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Hallo @Hermine Es gibt da einen Schallrechner von Wärmepumen.at Eventuell hilft Dir das ja ein wenig weiter. Es hat da ein paar Tips und möglicherweise helfen Dir ja die Leute da, auf Anfrage, weiter. Sollten ja ein Interesse am guten Ruf der WPWP [Wärmepumpe]-Anlagen in AT AT [Außentemperatur] haben. Versuchs einfach. Wenn Dritte den Nachbarn auf eine mögliche Fehlaufstellung seiner WPWP [Wärmepumpe] hinweisen ist ein Kompromiss eher möglich. Du musst ja mit den Nachbarn weiter "zusamenleben". Schau mal auf https://www.waermepumpe-austria.at/schallrechner-v2 Sonst bleibt nur einen Gutachter mit dem Problem zu befassen. Gruss HDE |
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Wie ist das denn nun wirklich? Gibt es für NÖ einen Grenzwert an der Grundstücksgrenze der einzuhalten ist oder nicht? Wenn ja dem Nachbarn den Passus vorlegen und auf Einhaltung bestehen, notfalls mit Anzeige. Wenn Nein, dann wird man wenig machen können. Das würde ich erstmal klären. MfG Sektionschef |
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Bei uns in Tirol sind die zulässigen Werte in der Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung ersichtlich (7) Brenner und Hilfseinrichtungen von Heizungsanlagen, wie Pumpen, Lüftungen, Wärmepumpen und dergleichen, Klimaanlagen oder Blockheizkraftwerke, Motoren und Gasturbinen sind so auszuführen, einzustellen und instand zu halten, dass eine unzumutbare Lärmbelästigung der Hausbewohner vermieden wird und der A-bewertete Schalldruckpegel der durch diese bewirkten Dauergeräusche an der Grundstücksgrenze im Freien zu Grundstücken, die als a) Wohngebiet oder Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau gewidmet sind, 30 dB, |
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Relevant Airways zum Zeitpunkt der Bewilligung des Nachbargebäudes rechtlich eingefordert wurde. Anders gesagt: erfüllt der Nachbar den Baubescheid (oder steht da gar nix über LWP LWP [Luftwärmepumpe] und deren Schallemmission, was ich ganz stark vermute) kannst nix machen außer SV, Gericht, Klage... Falscher Weg würde ich sagen |
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Wie @bautech sagt: Du musst als Nachbar privat klagen und selbst zu deinem Recht kommen. |
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Entweder du lebst damit oder du klagst. Deinen Nachbarn bist du anscheinend egal. Du hast sie vor Realisierung des Projektes gebeten es zu beachten und jetzt wo der Lärm da ist, ist es ihnen auch wurscht. Eine gute Nachbarschaft gibt's da meiner Meinung nach sowieso nicht. Wenn mein Nachbar an mich herantritt, würde ich da schon was unternehmen, aber die Leute sind verschieden. Falls du ne Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mal da vorstellig werden. Vielleicht ändern sie ihre Einstellung wenn da von deiner Seite Schritte unternommen werden. Es muss ja nicht vor Gericht gehen. Es wäre wohl auch hilfreich den Installateur und den Hersteller zu involvieren, das Ganze wird auch nicht in Ihrem Interesse sein. |
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Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@dyarne hat ja von aktuellen 4 Fällen berichtet wo der Insti rückbauen hat müssen. Vielleicht erfahren wir da noch mehr. Regress an den HB ist sicher denkbar. |
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Das sehe ich nur als wirklich äußerste Lösung vor Gericht zu gehen... |
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ich sehe da die schuld eindeutug bei den jeweiligen installateuren. die hätten eigentlich die hinweispflicht und gehören sowieso in vielen dingen viel mehr in die pflicht genommen. die meisten schei.en nämlich vollkomman auf ALLE Normen (Heilastberechnungen, FBH Auslegungen, Unterdimensionierungen im Bad, Überdimensionierungen bei den Wärmeerzeugern va Luftis, ...). die guten installateure haben hier viel zu wenig unterstützung |
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Na viel Spass und viel Glück! Gibt für N.Ö. keine dezidierten Vorschriften. Aber, ich würde jedem betroffenem, egal in welchem Bundesland raten, evtl. das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und wenn das nichts hilft abwarten ob das Geräusch wirklich störend ist. Wir haben selbst einen Nachbarn der das Aussengerät 3m von unserem Schlafzimmerfenster entfernt - an der Grundstückgrenze - aufgestellt hat. Rücksprache bei der Gemeinde bzw. auch 2 Beratungsterminen bei Anwälten haben nichts ergeben. Wir haben abgewartet, das Geräusch stört weniger als vermutet bzw. gar nicht, wir haben die Fenster jetzt bei diesen Temperaturen geschlossen. Und was willst Du nun machen? Zum Installateur vom Nachbarn gehen und sagen, dass er das Aussgenrät woanders hingeben soll? Solche Vorschäge würde ich gerne in der Praxis sehen, wie die umgesetzt werden! Würde mich auch interessieren, aufgrund welcher Entscheidungen hier angeblich rückgebaut hat werden müssen. |
