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Bauklasse 1 Flachdach??

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  •  BiWi
29.7. - 8.8.2018
13 Antworten | 7 Autoren 13
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hallo zusammen!

wir befinden uns gerade in der planung unseres traumhauses, allerdings fangen wir schön langsam ein bisschen zum verzweifeln an bzgl der ganzen einschränkungen.
problem 1: unser grundstück hat bauklasse 1 (nö), dh die trofenhöhe darf nicht über 5m kommen.
problem 2: wir hätten gerne einen keller, aber haben leider sehr hohes grundwasser. Dh keller geht mal grundsätzlich nur dichtbeton und von allen seiten wird uns auch empfohlen mit dem keller nicht ganz rein zu gehen, da sonst abpumpen etc sehr sehr teuer werden kann. Gehen wir allerdings mit dem keller etwas raus, verlieren wir wieder in der höhe.
andere option wäre keller wegzulassen und das eg größer zu machen, allerdings benötigen wir dann ja wieder eine bodenplatte und dann wirds erst wieder nicht günstiger oder?

hat jemand von euch auch ein ähnliches problem und ein paar hilfreiche tipps?
grundsätzlich hätten wir eben gerne einen keller, eg und og. Eg und og sollten ca 160m2 zusammen haben und wir hätten gerne ein flachdach, da wir nicht so einen minikniestock mit argen schrägen haben wollen.

habt ihr vl grundrissideen? Also vor allem was bei einem flachdach mit bauklasse 1 (wenn man jetzt mal den keller außer acht lässt) an größe unten und dann oben möglich wäre?
die theoretische berechnung ist mir grundsätzlich klar, in der praktischen umsetzung tue ich mir allerdings schwer...

vielen dank schon mal für eure hilfe!!

  •  Shan
30.7.2018  (#1)
Keine Ahnung wie das bei euch ist, bei uns ist Bauklasse 1 und Satteldach vorgeschrieben. Falls ihr die Dachform nicht vorgegeben habt, ist das super, da wäre ein Flachdach um einiges optimaler emoji

Für sinnvolle Grundrissideen ist es wichtig das Grundstück/Ausrichtung/angrenzende Straßen zu kennen. Genau zu wissen welche Räume ihr benötigt, was an Budget vorhanden ist etc. Wenn viele Einschränkungen vorhanden sind, ist es gut einen kompetenten Planer auszusuchen und das mit diesem auszuarbeiten oder falls es ein Fertighaus werden soll, die Kataloge der FTH FTH [Fertigteilhaus]-Hersteller mit gutem Renommee durchgehen und schauen was an Grundrissen am ehesten zu eurer Gundstücks- und Lebenssituation passt.

Wir hatten bei uns auch viele Einschränkungen und haben deshalb einen Planer aus der näheren Umgebung in Anspruch genommen. Eine Liste mit den benötigten Räumen und eine Aufstellung der vorhanden Mittel war mit dabei. Vorstellungen zum Grundriss oder von uns erstellte Pseudopläne haben wir absichtlich nicht hingegeben. Ich glaube, dass macht nur Sinn, wenn irgendwas davon ein Muss für euch ist und dann sollte man es schon kundtun. So muss ich gestehen, habe ich mich gleich in den ersten Grundriss verliebt und mir gedacht: "Wow, so wäre ich das nicht angegangen, das macht Sinn!"

Minikniestock mit argen Schrägen ist, wenn gut geplant auch nicht so schlimm (ich spreche aus Erfahrung). Im Nachhinein muss ich gestehen: Wenn ich mir das Grundstück aussuchen hätte können und Budget ohne Grenzen vorhanden gewesen wäre, hätte ich irgendwo, wo es architektonisch und landschaftlich gepasst hätte, eine italienisch anmutende Villa gebaut. Ganz ehrlich: ich bin so froh, dass das nicht der Fall war. Mittlerweile habe ich soviele davon unpassend wo reingestellt gesehen, dass ich mich jedes mal neu in unser Häuschen verliebe emoji Sich harmonisch in die Umgebung einfügend und trotzdem nicht eine Kopie der Nachbarhäuser. Nichts besonderes aber unseres und so wie es für uns passt emojiDas wünsche ich euch auch!

