« Heizung, Lüftung, Klima  |

·gelöst· Lärmende Wärmepumpe des Nachbarn

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3  4 ... 5  6 
  •  Hermine
5.12.2019 - 7.2.2020
102 Antworten | 32 Autoren 102
9
111
Liebe Community,

Letztes Jahr wurde am Nachbargrundstück ein Neubau mit Luft/Wärmepumpe errichtet. Trotz Einwand bei der Einsicht der Bauunterlagen ("Es gibt keine Richtlinien wo man Außengeräte aufstellen muss") und persönlichem Gespräch mit den Bauherren, wurde die Außeneinheit nur einen knappen Meter, und ca 4 Meter neben unserem Wohnhaus, aufgestellt.


2019/20191205968380.png

Schon letzten Winter haben wir das Gespräch gesucht, die Nachbarn zeigen sich aber uneinsichtlich und stellen sich als Opfer hin.

Bis heute wurde von deren Seite nichts unternommen. Nicht einmal eine Nachabsenkung. Bei Termperaturen um den Nullpunkt messen wir an der Grundstücksgrenze ca 60 Dezibel.

 

Hat jemand von Euch eine Idee was wir machen könnten? Hat jemand ein ähnliches Problem?

Bin für alle Hinweise dankbar.

[von der Redaktion editiert: Bild auf Wunsch bzw. Datenschutzgründen unkenntlich gemacht]

  •  eggerhau
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#41)
Hallo @Hermine
Es gibt da einen Schallrechner von Wärmepumen.at
Eventuell hilft Dir das ja ein wenig weiter. Es hat da ein paar Tips und möglicherweise helfen Dir ja die Leute da, auf Anfrage, weiter. Sollten ja ein Interesse am guten Ruf der WPWP [Wärmepumpe]-Anlagen in AT AT [Außentemperatur] haben. Versuchs einfach. Wenn Dritte den Nachbarn auf eine mögliche Fehlaufstellung seiner WPWP [Wärmepumpe] hinweisen ist ein Kompromiss eher möglich. Du musst ja mit den Nachbarn weiter "zusamenleben".
Schau mal auf
https://www.waermepumpe-austria.at/schallrechner-v2
Sonst bleibt nur einen Gutachter mit dem Problem zu befassen.
Gruss HDE

1
  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#42)
Wie ist das denn nun wirklich? Gibt es für NÖ einen Grenzwert an der Grundstücksgrenze der einzuhalten ist oder nicht?
Wenn ja dem Nachbarn den Passus vorlegen und auf Einhaltung bestehen, notfalls mit Anzeige.
Wenn Nein, dann wird man wenig machen können.
Das würde ich erstmal klären.
MfG
Sektionschef

1
  •  EuMS
6.12.2019  (#43)
Bei uns in Tirol sind die zulässigen Werte in der Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung ersichtlich 
(7) Brenner und Hilfseinrichtungen von Heizungsanlagen, wie Pumpen, Lüftungen, Wärmepumpen und dergleichen, Klimaanlagen oder Blockheizkraftwerke, Motoren und Gasturbinen sind so auszuführen, einzustellen und instand zu halten, dass eine unzumutbare Lärmbelästigung der Hausbewohner vermieden wird und der A-bewertete Schalldruckpegel der durch diese bewirkten Dauergeräusche an der Grundstücksgrenze im Freien zu Grundstücken, die als
                      a)
Wohngebiet oder Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau gewidmet sind, 30 dB,
 


1
  •  bautech
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#44)

zitat..
Sektionschef schrieb: Gibt es für NÖ einen Grenzwert an der Grundstücksgrenze der einzuhalten ist oder nicht?

Relevant Airways zum Zeitpunkt der Bewilligung des Nachbargebäudes rechtlich eingefordert wurde.
Anders gesagt: erfüllt der Nachbar den Baubescheid (oder steht da gar nix über LWP LWP [Luftwärmepumpe] und deren Schallemmission, was ich ganz stark vermute) kannst nix machen außer SV, Gericht, Klage...
Falscher Weg würde ich sagen 

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#45)
Wie @bautech sagt: Du musst als Nachbar privat klagen und selbst zu deinem Recht kommen.