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Wurde wahrscheinlich dort rückgebaut, wo Grenzwerte vorgeschrieben sind und wo sie übertreten waren. MfG Sektionschef |
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Den Schallrechner kenne ich. Laut dem sollte die Distanz um 9 Meter erhöht werden. Das ist natürlich unrealistisch, wenn auch nicht unmöglich. Allerdings fürchte ich, dass meinen Nachbarn das nicht interessiert. |
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Ich fasse zusammen: Für NÖ gibt es tatsächlich keinerlei Regularien zur Aufstellung von Wärmepumpen. Hat man einen rücksichtlosen Nachbarn, so bleibt einem nur der Weg einen Sachverständigen hinzuzuziehen und dann eventuell ein Zivilgerichtsverfahren anzustreben. Ich hätte mich gefreut, wenn sich ein Installateur bezüglich der Aufstellung (Eckaufstellung, Betonsockel, Kiesbett) gemeldet hätte. Danke für Eure Kommentare. |
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Wie geschrieben haben die Gespräche mit den Nachbarn nicht gefruchtet. Wir messen ohne Wärmepumpe ca 29DB an der Grundgrentze, läuft die Pumpe bei über 0 Grad, dann sinds um die 55DB, bei unter 0 Grad um die 60DB. Das ist laut und stört sehr. Auch bei geschlossenem Fenster hört man das Brummen sehr deutlich. |
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Hallo @Hermine Ich bin schon der Meinung, dass sich der Nachbar auch in OÖ (ist ja in Österreich) an die geltenden Normen und Richtllnien halten muss. Und das Prozedere ist genau vorgegeben. Guckst Du. https://www.lea.at/download/Richtlinien2018/Info_LWP_2013_ForumSchall.pdf https://www.laerminfo.at › dam › oeal_richtlinie_nr_6_18 halten müsste. Die ÖNORM S 5021:2010 ist da ausdrücklich erwähnt! Gruss HDE |
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Was ich zu dem Thema noch gefunden habe: https://www.wko.at/branchen/ooe/gewerbe-handwerk/sanitaer-heizung-lueftung/Doppler---Akustik-von-Wasser-Waermepumpen-und-vergleichbaren.pdf In NÖ gibts zwar keine gesonderte Regelung, denke aber schon, dass man hier allfällig wohl auf Zumutbarkeit berufen kann. Zumindest 6 von 9 Bundesländer sind sich einig, das 30db in der Nacht die Zumutbarkeitsgrenze liegt, bzw. 25db an deinem Fenster. |
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das stimmt so nicht. was es nicht gibt ist eine bewilligung im bauverfahren ähnlich einer garage oder einem nebengebäude. aber es gibt bundesgesetze, normen und schallrichtlinien. diese greifen allerdings erst dann wenn eine klage im raum steht. hier wurde das genau so umgesetzt und die lwp vom bauwich zum nachbarn weg auf die eigene gartenseite gestellt... https://www.energiesparhaus.at/forum-lwp-sehr-laut/43536 leider wurden auf betreiben des nachbarn die fotos nachträglich entfernt. war aber eine ganz ähnliche situation wie bei Hermine. lwp im bauwich... nicht angeblich, sondern tatsächlich. sehr gern wird darüber natürlich nicht geredet, weil keiner stolz auf solche maßnahmen ist. installateur trägt € 10.000,- zum kunden zurück und nimmt das gerät mit. in einem fall kenne ich sowohl den installateur der abgebaut hat als auch den der die ersatzmaßnahme vorgenommen hat sehr gut persönlich... |
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ja, das ist wohl so... außer in Tirol und seit neuestem anscheinend im Burgenland... bin kein installateur, aber diese faktoren erhöhen den benötigten schutzabstand, wie du ja auch dem schallrechner entnehmen kannst: -> schalharter boden plus 3db -> schallharte rückwand plus 3db -> eckaufstellung plus 3db |
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hier würde ich nachfragen wie du deine situation verbessern kannst... https://www.laerminfo.at/service/anlaufstellen.html#bundeslaender http://www.sachverstand.org/center05.htm http://www.oftering.ooe.gv.at/Woerister_Dipl_-Ing_14 diese beiden sachverständigen kenne ich persönlich, beide sind als gerichtliche gutachter genau in diesem bereich tätig... |
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hier finden sich weitere infos... https://www.energiesparhaus.at/forum/45636 |
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Besten Dank. |