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
30.7.2018  (#2)
Ich kann mir nicht vorstellen, wie deine Vorstellungen realisierbar sein sollen.
Lös dich mal vom Grundriss, sondern überleg dir zuerst die Höhen.
Du möchtest einen Keller, der aber über dem Bezungsniveau liegen soll. Jetzt noch 2 Geschosse und das alles in 5m Höhe? Selbst wenn du mit dem Erdgeschossfußboden auf "Null" liegen würdest bräuchtest du 2x die Raumhöhe + Dicke Zwischendecke + Dicke Dachaufbau <=5m
allein mit der Raumhöhe von 2x2,5m hast du deine Mindesthöhe schon erreicht. Merkst was?
Das ist auch der Grund, warum man da z.B. ein Walmdach macht. Weil die Traufe zählt und man dann trotzdem die Raumhöhe im OG erreichen kann.
Bei Hanglage ließe sich da vielleicht was mit nem Flach-/ oder Pultdach machen.
Hier ist eine intelligente Planung der einzusetzenden Materialien und Aufbauhöhen extrem wichtig um keine Höhe zu verschenken. Und da kommt ein Planer oder Architekt ins Spiel.

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  •  ijjiij
3.8.2018  (#3)
Hallo BiWi,

wir sind gerade in einer ähnlichen Situation, planen auch für NÖ mit Bauklasse 1 (5m Traufenhöhe). Bei uns in der Bauordnung heißt es jedoch weiter, dass die maximale Höhe von Dach inkl. aller Aufbauten die Traufenhöhe um max. 3,5m überschreiten darf.

Das bedeutet also, wir haben eine Traufenhöhe von max. 5m und eine Firsthöhe von max. 8,5m. Würde mich an deiner Stelle einmal schlau machen, ob bei euch ähnliches gilt.

Das "Problem" mit der niedrigen Gebäudehöhe werden wir vorraussichtlich so lösen, dass wir von den oberen Stockwerken die äußeren ca. 30cm mit leichten Dachschrägen ausführen (Satteldach). Dadurch liegt die Traufe dann bei 5m und es gehen sich trotzdem 2 Stockwerke mit 2,50m Raumhöhe gut aus.

Bei einem Flachdach geht das in dieser Form leider garnicht. Ein Pultdach (besser wäre wohl ein abgesetztes Pultdach) wäre aber theoretisch schon möglich, da du ja auf beiden Seiten das Dach noch etwas von der Gebäudeaußenwand weg ziehen kannst und so die Traufe tiefer bekommst.

LG,
ijjiij

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
6.8.2018  (#4)
Hallo
Wir hatten damals auch das Problem mit niedrigem Grundwasser, max. Gebäudehöhe und niedrigem Kniestock.
Haben dann bei der Baupolizei eine Geländeanhebung(Anschüttung) um 40cm eingereicht und genehmigt bekommen. Diese gilt dann als neues Null.
Die Genehmigung dafür zu bekommen war aber nicht ganz einfach. Wir mussten einen separaten Einreichplan nur für die Anhebung einreichen und alle angrenzenden Nachbarn mussten diesen unterschreiben. Da die Baupolizei dann trotzdem "Angst" bekommen hat, hat sie eine separate Bauverhandlung nur für die Anhebung verlangt und alle Nachbarn dazu eingeladen. Am Ende wurde es dann aber genehmigt.
Das Haus wurde dann mit 2,5m Raumhöhen für EG und OG gebaut, Kellerraumhöhe wurde 2,3m. Die Dachform wurde dann ein Mansardendach, der Kniestock im OG liegt bei ca. 1,7m.
mfg
Sektionschef

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  •  der_Typ
6.8.2018  (#5)

zitat..
ijjiij schrieb: Hallo BiWi,

wir sind gerade in einer ähnlichen Situation, planen auch für NÖ mit Bauklasse 1 (5m Traufenhöhe). Bei uns in der Bauordnung heißt es jedoch weiter, dass die maximale Höhe von Dach inkl. aller Aufbauten die Traufenhöhe um max. 3,5m überschreiten darf.

