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Blitzschutzattest bzw. Risikoanalyse [NÖ]

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  •  terat
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
4.12.2018
6 Antworten | 3 Autoren 6
6
Wir sind gerade dabei unser Bauvorhaben in Niederösterreich fertigzustellen. Die Meldung an die Gemeinde ist bereits erfolgt, allerdings haben wir heute einen Brief erhalten  dass wir bis 31.12 ein Blitzschutzattest bzw. eine Risikoanalyse vorlegen müssen... Leider hab ich das im Baubescheid übersehen, dass dies verlangt wird. 

Jetzt aber mal grundsätzlich die Frage, ist das für ein Einfamilienhaus (2stöckig 128m2) überhaupt zwingend notwendig? 

Ich finde nur dies hier

Blitzschutz
Gebäude sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bau-
weise durch Blitzschlag gefährdet sind, oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistori-
sche Bedeutung des Bauwerks dies erfordern. Von der Verpflichtung zur Errichtung einer Blitz-
schutzanlage sind Gebäude ausgenommen, bei denen sich aufgrund einer Risikoanalyse ergibt,
dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist, sowie Gebäude mit nicht mehr als 400 m² Brutto-
Grundfläche der oberirdischen Geschoße.
Wenn ich das richtig lese,, dann würden wir in diesem Fall ja keinen benötigen, oder? 

Es ginge jetzt nicht um Sinn oder Unsinn eines Blitzschutzes (wir hätten den nächstes Jahr sowieso geplant  nur müssen wir jetzt aus der Wohnung raus und dringend ins Haus einziehen.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.12.2018  (#1)
Vorweg: was du zitierst ist nicht der richtige, für NÖ gültige Text (du musst in die in der NÖ Bautechnikverordnung angehängte OIB-Richtlinie schauen)!

Is aber egal, da es jetzt darauf nicht mehr ankommt. Du hast einen rechtskräftigen Bescheid mit einer rechtskräftigen Auflage - und das gilt jetzt, egal was irgendwo in einem Gesetz steht. Du hättest dich schon zum Zeitpunkt der Bewilligung dagegen wehren müssen. Diese Auflage stand ja auch schon in der Niederschrift der BAuverhandlung. Oder spätestens gegen den Bescheid berufen.
Is aber nicht passiert, daher gilt´s jetzt!

zitat..
terat schrieb: nur müssen wir jetzt aus der Wohnung raus und dringend ins Haus einziehen.


Ich weiß schon, dass das nicht gesetzlich ist: Aber das ist seit eh und je ein (ungelöstes) Tabuthema - Unzählige wohnen in neuen Häusern, die keine Fertigstellungsanzeige haben - und nichts passiert seitens der Behörde. Also: ich würd ganz einfach einziehen!

Bevor jetzt wieder alle aufschreien: natürlich gibts die Fälle, wo sich in der Gemeinde Meldeamt und Bauamt abstimmen und sofort reagieren, wenn man sich in einem Haus meldet, das keine Fertigstellung hat.

Aber: in der Regel hat der Behördenapparat da seine Anlaufzeit. Und was könnte die Konsequenz sein? Laut Gesetz eine Verwaltungsstrafe. Und davor schrecken zunächst alle Gemeinden zurück und braucht seine Zeit. Bis dahin hab ihr euren Blitzschutz längst gemacht.

Ihr könntet auch zurückschreiben und um Fristerstreckung ersuchen - Begründung: Montage jetzt im Winter nur schwer und zeitlich begrenzt möglich. Gewitter und Blitzschlag im Winter äußerst unwahrscheinlich  - also Fristerstreckung bis z.B. Ende April beantragen.


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  •  terat
4.12.2018  (#2)
Danke danke für die ausführliche Auskunft :) und die Tipps dazu! wir stehen jetzt eh schon in Kontakt mit jemanden bezüglich des Blitzschutzes und wir werden s ruf jedenfall auch bei der Gemeinde um Fristverlängerung ansuchen, dass das dann im März April gemacht wird MB

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  •  streicher
  •   Gold-Award
4.12.2018  (#3)
Oder vielleicht eine Teilnahme?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.12.2018  (#4)
Was meinst mit "Teilnahme"???

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  •  streicher
  •   Gold-Award
4.12.2018  (#5)
Sorry, TeilABnahme

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.12.2018  (#6)
Ach so, du meinst "Teilfertigstellung"

Ist in diesem Fall aber keine rechtlich mögliche Option.

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