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Es kommt auf die Immobilienschätzung an. Wenn der Schätzpreis der Wohnung volle Besicherung zulässt, sollte der Aufschlag noch um einiges reduziert werden können. Dabei ist die Lage und der Zustand der Wohnung essentiell. Beim DV ist wichtig, dass dieses unbefristet ist. Die letzten drei Gehaltszettel müssen beigebracht werden. Gebührenseitig passt es. Lg |
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die Grunderwerbssteuer (3,5%) fehlt noch ... und die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht (1,1%) so ist es! stimmt. |