Das bedeutet also, wir haben eine Traufenhöhe von max. 5m und eine Firsthöhe von max. 8,5m. Würde mich an deiner Stelle einmal schlau machen, ob bei euch ähnliches gilt.

Das "Problem" mit der niedrigen Gebäudehöhe werden wir vorraussichtlich so lösen, dass wir von den oberen Stockwerken die äußeren ca. 30cm mit leichten Dachschrägen ausführen (Satteldach). Dadurch liegt die Traufe dann bei 5m und es gehen sich trotzdem 2 Stockwerke mit 2,50m Raumhöhe gut aus.

Bei einem Flachdach geht das in dieser Form leider garnicht. Ein Pultdach (besser wäre wohl ein abgesetztes Pultdach) wäre aber theoretisch schon möglich, da du ja auf beiden Seiten das Dach noch etwas von der Gebäudeaußenwand weg ziehen kannst und so die Traufe tiefer bekommst.

LG,
ijjiij


hi, hast du ein Foto von dem was ihr plant? wir haben nämlich dasselbe "Problem".
Danke und lg
mike


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  •  der_Typ
6.8.2018  (#6)

zitat..
Sektionschef schrieb: Hallo
Wir hatten damals auch das Problem mit niedrigem Grundwasser, max. Gebäudehöhe und niedrigem Kniestock.
Haben dann bei der Baupolizei eine Geländeanhebung(Anschüttung) um 40cm eingereicht und genehmigt bekommen. Diese gilt dann als neues Null.
Die Genehmigung dafür zu bekommen war aber nicht ganz einfach. Wir mussten einen separaten Einreichplan nur für die Anhebung einreichen und alle angrenzenden Nachbarn mussten diesen unterschreiben. Da die Baupolizei dann trotzdem "Angst" bekommen hat, hat sie eine separate Bauverhandlung nur für die Anhebung verlangt und alle Nachbarn dazu eingeladen. Am Ende wurde es dann aber genehmigt.
Das Haus wurde dann mit 2,5m Raumhöhen für EG und OG gebaut, Kellerraumhöhe wurde 2,3m. Die Dachform wurde dann ein Mansardendach, der Kniestock im OG liegt bei ca. 1,7m.
mfg
Sektionschef


Das hört sich sehr interessant an?
Hattet ihr die vorgabe mit dem Satteldach und 45 grad?!

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
6.8.2018  (#7)

zitat..
der_Typ schrieb: Hattet ihr die vorgabe mit dem Satteldach und 45 grad?!


Nein, aber lt. Flächenwidmung dürfen wir nochmals 4m Höhe bis zum First haben.
max. Traufenhöhe = 5,5m +4m=9,5m
mfg
Sektionschef

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  •  ijjiij
6.8.2018  (#8)

zitat..
der_Typ schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von ijjiij: Hallo BiWi,

wir sind gerade in einer ähnlichen Situation, planen auch für NÖ mit Bauklasse 1 (5m Traufenhöhe). Bei uns in der Bauordnung heißt es jedoch weiter, dass die maximale Höhe von Dach inkl. aller Aufbauten die Traufenhöhe um max. 3,5m überschreiten darf.

Das bedeutet also, wir haben eine Traufenhöhe von max. 5m und eine Firsthöhe von max. 8,5m. Würde mich an deiner Stelle einmal schlau machen, ob bei euch ähnliches gilt.

Das "Problem" mit der niedrigen Gebäudehöhe werden wir vorraussichtlich so lösen, dass wir von den oberen Stockwerken die äußeren ca. 30cm mit leichten Dachschrägen ausführen (Satteldach). Dadurch liegt die Traufe dann bei 5m und es gehen sich trotzdem 2 Stockwerke mit 2,50m Raumhöhe gut aus.

Bei einem Flachdach geht das in dieser Form leider garnicht. Ein Pultdach (besser wäre wohl ein abgesetztes Pultdach) wäre aber theoretisch schon möglich, da du ja auf beiden Seiten das Dach noch etwas von der Gebäudeaußenwand weg ziehen kannst und so die Traufe tiefer bekommst.

