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Grundstückskauf in Österreich

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  •  Dexter
17.12. - 27.12.2019
23 Antworten | 10 Autoren 23
23
Hallo, eins vorweg...anscheinend gibts ein paar Dinge mehr, auf die man achten sollte, wenn man ein Grundstück in Österreich kaufen will.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, Grundbuchsauszug, Kaufvertrag, Abwicklung des Kaufprozesses, Eigentumsübergang, Eintragungsgrundsatz, Prioritätsgrundsatz...na bumm.

Fehlt noch was?

  •  Dirm
17.12.2019  (#1)
Geld überweisen ^^

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  •  Vardi17
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#2)
Hauptwohnsitz- oder Zweitwohnsitzwidmung ist zu beachten. Immer mehr Gemeinden knüpfen eine Baubewilligung an die Voraussetzung, dass das entstehende Objekt künftig als Hauptwohnsitz genutzt wird. In Tirol bedeutet die Hauptwohnsitzwidmung außerdem, dass das Haus nur als Hauptwohnsitz weiterverkauft werden kann. 

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  •  Pandur8
17.12.2019  (#3)
Ich habe mir vor unserem Kauf auch noch den Altlastenkataster, den Verdachtsflächenkataster sowie die Hochwasserkarte angesehen.

Teilweise wollen die Gemeinden auch ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Insbesondere dort wo man Immobilienspekulationen ausschließen will. Heißt bei uns: Baubeginn innerhalb von fünf Jahren, ansonsten hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf den Grund.

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  •  Vardi17
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#4)

zitat..
Pandur8 schrieb: Altlastenkataster, den Verdachtsflächenkataster sowie die Hochwasserkarte

Bei uns kommen noch Vermurungsgefahr bzw. Lawinenzonen dazu. Seit der Neuzonierung vor ein paar Jahren sind etliche Grundstücke in die gelbe oder gar rote Zone gerutscht. 

zitat..
Pandur8 schrieb: Baubeginn innerhalb von fünf Jahren

In Tirol waren es auch 5 Jahre, wobei man um Verlängerung ansuchen konnte, seit Ende 2018 sind es 10 ohne Verlängerungsmöglichkeit. 


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  •  baustoff
17.12.2019  (#5)
Blindgänger Kataster

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#6)
Indianerfriedhofkataster emoji

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  •  Gerhard52
18.12.2019  (#7)
Was aus meiner Sicht, immer und immer wieder zu kurz kommt und sich die Leute keine Gedanken darüber machen....

Magnetische Flußdichte.

Schau dir bitte die schweizer Verordnungen bzgl. Abständen zu Hochspannungen an, die sind besser!
Kleine Umschaltstellen sind nach ein paar Metern nicht mehr "soo" ungesund aber wenn das Grundstück irgendwo in der Nähe einer 110KV oder 220KV Leitung ist, möchte ich dort defintiv nicht wohnen! Das gleiche gilt für kleine Stellen. Abstand ist hier wichtig.

Ebenso verhält es sich mit dem Abstand zur Bahn.

Über die Schienen wird es über den Boden teilweise hunderte Meter weit transportiert.
Da helfen dir auch keine Aluhüte mehr.

Elektrosmog
Bahnsmog
Altlasten - kontaminierte Böden;
Bodenaufbau - (aufgeschüttete Grube??)
Bodenbeschaffenheit (Versickerung, Tragfähigkeit) -
Hochwasserkarten und Szenarien HQ30, HQ100 etc.etc..

Umweltgefahren
Grundwasserspiegel
Bebauungsplan (Einfriedung - Zaun - Aussehen, Höhe, Vorschriften)

Flugschneisen von Flugzeugen + Nähe zu Industrie/Lärm
Oberflächenwasser-Überflutung (z.B.: Lehmboden)

Und erst daaaann vielleicht so Sachen wie: Nähe zur Schule, Einkaufen, Verkehrsanbindung....etc.etc. Und kommst drauf das die Immomakler ned deppad san :) (also die meisten zumindestest nicht)


Das sind die wesentlichen und wichtigen Dingen, den anderen scha... macht eh der Rechtsanwalt/Immo Mensch.

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Hallo Dexter,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstückskauf in Österreich

  •  Traicampi
18.12.2019  (#8)
Noch ein Tipp: unbedingt Recherchen vor Ort bezüglich nicht im Grundbuch eingetragener Servitute und schwelender Nachbarschaftsstreitigkeiten machen.

Wir mußten einen Grundstückskauf deshalb rückabwickeln - hätte uns jemand geraten, sich zuvor in der Gemeinde umzuhören und mit den alten Bewohnern zu sprechen, wäre uns das wohl erspart geblieben.

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  •  baustoff
18.12.2019  (#9)

zitat..
baustoff schrieb: Blindgänger Kataster

Damit sind natürlich Bombenblindgänger aus den Weltkriegen gemeint. Kann durchaus relevant sein, besonders in den Städten.