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#46)
Entweder du lebst damit oder du klagst.

Deinen Nachbarn bist du anscheinend egal. Du hast sie vor Realisierung des Projektes gebeten es zu beachten und jetzt wo der Lärm da ist, ist es ihnen auch wurscht.

Eine gute Nachbarschaft gibt's da meiner Meinung nach sowieso nicht. Wenn mein Nachbar an mich herantritt, würde ich da schon was unternehmen, aber die Leute sind verschieden.

Falls du ne Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mal da vorstellig werden. Vielleicht ändern sie ihre Einstellung wenn da von deiner Seite Schritte unternommen werden. Es muss ja nicht vor Gericht gehen.

Es wäre wohl auch hilfreich den Installateur und den Hersteller zu involvieren, das Ganze wird auch nicht in Ihrem Interesse sein.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#47)
@dyarne hat ja von aktuellen 4 Fällen berichtet wo der Insti rückbauen hat müssen. Vielleicht erfahren wir da noch mehr. Regress an den HB ist sicher denkbar. 

1
  •  neubau2018
  •   Silber-Award
6.12.2019  (#48)

zitat..
Spartacus schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von neubau2018: @­Dirm @spartacus

Schallimmissionen unterbinden? wie ?

 
Sorry, war undeutlich. Unterlassungsklage.

Das sehe ich nur als wirklich äußerste Lösung vor Gericht zu gehen...

1
  •  heislplaner
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#49)
ich sehe da die schuld eindeutug bei den jeweiligen installateuren. die hätten eigentlich die hinweispflicht und gehören sowieso in vielen dingen viel mehr in die pflicht genommen. die meisten schei.en nämlich vollkomman auf ALLE Normen (Heilastberechnungen, FBH Auslegungen, Unterdimensionierungen im Bad, Überdimensionierungen bei den Wärmeerzeugern va Luftis, ...). 
die guten installateure haben hier viel zu wenig unterstützung

1
  •  hausbau2011
6.12.2019  (#50)

zitat..
Baumau schrieb: Entweder du lebst damit oder du klagst.

Na viel Spass und viel Glück!

zitat..
Sektionschef schrieb: Wie ist das denn nun wirklich? Gibt es für NÖ einen Grenzwert an der Grundstücksgrenze der einzuhalten ist oder nicht?

Gibt für N.Ö. keine dezidierten Vorschriften.

Aber, ich würde jedem betroffenem, egal in welchem Bundesland raten, evtl. das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und wenn das nichts hilft abwarten ob das Geräusch wirklich störend ist.
Wir haben selbst einen Nachbarn der das Aussengerät 3m von unserem Schlafzimmerfenster entfernt - an der Grundstückgrenze - aufgestellt hat. Rücksprache bei der Gemeinde bzw. auch 2 Beratungsterminen bei Anwälten haben nichts ergeben. Wir haben abgewartet, das Geräusch stört weniger  als vermutet bzw. gar nicht, wir haben die Fenster jetzt bei diesen Temperaturen geschlossen.

zitat..
heislplaner schrieb: ich sehe da die schuld eindeutug bei den jeweiligen installateuren. die hätten eigentlich die hinweispflicht und gehören sowieso in vielen dingen viel mehr in die pflicht genommen. die meisten schei.en nämlich vollkomman auf ALLE Normen (Heilastberechnungen, FBH Auslegungen, Unterdimensionierungen im Bad, Überdimensionierungen bei den Wärmeerzeugern va Luftis, ...).
die guten installateure haben hier viel zu wenig unterstützung

 Und was willst Du nun machen? Zum Installateur vom Nachbarn gehen und sagen, dass er das Aussgenrät woanders hingeben soll? Solche Vorschäge würde ich gerne in der Praxis sehen, wie die umgesetzt werden!

zitat..
rabaum schrieb: @dyarne hat ja von aktuellen 4 Fällen berichtet wo der Insti rückbauen hat müssen. Vielleicht erfahren wir da noch mehr. Regress an den HB ist sicher denkbar.

