|
|
||
Falsches Grundstück ausgesucht...sorry... Also damit Leben oder umziehen...dagegen machen kannst wohl nix wirksames... |
||
|
||
Doch da gibts was |
||
|
||
@massiv50er Falsches Grundstück? Hunde gibts ja auch im Wohngebiet ... kann man auch Pech haben. Rechtlich fundiert habe ich keine Ahnung. Aber aus eigener Erfahrung habe ich was, was möglicherweise ein Thema sein könnte: Und zwar Erfahrung aus genau umgekehrter Position (also Gewerbebetrieb, an dem Einfamilienhäuser nahe grenzen). Es gab bei uns Emissionen (konkret: umherfliegender Müll, Papierschnippsel etc.). Das Zeug landete vor allem bei entsprechender Wetterlage auch mal auf öffentlichen Flächen und bei Nachbarn. Nachbar (wir erfuhren nicht welcher) hatte sich an die Gewerbehörde (in der Regel: BH) gewandt. Die wurden dann in der Firma vorstellig und ein bisl lästig, daher wurden dann relativ schnell und wirkungsvoll Maßnahmen ergriffen um die Probleme für die Anrainer zu minimieren und somit auch die Gewerbebehörde zu besänftigen. Gewerbebehörde ist ja für Betriebsanlagengenehmigungen, und div. Emissionen, also auch Lärm, zuständig. |
||
|
||
|
||
Kurz dachte ich du willst das den Hunden füttern... Haben zum Glück keine nervenden Kläffer in der Nähe. Was tun sollte man schon können. Wenn ich mir in der Nacht einbilde mich in den Garten zu stellen und laut zu schreien wenn ein Auto vorbei fährt, dann wird sich auch bald die Polizei einfinden und mit mir reden wollen. betriebsgebiet hin oder her die können dort ja auch nicht rund um die Uhr Lärm machen. 1 |
||
|
||
danke für diesen nicht sehr hilfreichen Beitrag. Bin gespannt ob du in die Zukunft schauen hättest können, und somit zukünftige/schlecht trainierte Wachhunde beim Grundkauf vorausgesehen hättest. Außerdem wurde das Grundstück nicht ausgesucht, sondern aus Familienbesitz vererbt. Auf die BH hätte ich jetzt gar nicht gedacht. Danke für den Tip. ja denke auch, dass man es rechtlich gesehen sehr wohl gewinnen kann und auf Unterlassung erfolgreich klagt (man findet im Inet einige Beiträge, wo das zu Gunsten der Kläger ausgeht, Hundegebell gilt als nicht zumutbare Lärmbelästigung). Aber soweit würden wir es wenns geht gar nicht kommen lassen. |
||
|
||
also lärmbelästigung in den ruhezeiten wird man sicher nicht hinnehmen müssen. ich würde das unternehmen erstmal anschreiben und das problem entsprechend beschreiben. normalerweise wird sowas schon zu einem verantwortlichen getragen (muss ja nicht der vorstand sein). unternehmen wissen idr. schon, dass in solchen sachen auch geklagt werden kann und lassen daher sowas nicht unbeantwortet. |
||
|
||
du meinst einfach an office@firma schreiben und dann hoffen, dass es die sekretärin richtig oder überhaupt weiterleitet? Ein Versuch wäre es wert... Eventuell häng ich da gleich mal ein paar videos an.... |
||
|
||
In der Nacht sind die Hunde allein frei am Gelände? Sowas überhaupt zulässig? |
||
|
||
ja genau werden unter der Woche um ca 22h-23h rausgelassen. Sonn und Feiertags sind suie auch untertags am Gelände. Das Betriebsgelände ist eingezäunt. Unter tags sind sie in größere Hundehütten versperrt und geben da auch keinen Muks von sich. |
||
|
||
also an der entsprechenden kontaktaufnahme wird ein (ehem.) hausbauer ja bestimmt nicht scheitern;) |
oder anrufen, bei der rezeption fragen, ... und verantwortlichen verlangen. ||
|
||
Vor einer größeren Firma mit direkten Anrainern sollte eigentlich eine Ansprechperson an der Pforte ausgehängt sein für Environment Belangen. Bist du einfach mal Rübergelaufen und hast "geklingelt"? Es sollte jedenfalls eine zuständige Position in dieser Firma geben. Mein Arbeitgeber Industrie ist selbst mitten im Anrainergebiet und wir haben für sowas eine eigene Abteilung/Zuständigkeit. Und wie bloom schon ganz richtig bemerkt hat, es gibt behördliche Auflagen die zu erfüllen sind, und im Regelfall ist die Firma sehr bemüht den Kontakt mit diesen Behören so gering wie möglich zu halten. Lärmbelästigung nach 22:00 ist auf keinen Fall zu dulden, bei uns muss sogar die Durchfahrt gesperrt werden Nachts... Viel Erfolg! |
||
|
||
Prinzipiell finde ich dass "ernsthafte" Anliegen per Post, am besten per Einschreiben, vorgebracht werden, zH der Geschäftsleitung. Das verleiht dem ganzen den nötigen Anstrich. Mails oder gar Facebookpostiing (ja, machen auch manche ...) versanden gerne irgendwo. Wenns nicht grade der Schrottplatz vom Huber Ferdl ist, sondern eine "richtiges" Unternehmen dahintersteht, ist dieses meist daran interessiert Auseinandersetzungen mit der Gewerbebehörde und dem Gericht absolut zu vermeiden. |
||
|
||
Seid Ihr die einzigen Nachbarn dieses Konzerns? Wenn nein, mit anderen, die das sicher genau so stört, zusammentun und gemeinsam Brief an die Geschäftsleitung schreiben. |
||
|
||
klingt auch gut. Nein bin noch nicht dort persönlich erschienen.... Werd mich aber diesbezüglich mal erkundigen. wir sind örtlich gesehen, am nähesten gelegen zu der Straße bzw. den Wachhunden. Ein Nachbar ist in ähnlicher Nähe, hat aber selber 2 Hunde (welche aber in der Nacht Ruhe geben). Da er aber selber Hunde hat, vermute ich mal, dass er selber hier keinen Wirbel machen will/wird. |
||
|
||
meines Wissens muss man Lärm nicht rund um die Uhr dulden, insbesondere wenn er nicht ortsüblich ist. Ausgenommen ist soweit ich weiß nur der "Lärm" von Kindern. |
||
|
||
Das ist ein interessanter Link: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190100.html Werde jetzt mal schauen, ob es eine Ansprechperson gibt... Sonst wird es ein eingeschriebener Brief, oder eine Mail mit ein paar Videos der letzten Nächte. |
||
|
||
Wieso geht man nicht einfach rüber und äußerst sein Problem bevor man im Internet schreibt? Wenns nicht fruchtet kann man ja immer noch andere Wege andenken |