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Da wärst im "Baurechtforum" besser platziert! Was verstehst unter "neuer" Bauordnung?? Wohin? In den Bauwich hinein oder im Bauwich? Was verstehst unter "komplett sanieren"?......... Ich sag mal: Alles! Sonst is ja keine "Sanierung", sondern eine bauliche Abänderung! Ergebnis: Du musst schon ein bisschen genauer werden, wenn du eine brauchbare Antwort haben willst! |
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Hallo karl, Zu pkt 2: vergiss das. 3: gar nirgends das wäre einfach ein zubau richtung vorderer bauwich. Aber nicht in den bauwich rein. 4: neue wände, neues grundplatte, neues dach, alles neu. 5: Die wände sind feucht, ebenso das fundament. Ich kann mir nicht vorstellen dass alles stehen bleiben „muss“. Wie sanieren denn die anderen wenn sie zb. ein neues dach bekommen? stimmt dieser mythis von „eine wand stehen lassen und sonst alles neu machen damit es als sanierung durchgeht?! mir gehts auch nicht um die förderungen etc sondern nur um die raumnutzung. lg |
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Und warum schreibst das dann? Ansonsten müss ma vorerst mal über diverse Begriffe reden: Den Begriff "Sanierung" gibts in der Bauordnung nicht. Die Bauordnung kennt "Instandsetzung" oder (u.a.) "Abänderung von Bauwerken". Für "Instandsetzungen" braucht man baurechtlich gar nichts, ist also völlig frei (ohne Bewilligung, Anzeige usw.) Abänderungen von Bauwerken (früher als "Umbau" bezeichnet) brauchen eine Baubewilligung. Instandsetzung ist mit einem anderen Wort eine "Renovierung", also ein "Ausbessern", wobei der Bestand in seiner tragenden, konstruktiven Bausubstanz erhalten bleibt. D.h. z.B. neuer Putz, neue Installationen, neue Böden, Dach ausbessern, allefalls neue Fenster (allerdings in unveränderter Fensterlichte, kein Entfernen oder Abändern tragender Teile, keine neuen "Löcher" in tragenden Wänden usw. Bewilligungspflichtiges Abändern ist dann halt alles, was weiter geht, vor allem was in die (tragende) Bausubstanz eingreift. Einen morschen Sparren im Dach austauschen ist "Instandsetzung". Einen kopletten neuen Dachstuhl aufsetzen ist "Abändern". Das, was du vorhast ist ja eigentlich ein Neubau. Wobei es baurechtlich keinen Unterschied macht, ob man das als Neubau, oder (wegen der stehen bleibenden alten Mauer) als Abänderung bezeichnet. Baurechtlich gelten dafür die gleichen Regeln - und zwar die "heutigen" Regeln einschließlich Flächenwidmungs-, Bebauungsplan usw. Deine "Sanierung mit stehen lassen einer Mauer" scheint mir aus dem Föderwesen zu kommen. Da hats glaub ich mal sogenannte Altbausanierungen gegeben, die wesentlich lukrativer waren als Neubauföderungen. Da hat man dann eine Mauer stehen lassen und es daher als "Altbausanierung" betiteln können. Is aber nur eine Vermutung, auf diesem Gebiet kenn ich mich eigentlich nicht aus. 1 |
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Hallo Karl, danke für die Infos! schau mal im im Anhang. Das habe ich vor (Achtung nur eine Skizze ohne Dach) Ich würde Südlich an den Nachbarn koppeln. Nördlich wäre die Wand die jetzt im Bauwich ist. Die würde ich stehen lassen und eben das Stückchen frontal und hinten das ebenfalls im Bauwich ist. Da ich anscheinend nicht höher als das bestehende bauen darf jedoch aber niedriger würde ich die "alte" Wand auf 2,70 höhe machen spr. stutzen weil die jetzt 6m hoch ist. Alles was neu gebaut wird würde dann den 3 m Abstand zum Nachbar nordseitig einhalten. Da es Bauklasse I ist würde ich dann auch entsprechend bauen. Was hältst du davon? lg |
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sorry, Bild ist oben nicht mitgegangen ... hier nochmal das Foto |
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Du verrennst dich da, so fuktioniert das nicht. Du musst dieses Gebäude immer als Ganzes sehen. Und wenn du derart massiv in das bestehende Gebäude eingreifst bzw. abänderst, dann entsteht schlussendlich ein anderes (neues) Gebäude (ein sogenanntes "aliud"). Und da das eben immer als GANZES zu sehen ist, liegt bei deinem Vorhaben ein gesetzlicher Widerspruch vor, weil halt dieses neue Gebäude im Gesamten betrachtet zumindest teilweise im Bauwich steht: Du kannst da nicht eine fiktive Trennlinie durchs Gebäude ziehen und daraus 2 von einander unabhängige Bauteile machen - das ist alles EINS. Man kann diesen Bestand im Bauwich nur mit reiner Instandsetzung (siehe meine Erklärung oben) erhalten. Alles andere löst das Thema Bauwich aus. Wer sagt das? Wo steht´s? Gibts einen Bebauungsplan und was genau steht da drin? |
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Hi karl, das bauamt sagt das geht so. Wenn die wand stehen bleibt dann passt das, nur den rest muss ich nach den neuen gesetzen bauen. der herr meint was einmal genehmigt wurde das darf auch weiterhin stehen bleiben. sicherheitshalber hab ich noch einen freund bei einem anderen bauamt klntaktiert- auch er sagt wenn der bestand der im bauwich ist grad erhalten bleibt dann sehen sie kein problem. Wer hat jetzt recht? Bin verwirrt :) |
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Mittlerweile habe ich auch mit dem Bauamt der Gemeinde besprochen. Tatsächlich hätten sie nichts dagegen.
ich werde es trotzdem nicht machen da ich mit dem Baumeister gesprochen habe und die Grundplatte ein Problem darstellt wenn ich diese Wand stehen lasse. Danke trotzdem für die Info. |