 Würde mich auch interessieren, aufgrund welcher Entscheidungen hier angeblich rückgebaut hat werden müssen.



1
  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#51)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Würde mich auch interessieren, aufgrund welcher Entscheidungen hier angeblich rückgebaut hat werden müssen.

 Wurde wahrscheinlich dort rückgebaut, wo Grenzwerte vorgeschrieben sind und wo sie übertreten waren.
MfG
Sektionschef


1
  •  Hermine
9.12.2019  (#52)

zitat..
eggerhau schrieb: Hallo @Hermine
Es gibt da einen Schallrechner von Wärmepumen.at
Eventuell hilft Dir das ja ein wenig weiter. Es hat da ein paar Tips und möglicherweise helfen Dir ja die Leute da, auf Anfrage, weiter. Sollten ja ein Interesse am guten Ruf der WPWP [Wärmepumpe]-Anlagen in AT AT [Außentemperatur] haben. Versuchs einfach. Wenn Dritte den Nachbarn auf eine mögliche Fehlaufstellung seiner WPWP [Wärmepumpe] hinweisen ist ein Kompromiss eher möglich. Du musst ja mit den Nachbarn weiter "zusamenleben".
Schau mal auf
https://www.waermepumpe-austria.at/schallrechner-v2
Sonst bleibt nur einen Gutachter mit dem Problem zu befassen.
Gruss HDE

 Den Schallrechner kenne ich. Laut dem sollte die Distanz um 9 Meter erhöht werden. Das ist natürlich unrealistisch, wenn auch nicht unmöglich.
Allerdings fürchte ich, dass meinen Nachbarn das nicht interessiert.


1
  •  Hermine
9.12.2019  (#53)
Ich fasse zusammen: Für NÖ gibt es tatsächlich keinerlei Regularien zur Aufstellung von Wärmepumpen. 
Hat man einen rücksichtlosen Nachbarn, so bleibt einem nur der Weg einen Sachverständigen hinzuzuziehen und dann eventuell ein Zivilgerichtsverfahren anzustreben.
Ich hätte mich gefreut, wenn sich ein Installateur bezüglich der Aufstellung (Eckaufstellung, Betonsockel, Kiesbett) gemeldet hätte. 
Danke für Eure Kommentare.


1
  •  Hermine
9.12.2019  (#54)

zitat..
hausbau2011 schrieb:

Aber, ich würde jedem betroffenem, egal in welchem Bundesland raten, evtl. das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und wenn das nichts hilft abwarten ob das Geräusch wirklich störend ist.
Wir haben selbst einen Nachbarn der das Aussengerät 3m von unserem Schlafzimmerfenster entfernt - an der Grundstückgrenze - aufgestellt hat. Rücksprache bei der Gemeinde bzw. auch 2 Beratungsterminen bei Anwälten haben nichts ergeben. Wir haben abgewartet, das Geräusch stört weniger  als vermutet bzw. gar nicht, wir haben die Fenster jetzt bei diesen Temperaturen geschlossen.

 Wie geschrieben haben die Gespräche mit den Nachbarn nicht gefruchtet.
Wir messen ohne Wärmepumpe ca 29DB an der Grundgrentze, läuft die Pumpe bei über 0 Grad, dann sinds um die 55DB, bei unter 0 Grad um die 60DB.
Das ist laut und stört sehr. Auch bei geschlossenem Fenster hört man das Brummen sehr deutlich.


1
  •  eggerhau
  •   Gold-Award
9.12.2019  (#55)
Hallo @Hermine 
Ich bin schon der Meinung, dass sich der Nachbar auch in OÖ (ist ja in Österreich) an die geltenden Normen und Richtllnien halten muss. Und das Prozedere ist genau vorgegeben.
Guckst Du.
https://www.lea.at/download/Richtlinien2018/Info_LWP_2013_ForumSchall.pdf
https://www.laerminfo.at › dam › oeal_richtlinie_nr_6_18
halten müsste. Die ÖNORM S 5021:2010 ist da ausdrücklich erwähnt!
Gruss HDE

1
  •  purrtastic
9.12.2019  (#56)
Was ich zu dem Thema noch gefunden habe:

https://www.wko.at/branchen/ooe/gewerbe-handwerk/sanitaer-heizung-lueftung/Doppler---Akustik-von-Wasser-Waermepumpen-und-vergleichbaren.pdf

In NÖ gibts zwar keine gesonderte Regelung, denke aber schon, dass man hier allfällig wohl auf Zumutbarkeit berufen kann.

