanzeige, andere sagen wieder man muss gar nichts machen einfach hinbauen wenn unter 15m².

Wäre nett wenn sich da jemand besser auskennt da ich da ein ziehmlicher Neuling bin.

Grüße

  •  altehuette
  •   Gold-Award
13.7.2018  (#1)
Wer lang fragt,  geht weit irr! 
Wieso sollte eine Bauhütte auf einem Baugrund nicht errichtet werden können? 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.7.2018  (#2)
=> Oö. Bauordnung
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht.pdf

Suche nach Bauhütte
Suche nach Gartenhütte

Steht alles explizit drinnen emoji

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  •  Scar
14.7.2018  (#3)
Naja es ist nicht direkt eine Bauhütte, wir haben ja keine Baugenehmigung weil der Herr Sachverständige erst wieder in 2 Monaten kommt, jetzt müssen wir wieder 2 Monate wegen dem Typen warten.

In der zwischenzeit wollte ich eine Holzhütte hinstellen, dass ich den Grund wenigstens in irgend einer Form nutzen/pflegen kann.

Laut Bauordnung brauche ich nur eine Bauanzeige.

Weis jemand wie das abläuft mit der Bauanzeige? Wie viele Leute müssen hier wieder ihren Sanktus geben?

Sorry, mittlerweile nervt mich das Thema Gemeinde schon etwas. 

Grüße

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  •  anho
  •   Gold-Award
14.7.2018  (#4)
Wie ist das Grundstück JETZT gewidmet?

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  •  Scar
14.7.2018  (#5)
Das Grundstück ist ein ganz normaler Baugrund.

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  •  anho
  •   Gold-Award
14.7.2018  (#6)
Wenn es so ist, würde ich den Bürgermeister nicht fragen, ob ich darf, sondern ihm sagen, dass es gemacht wird- nur zu seiner Information!
wenn er dann sagt- es passt: schriftlich geben lassen.

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  •  kech
  •   Silber-Award
15.7.2018  (#7)
Maßgeblich ist die oö.bauordnung (§25). Anzeigepflichtig sind Gartenhütten über 12qm. Ein selbst gezeichneter Plan dürfte in deinem Fall genügen. Jedenfalls brauchst du was Schriftliches, eine mündliche Bekanntgabe wird hier nicht reichen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.7.2018  (#8)
Bauanzeige - Sonstige Bauvorhaben
Das Formular haben viele Gemeinden auf der Homepage. Einfach mal nachschauen.


zitat..
kech schrieb: über 12qm


ab 15 m²! Der Rest ist korrekt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.7.2018  (#9)

zitat..
rabaum schrieb: ab 15 m²! Der Rest ist korrekt.


Nein! Is nicht korrekt.  Anzeigepflicht "BIS" 15m² und nicht "AB"!

zitat..
anho schrieb: sondern ihm sagen, dass es gemacht wird- nur zu seiner Information!


Na so läuft ein Anzeigeverfahren aber nicht!


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb: Nein! Is nicht korrekt.  Anzeigepflicht "BIS" 15m² und nicht "AB"!


Hast natürlich Recht, da zitiere ich schon die Bauordnung und verdreh die Grenze emoji
AB 15 m² brauchst dann die Baubewilligung.

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  •  _ulat_
25.7.2018  (#11)
Bauanzeige nach § 25 Abs 1 Z 9 Oö BauO. Musterformular ausfüllen, Hütte auf dem Grundstück skizzieren und 8 Wochen warten oder bis Gemeinde mitteilt, die Bauausführung nicht zu untersagen.

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