|
|
||
ist deine Fassade. ich bin der meinung, dass er das nicht darf. |
||
|
||
+1 |
||
|
||
Auf seinem Grundstück kann er pflanzen was er will, aber sobald er deine Wand angreift kannst du sofort auf Unterlassung klagen. Ich hoffe dass ihm der Gärtner (im übrigen jemand den ich auch in baurechtssachen konsultieren würde) keinen Blödsinn erzählt und du nicht streiten musst, dass kann nervig werden wie diverse TVsendungen beweisen. |
||
|
||
|
||
Wilder Wein wächst NICHT in Mauerritzen! Ist also unkritisch und dafür ein wertvoller Lebensraum für diverses Tierzeug. Efeu schon, da dieser Triebe, die ins Dunkle wachsen, in Wurzeln umwandelt. Den möchte ich auf keinen Fall am Haus, egal wo. |
||
|
||
Ich glaub jetzt nicht, dass das den TE beruhigt. Ich würde an meiner Fassade überhaupt kein Grünzeug dulden. |
||
|
||
Wenn der das Grundstück verkauft und dem nächsten gefällt es nicht ist die Fassade hin - egal ob Efeu oder wilder Wein. |
||
|
||
+1 Zumindest in NÖ darf er das sicher nicht. Wir haben so einen Fall mit unserer Garagenwand. Auch die steht an der Grundstücksgrenze. Es ist Deine Fassade und wenn er darauf irgendwas wachsen lässt ist das Sachbeschädigung. Er hat nichtmal das Recht sich die Farbe auszusuchen o. ä. Klar wird man (untern normalen Umständen) sich kooperativ zeigen und da kein grellgelb draufgeben. Bewuchs (in welcher Form auch immer) würde ich aber nicht zulassen. |
||
|
||
Danke für Eure Beiträge! Ich lass es jetzt mal auf mich zukommen. Da wir aber eigentlich eine gute Gesprächsbasis haben, wird er bevor er etwas pflanzt ja nochmal auf mich zukommen. Dann werde ich ihm erklären, dass er auf meine Fassade nichts pflanzen darf, da diese dadurch beschädigt wird. |
||
|
||
Vielleicht hilft ja das gedankliche Schaubild beim Nachbarn: Du darfst ja auch nicht seine Fassade bepflanzen wie es dir gefällt. Deine Fassade steht zwar an der Grundgrenze, ist aber trotzdem deine Fassade. |
||
|
||
Der Nachbar pflanzt den Wein ja nicht auf deiner Fassade, er pflanzt auf seinem Grundstück und der wilde Wein wächst halt an der Fassade hoch. Wo ist da rechtlich der Unterschied zu einem Strauch der nahe der Grundstückgrenze am Zaun entlang hoch wächst? |
||
|
||
Ein Strauch wächst ja für sich hoch und braucht keinen Zaun und keine Fassade. Eine Kletterpflanze schon und die hinterlässt Spuren. |
||
|
||
Ich würd mich da gern mit einer Frage ranhängen: Bei mir ist es so, dass meine Garage an der Grundstücksgrenze steht. Wenn auf dem unverbauten Nachbarsgrundstück jetzt Efeu wächst der dann an meiner Gragenfassade raufwächst ist dann auch der Nachbar schuld wenn die Fassade beschädigt wird? Wie sieht das mit Bäumen aus die an der Grundstücksgrenze wachsen? Macht es einen Unterschied ob diese gepflanzt werden oder "wild" aufgehen? Ich hab dazu schon soviele Meinungen gehört aber wie die Rechtslage wirklich ist hat mir noch niemand sagen können. Eines was mir mein Vater einmal gesagt hat (er weiß es aus seiner Zeit als Bürgermeister, liegt aber schon wieder einige Jahre zurück) ist, dass wenn Bäume / Sträucher vom Nachbarn auf meinen Grund wachsen, ICH die Äste entfernen muss wenn sie mich stören und nicht von IHM verlangen kann, dass er die überstehenden Äste entfernt. Der Nachbar wiederum kann dies NICHT verhindern (mit Argumenten wie "dann ist der schöne Strauch/Baum verschandelt"). Allerdings hab ich im Internet die Info dazu gefunden, dass ein Rückschnitt so erfolgen muss dass die Pflanze keinen nachhaltigen Schaden nimmt (weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen habe). Vielleicht kann mich hier jemand über die Rechtslage (in NÖ) aufklären. Danke vorab LG Georg |