Zumindest 6 von 9 Bundesländer sind sich einig, das 30db in der Nacht die Zumutbarkeitsgrenze liegt, bzw. 25db an deinem Fenster.

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
9.12.2019  (#57)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Gibt für N.Ö. keine dezidierten Vorschriften...

 das stimmt so nicht.

was es nicht gibt ist eine bewilligung im bauverfahren ähnlich einer garage oder einem nebengebäude.

aber es gibt bundesgesetze, normen und schallrichtlinien. diese greifen allerdings erst dann wenn eine klage im raum steht.


zitat..
hausbau2011 schrieb: Und was willst Du nun machen? Zum Installateur vom Nachbarn gehen und sagen, dass er das Aussgenrät woanders hingeben soll? Solche Vorschäge würde ich gerne in der Praxis sehen, wie die umgesetzt werden!

hier wurde das genau so umgesetzt und die lwp vom bauwich zum nachbarn weg auf die eigene gartenseite gestellt...
https://www.energiesparhaus.at/forum-lwp-sehr-laut/43536

leider wurden auf betreiben des nachbarn die fotos nachträglich entfernt. war aber eine ganz ähnliche situation wie bei Hermine. lwp im bauwich...


zitat..
hausbau2011 schrieb: Würde mich auch interessieren, aufgrund welcher Entscheidungen hier angeblich rückgebaut hat werden müssen.

nicht angeblich, sondern tatsächlich.
sehr gern wird darüber natürlich nicht geredet, weil keiner stolz auf solche maßnahmen ist. installateur trägt € 10.000,- zum kunden zurück und nimmt das gerät mit.

in einem fall kenne ich sowohl den installateur der abgebaut hat als auch den der die ersatzmaßnahme vorgenommen hat sehr gut persönlich...

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
9.12.2019  (#58)

zitat..
Hermine schrieb: Hat man einen rücksichtlosen Nachbarn, so bleibt einem nur der Weg einen Sachverständigen hinzuzuziehen und dann eventuell ein Zivilgerichtsverfahren anzustreben.

ja, das ist wohl so...

außer in Tirol und seit neuestem anscheinend im Burgenland...

zitat..
Hermine schrieb: Ich hätte mich gefreut, wenn sich ein Installateur bezüglich der Aufstellung (Eckaufstellung, Betonsockel, Kiesbett) gemeldet hätte.

bin kein installateur, aber diese faktoren erhöhen den benötigten schutzabstand, wie du ja auch dem schallrechner entnehmen kannst:
-> schalharter boden plus 3db
-> schallharte rückwand plus 3db
-> eckaufstellung plus 3db

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
9.12.2019  (#59)
hier würde ich nachfragen wie du deine situation verbessern kannst...

https://www.laerminfo.at/service/anlaufstellen.html#bundeslaender

http://www.sachverstand.org/center05.htm

http://www.oftering.ooe.gv.at/Woerister_Dipl_-Ing_14

diese beiden sachverständigen kenne ich persönlich, beide sind als gerichtliche gutachter genau in diesem bereich tätig...

1
  •  dyarne
  •   Gold-Award
9.12.2019  (#60)
hier finden sich weitere infos...

https://www.energiesparhaus.at/forum/45636

1
  •  Hermine
9.12.2019  (#61)

zitat..
dyarne schrieb: hier würde ich nachfragen wie du deine situation verbessern kannst...

https://www.laerminfo.at/service/anlaufstellen.html#bundeslaender

http://www.sachverstand.org/center05.htm

http://www.oftering.ooe.gv.at/Woerister_Dipl_-Ing_14

diese beiden sachverständigen kenne ich persönlich, beide sind als gerichtliche gutachter genau in diesem bereich tätig...

 Besten Dank.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next