LG,
ijjiij

hi, hast du ein Foto von dem was ihr plant? wir haben nämlich dasselbe "Problem".
Danke und lg
mike


Hi,

Foto gibts leider noch keines, da wir erst in der Planung sind.
Der aktuelle Plan sieht aber einfach ganz normale Dachschrägen vor. Nur halt nicht auf der halben Raumbreite sondern nur auf den äußersten 20-40cm (abhängig davon wieviel Dämmung es jetzt dann endgültig wird).

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.8.2018  (#9)
Hallo, liebe Leute!
Ihr redet ständig von "Traufenhöhe". Die gibts in der NÖ Bauordnung aber gar nicht. Dort geht es um "Gebäudehöhe" und die ist meist nicht ident mit der Höhe der "Traufe".


zitat..
ijjiij schrieb: Bei uns in der Bauordnung


Aha, ihr habt eine eigene Bauordnung? Die BAuordnung heißt "Niederösterreichische Bauordnung" und gilt in gleicher Weise in ganz NÖ!!

zitat..
ijjiij schrieb: Das "Problem" mit der niedrigen Gebäudehöhe werden wir vorraussichtlich so lösen, dass wir von den oberen Stockwerken die äußeren ca. 30cm mit leichten Dachschrägen ausführen (Satteldach). Dadurch liegt die Traufe dann bei 5m und es gehen sich trotzdem 2 Stockwerke mit 2,50m Raumhöhe gut aus.


"Leichte Dachschräge" heißt mehr als 45°?? Das entspricht dann aber nicht der BAuordnung, denn da kommst dann vermutlich auf eine größere Gebäudehöhe als 5m. Und auf die Traufe kommts nicht, wie ich schon sagte.
Aber mach mal eine einfache Skizze mit dem Schnitt durch das Gebäude inkl. Dach und den Maßen dazu, damit man weiß, was du da wirklich meinst.

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
7.8.2018  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb: Die gibts in der NÖ Bauordnung aber gar nicht. Dort geht es um "Gebäudehöhe" und die ist meist nicht ident mit der Höhe der "Traufe".


Stimmt. Auf meinem Einreichplan ist eine Berechnung der Gebäudehöhe angeführt. Da wird zuerst die gesamte Fassadenfläche sowie der Umfang des Hauses berechnet und danach die Gebäudehöhe=Fläche/Umfang ausgerechnet. Als Traufenhöhe sind 5,35m im Plan eingezeichnet, die errechnete Gebäudehöhe ist dann 5,5m.
mfg
Sektionschef 

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
7.8.2018  (#11)
ich find es immer super, wenn der TE gar nicht mehr existent ist (na vielleicht ist er ja im Urlaub) 

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  •  BiWi
7.8.2018  (#12)
Vielen lieben dank für die infos!
waren jetzt vor ein paar tagen mal bei einem unverbindlichen gespräch bei einem architekten und haben auch mit unseren zukünftigen neuen nachbarn gesprochen.

unsere nachbarn haben ihr haus voll unterkellert und sind auch mit dem keller ganz drinnen, somit oben schon viel mehr spielraum bzgl raumhöhe. Bzgl keller hatten sie eigentlich auch nicht wirklich probleme.
sie mussten zwar abpumpen während des baus und zusätzlich sichern damit die baugrube nicht einfällt, klang aber recht harmlos.

lt architekt ist flachdach auch überhaupt kein problem und es wären ca 100m2 unten und oben ca 60m2 (eigentlich sogar 75, aber so viel brauchen wir gar nicht) möglich. Man muss einfach nur wissen wie, da gibts scheinbar einige tricks. Raumhöhe wäre dann sogar 2,7m im eg und og möglich.

in die richtung werden wir jetzt auch mal weiter machen/planen.
kann jemand vl einen guten und nicht allzu teuren architekten empfehlen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.8.2018  (#13)

zitat..
BiWi schrieb: Man muss einfach nur wissen wie, da gibts scheinbar einige tricks.


Würde mich jetzt etwas genauer interessieren, was da als "Trick" bezeichnet wird? Ein "zurückgesetztes Geschoß"??? Das würd ich jetzt nicht als besonderen "Trick" bezeichnen, sondern diese Möglichkeit sehe ich als ganz normalen Planungsspielraum bei der Arbeit eines Architekten/Planers.

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