||
|
||
Zu den überhängenden Ästen gibt es in der Tat viele Mythen. Die genaue Sachlage kenne ich hier leider auch nicht. |
Also ob das aktiv oder durch Unterlassung passiert sollte komplett egal sein. Du bist für dein Grundstück verantwortlich und darfst es auch nicht verwildern lassen. ||
|
||
ICH die Äste entfernen kann muss es heißen... Solange nur Äste überhängen und nichts beschädigt wird ist es ja nur a optische Gschicht, wenn der Baum allerding was beschädigt muss der Nachbar zahlen und da sind wir beim selben Vorgang wie bei der Fassade/Efeu. |
||
|
||
hab ja dazu geschrieben WENN sie mich stören. Gibts dafür irgendeine gesetzliche Definition? Wenn der Sturm Äste abbricht oder den Baum entwurzelt ist es ja soweit ich weiß nicht die Schuld des Nachbarn. Wie schaut das aus wenn Wurzeln rüber wachsen und Terassenplatten anheben oder dergleichen (und ja ich sprech jetzt von richtigen Großbäumen wie z.B. eine Rotbuche mit 20m Kronendruchmesser). Ich muss dazu sagen es betrifft mich im Moment nicht in der Praxis aber ich finde das Thema interessant und würd gern mehr dazu wissen. |
||
|
||
Trotzdem muss er bzw. seine, hoffentlich vorhandene, Versicherung für den Schaden aufkommen, hier findet man mehr dazu: https://blog.allianz.at/nachbarschaftsstreit/ 1 |
||
|
||
Hallo chrismo, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Danke chrismo genau sowas hab ich gesucht. Dort steht aber auch drin: Stürzt das Holzgewächs vom Nachbargrundstück in meinen Garten und beschädigt den Zaun oder sogar das Haus, übernimmt meine Sturmversicherung als Teil der Eigenheimversicherung den Schaden. Also bei Sturmschaden meine eigene Versicherung. Und bezüglich entstandener Schäden durch Baumwurzeln etc. steht drin: Sind die erkennbaren Schäden in meiner Gartenmauer durch die Wurzeln des Kirschenbaumes meines Nachbarn entstanden, besteht in diesem Fall eine Rechtswidrigkeit seitens des Baumeigentümers. Ich kann also Schadenersatzansprüche für die beschädigte Mauer stellen. Die notwendigen Kosten muss ich mir mit meinem Nachbarn allerdings zur Hälfte teilen (§ 422 ABGB Abs. 2). Würde daher die Frage des TE so beantworten: Wenn er den Efeu in seinen Garten pflanzt und dieser wächst dann irgendwann auf deine Fassade kannst du im Falle eines Schadens Schadensersatzansprüche stellen. Bzw. hättest du das Recht diese Triebe die auf deine Fassade wachsen zu entfernen. Aber wenn du ihm sagst, dass da ein Schaden entstehen kann und er dann zahlen muss, wird er es sich möglicherweise auch überlegen. Alternativ könnte er ja Rankpflanzen (also z.B. echten Wilden Wein Parthenocissus quinquefolia, der ja nicht selbstkletternd ist so wie die Mauerkatze Parthenocissus tricuspidata 'Veitchii') vor die Fassade setzten und links und Rechts einen Pflock in den Boden schlagen und als Rankhilfe Drähte/Schnüre spannen, dann sieht er die Fassade nicht und es entsteht auch kein Schaden daran. LG Georg |
||
|
||
|
Wobei er dafür ja in Nachbars Garten müsste? ||
|
||
muss er sich halt an seiner Fassade abseilen :D |
||
|
||
Das hab ich mir auch gedacht , aber gibt es da nicht ein Gesetz dass dem Eigentümer das Recht gibt den Grund des Nachbarn zu betreten um die Fassade zu richten, streichen etc.? |
||
|
||
Um diesen Fragen allen zuvor zu kommen, würd ich mal den Dialog mitm Nachbar suchen. Vielleicht sind das Fragen, die nie gestellt werden müssen. |