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Wer lang fragt, geht weit irr! Wieso sollte eine Bauhütte auf einem Baugrund nicht errichtet werden können? |
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=> Oö. Bauordnung http://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht.pdf Suche nach Bauhütte Suche nach Gartenhütte Steht alles explizit drinnen |
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Naja es ist nicht direkt eine Bauhütte, wir haben ja keine Baugenehmigung weil der Herr Sachverständige erst wieder in 2 Monaten kommt, jetzt müssen wir wieder 2 Monate wegen dem Typen warten. In der zwischenzeit wollte ich eine Holzhütte hinstellen, dass ich den Grund wenigstens in irgend einer Form nutzen/pflegen kann. Laut Bauordnung brauche ich nur eine Bauanzeige. Weis jemand wie das abläuft mit der Bauanzeige? Wie viele Leute müssen hier wieder ihren Sanktus geben? Sorry, mittlerweile nervt mich das Thema Gemeinde schon etwas. Grüße |
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Wie ist das Grundstück JETZT gewidmet? |
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Das Grundstück ist ein ganz normaler Baugrund. |
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Wenn es so ist, würde ich den Bürgermeister nicht fragen, ob ich darf, sondern ihm sagen, dass es gemacht wird- nur zu seiner Information! wenn er dann sagt- es passt: schriftlich geben lassen. |
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Maßgeblich ist die oö.bauordnung (§25). Anzeigepflichtig sind Gartenhütten über 12qm. Ein selbst gezeichneter Plan dürfte in deinem Fall genügen. Jedenfalls brauchst du was Schriftliches, eine mündliche Bekanntgabe wird hier nicht reichen. |
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Bauanzeige - Sonstige Bauvorhaben Das Formular haben viele Gemeinden auf der Homepage. Einfach mal nachschauen. ab 15 m²! Der Rest ist korrekt. |
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Nein! Is nicht korrekt. Anzeigepflicht "BIS" 15m² und nicht "AB"! Na so läuft ein Anzeigeverfahren aber nicht! |
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Hast natürlich Recht, da zitiere ich schon die Bauordnung und verdreh die Grenze AB 15 m² brauchst dann die Baubewilligung. |
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Bauanzeige nach § 25 Abs 1 Z 9 Oö BauO. Musterformular ausfüllen, Hütte auf dem Grundstück skizzieren und 8 Wochen warten oder bis Gemeinde mitteilt, die Bauausführung nicht zu untersagen. |