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  •  Traicampi
18.12.2019  (#10)
Heute wieder festgestellt: nimm Dir einen erfahrenen Anwalt mit guten Kontakten, der den Kauf abwickelt - wir haben gerade wieder erlebt, wie sich jeder Cent rechnet, den man dafür aufwendet. Vor allem, wenn es sich um etwas komplexere Vorhaben handelt - Erfahrung öffnet Türen und spart Kosten.

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  •  DerHausplaner
19.12.2019  (#11)
Alles vollkommen richtig. 
Bitte lassen Sie sich jedoch keine Angst machen. So schwer ist das auch wieder nicht. 
Wollen Sie das Grundstück bebauen? Können Sie es reservieren? Erstellen Sie ein Vorprojekt, reden Sie mit allen Behörden und machen Sie das Ding einreichfertig und gehen Sie ev schon in die Bauverhandlung. Erst unmittelbar vor Baustart, wenn alles geklärt ist kaufen Sie das Grundstück.

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  •  Pandur8
19.12.2019  (#12)
@DerHausplaner Also das würde ich so nicht empfehlen. Bei uns dauerte der Grundstückskauf rund ein Jahr. So gab es z.B. im Vermessungsplan einen Formfehler, dann noch die ganzen Unterschriften der Gemeinderäte für das Vorkaufsrecht, erst Recht diversen Fristen etc. Ich kenne in meinem Freundes- und Bekanntenkreis niemanden, welcher unter 8 Monaten einen Grundstückskauf abwickeln konnte.

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  •  Traicampi
19.12.2019  (#13)
Schließe mich Pandur's Meinung an - in der Regel ist das Grundstück weg, wenn man so lange für die Entscheidung braucht. Die Planungskosten hat man dann für nichts ausgegeben. Wir haben heuer einen Grundstückskauf rückabwickeln müssen - ich bin sehr froh, daß wir da noch keine Planung beauftragt hatten.

zitat..
Pandur8 schrieb: Ich kenne in meinem Freundes- und Bekanntenkreis niemanden, welcher unter 8 Monaten einen Grundstückskauf abwickeln konnte.

Wir haben das 2 x innerhalb weniger Wochen geschafft, aber das waren aufgeschlossene Baugründe mit klaren Fixvorgaben - da gab es nichts zu klären, außer ob wir mit den klar definierten Bedingungen leben können (war in beiden Fällen kein Problem - die bebaubaren Zonen waren jeweils groß genug für unsere Pläne).


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  •  DerHausplaner
19.12.2019  (#14)
Alles vollkommen richtig. 
Bitte lassen Sie sich jedoch keine Angst machen. So schwer ist das auch wieder nicht. 
Wollen Sie das Grundstück bebauen? Können Sie es reservieren? Erstellen Sie ein Vorprojekt, reden Sie mit allen Behörden und machen Sie das Ding einreichfertig und gehen Sie ev schon in die Bauverhandlung. Erst unmittelbar vor Baustart, wenn alles geklärt ist kaufen Sie das Grundstück.

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  •  DerHausplaner
19.12.2019  (#15)
VORSICHT.
Da liegen Sie einfach falsch. Ich empfehle nochmals: Kaufen Sie nie zu früh ein Grundstück. Ich plane viele Häuser und öffentliche Bauten. Niemals würde ich einen schnellen Kauf empfehlen. Besonders bei öffentlichen Bauvorhaben wird natürlich erst vor Baubeginn gekauft. Alles andere wäre doch verrückt und total gefährlich. 

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  •  Traicampi
20.12.2019  (#16)

zitat..
DerHausplaner schrieb: VORSICHT.
Da liegen Sie einfach falsch. Ich empfehle nochmals: Kaufen Sie nie zu früh ein Grundstück. Ich plane viele Häuser und öffentliche Bauten. Niemals würde ich einen schnellen Kauf empfehlen. Besonders bei öffentlichen Bauvorhaben wird natürlich erst vor Baubeginn gekauft. Alles andere wäre doch verrückt und total gefährlich.

 Ich hinterfrage diese Behauptung jetzt einfach mal, vor allem diesen Passus:


zitat..
DerHausplaner schrieb: Wollen Sie das Grundstück bebauen? Können Sie es reservieren? Erstellen Sie ein Vorprojekt, reden Sie mit allen Behörden und machen Sie das Ding einreichfertig und gehen Sie ev schon in die Bauverhandlung. Erst unmittelbar vor Baustart, wenn alles geklärt ist kaufen Sie das Grundstück.


Es mag ja sein, daß es irgendwo in Österreich reichlich günstige Baugrundstücke für Wohnhäuser gibt und deren Verkäufer nicht rasch an den meistbietenden verkaufen sondern lieber einmal unverbindlich ein Grundstück reservieren wollen.

