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PLZ 4240: Im Oktober 2017 eine Abnahme: einmalig bezahlt € 72 Im April 2018 eine Quartalsgebühr: € 26 Ob mal jemand kommt und kehrt... und warum keine neuerliche Quartalsrechnung mehr gekommen ist... 2x keine Ahnung |
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Blöde Frage... aber kommt der/brauch ich den auch, wenn ich keinen Kamin habe?^^ Ich weiß jetzt nicht, ob er vielleicht was beim Heizsystem etc. checken muss, deswegen die blöde Frage... |
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ja. Wir haben Gas und er kontrolliert den Stocker-Kamin. NÖ im Einzugsjahr 2016: mit Kaminabnahme und den ganzen Schmähs 2x da gewesen und 2x 127€ Rechnung geschickt 2017: 2x da gewesen für einige Minuten und 1x 99€ und 1x55€ Rechnung geschickt 2018: 1x bislang da gewesen (ca. April) und keine Rechnung geschickt Logisch, oder? |
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also abgesehen davon, dass es bei der ursprünglichen frage ja um OÖ geht, kommt es scheinbar doch auch sehr auf den Rauchfangkehrer selbst an. Wir haben auch einen Rauchfang, aber (noch) keinen Kaminofen. Bei der ERstabnahme war er 1 x da, hat alles geprüft, geringe Rechnung. Seither nicht mehr und erst wenn wir einen Ofen anschließen kommt er wieder. |
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NÖ: wir haben keinen Kamin - auch keinen "Notkamin" - und brauchen deshalb auch keinen Rauchfangkehrer. Einzige Heizung bei uns ist WP WP [Wärmepumpe]... und die Sonne über die großen Fenster |
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Alles andere hätte mich jetzt auch gewundert, aber wissen tut mans ja nicht ;) |
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Richtig, man weiß nie. Gewisse Institutionen sind recht kreativ wenn es darum geht, ihr Dasein zu berechtigen... |
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Also hier in zentral-NÖ: Spartherm-Mini spartanisch im Einsatz. Schiedl Absolut. Der RFK war vor rund einer Woche da, hat sich meine Leiter ausgebort und kehrt vom Flachdach hinunter den Rauchfang. Rechnung hatte er gleich mit: 30,52 Jahresgebühr. lg |
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Steht da wirklich Quartalsgebühr? Auch noch interessant laut Landesgesetzgebung: Werden Fänge in der Heizperiode nur gelegentlich verwendet, reduziert sich die Anzahl der Überprüfungen auf 2. Hin und wieder Feuerschauen würde für mich dazuzählen und keinesfalls 4 Kehrungen rechtfertigen. Die Abnahme des Kamins war bei uns auch in der Höhe. Danach kam nochmal eine Abnahme, wie der Ofen an den Kamin angeschlossen wurde. Weitere 55 EUR fällig. Das passt für mich ja noch halbwegs zusammen. Extra Anfahrt, Dichtheit feststellen, Beschau, Beratung, Attest. |
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Rechnungszeitraum Jänner bis März 2018 Aber eh gut möglich dass es nur aliquot war und die nächste Abrechnung (wann auch immer die kommt) als Jahres-Rechnung kommt. |
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Unser Rauchfangkehrer scheint natürlich wieder die Ferrari-Version zu sein, wenn ich mir die Preisunterschiede so anschaue. |
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@MRu Das Problem ist, dass es Höchstsätze gibt, die jeder voll ausschöpft, ob angemessen oder nicht. Aber frag mal ein wenig herum in deiner Gegend, was andere fürs Kehren verlangen würden. Du bist schon länger nicht mehr an einen Rauchfangkehrer gebunden. Außerhalb der Heizsaison kannst du ganz normal kündigen. |
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hier 4232 ein kaminofen ist im einsatz. der rauchfangkehrer wollte 2 mal kommen, hab ihm erklärt das 1 mal reicht, und zwar im herbst. wozu sollte er auch im frühjahr und herbst kehren, macht keinen sinn. kostenpunkt um die 30.- , finde leider keine rechnung mehr, um sie abzulichten rauchfangkehrer ist der mayer aus pregarten |
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4209: Einmalig: für Abnahme/Dichtheitsprüfung/Atest usw... waren knapp unter 100€ Jährlich: ca. 35€ für 1 mal kehren |
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https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40015440/Anlage_6.pdf Bei festen Brennstoffe 4x pro Heizsaison, automatische Holzpelletsheizung 2x, Brennwertgerät 1x. Es spielt dabei keine Rolle wie oft der Ofen angeheizt wird. Willst du weniger zahlen musst du mit dem Rauchi verhandeln oder den Kamin stillegen. |
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rocco, jetzt schaust mal auf den letzten Absatz deines eingestellten Links. |
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Genau das meinte ich mit: "musst du mit dem Rauchi verhandeln" Denn was heißt gelegentlich? |
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Das mag schon sein, zB für den Fall dass 1x pro Jahr reichen soll. Trotzdem ist deine Aussage einfach falsch! Wie dann "gelegentlich" ausgelegt wird ist ein anderes Thema. Damit haben sich aber deutsche Gerichte schon mehrfach befasst. Das Thema Kamin heizen und kehren erhitzt anscheinend die Gemüter. Ein paar Auszüge: Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.04.1991, 7 B 10342/91, sowie Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.11.1993, 7 A 12014/92) bedeutet "gelegentlich" einen Betrieb von höchstens 8 Tagen im Monat mit jeweils höchstens 5 Stunden. Von einem gelegentlichen Betrieb eines Kamins ist auszugehen, wenn der Betrieb noch als besonderer, ausnahmsweise stattfindender Vorgang anzusehen ist (…; OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, UPR 1994, 273). Greift man, wie der Beklagte, zur Abgrenzung von der nur "gelegentlichen Benutzung" im Sinne der Nr. 1.7 Anlage 1 KÜO auf die plausiblen Empfehlungen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) im Arbeitsblatt Nr. 605, Kommentar zur Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen, Stand: Dezember 2009, dort S. 19, zurück (…; VG Minden, Urt. v. 27.9.2011, 3 K 2592/10, juris Rn. 21 f.), gelten als "gelegentlich benutzt" in der Regel Feuerstätten, die nicht mehr als dreißig Tage im Jahr benutzt werden. |
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Genau so ist es bei mir, also ich zahle für 1 Kamin + Gasbrennwertgerät Ausblasrohr check 1 mal im Jahr, schon etwas mehr so um die 45€... ebenfalls bei Mayer aus Pregarten |
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Stimmt, wenn dieser Satz allein stehen würde wäre er falsch. |
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Um deine Frage zu beantworten: 35,88€ haben wir bezahlt. |