In der Steiermark scheint das nicht der Fall zu sein - zumindest wenn es sich um gut geeignete Grundstücke handelt (bei Problemfällen mit starker Hangneigung, fehlender Zufahrt und vollschattiger Lage sieht das vielleicht anders aus?).

In unserer zukünftigen Wohnsitzgemeinde (aktuell nachgefragt) läuft es wie in der derzeitigen und in der vorherigen:  so lange man nicht Grundstückseigentümer ist, kann man zwar mit allen möglichen zuständigen Personen lang herumreden, bekommt behördenseitig aber weder fixe Zusagen noch ist eine Bauverhandlung vorab möglich.

Beim aktuellen Projekt ist ausnahmsweise eine Einreichung möglich, wenn der Kaufvertrag rechtsgültig geworden, aber der Eigentümerwechsel noch nicht im Grundbuch eingetragen ist - nur weil das zuständige Grundbuch ein halbes Jahr Rückstand hat und der bisherige Eigentümer sein ausdrückliches Einverständnis dazu gibt.

Mich würde wirklich interessieren, wie es in anderen Regionen Österreichs diesbezüglich aussieht - sind da solche Strategien tatsächlich empfehlenswert/von Erfolg gekrönt, wenn es nicht um von Bauträgern errichtete Siedlungen oder öffentliche Gebäude geht?

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  •  FlyingEisbaer
20.12.2019  (#17)
Kann hier nur fürs nördliche Burgenland reden, aber hier ist ein brauchbares und preislich interessantes Grundstück schneller weg als die warmen Semmeln emoji

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  •  DerHausplaner
20.12.2019  (#18)
Eine Bauverhandlung muss möglich sein. Den Bescheid bekommen Sie erst nach Erwerb des Grundstücks. Oder Sie lassen den Eigentümer am Einreichplan unterschreiben.
Vorab gehen Sie doch bitte zum Bürgermeister und reden Sie mit dem Grundstückseigentümer. Vllt eine gemeinsame Besprechung mit Eigentümer, Bürgermeister, Bauamtsleiter und Architekt. Verhandeln Sie bevor Sie Ihr Geld ausgeben. Geben Sie der Baubehörde eine einfache Handskizze des Architekten. Lassen Sie sich bitte professionell unterstützen. 

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  •  Traicampi
20.12.2019  (#19)

zitat..
DerHausplaner schrieb: Eine Bauverhandlung muss möglich sein.

Weshalb? Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen?


zitat..
DerHausplaner schrieb: Den Bescheid bekommen Sie erst nach Erwerb des Grundstücks. Oder Sie lassen den Eigentümer am Einreichplan unterschreiben.
Vorab gehen Sie doch bitte zum Bürgermeister und reden Sie mit dem Grundstückseigentümer. Vllt eine gemeinsame Besprechung mit Eigentümer, Bürgermeister, Bauamtsleiter und Architekt. Verhandeln Sie bevor Sie Ihr Geld ausgeben. Geben Sie der Baubehörde eine einfache Handskizze des Architekten.


Wo in Österreich ist diese Art der Abwicklung üblich? Aus welchem Grund sollte sich eine Gemeinde, ein Grundstücksbesitzer auf diese für beide nicht vorteilhafte Vorgangsweise einlassen, wenn es um den Bau eines Einfamilienhauses handelt?


zitat..
DerHausplaner schrieb: Lassen Sie sich bitte professionell unterstützen.


Wer unterstützt hier professionell - Makler, Anwälte, Architekten? Spielt die Gemeinde/der Verkäufer nicht mit, bleibt man auf den Kosten für die professionelle Unterstützung sitzen - einige tausend Euronen ist man da schnell los.


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  •  DerHausplaner
20.12.2019  (#20)
Ganz kurz... 
Zu 1. Und 2.
Die letzten 3 BVH habe ich so oder ähnlich abgewickelt.
Zu 3.
ZB Arch. Nehmen Sie eine gratis erstberatung. Und zahlen dann 2h a 85,-Besprechung mit bgm. und Sachverständigen. Laden Sie die Damen und Herren zB anschließend ins Gasthaus zum Mittagessen. Das sind alles Menschen. 

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  •  Traicampi
21.12.2019  (#21)

zitat..
DerHausplaner schrieb: Die letzten 3 BVH habe ich so oder ähnlich abgewickelt.

Die Frage nach dem Wo bleibt leider unbeantwortet emoji.

zitat..
DerHausplaner schrieb: Zu 3.
ZB Arch. Nehmen Sie eine gratis erstberatung.

Sie sind Architekt, oder?


zitat..
DerHausplaner schrieb: Laden Sie die Damen und Herren zB anschließend ins Gasthaus zum Mittagessen. Das sind alles Menschen.

Eine Besprechung mit dem Bürgermeister und dem Sachverständigen bringt keinerlei Sicherheiten (erfahrungsgemäß - sie schadet aber nicht), eine Einladung wie beschrieben wird in der Regel als Bestechung ausgelegt (mag sein, daß es immer noch Gemeinden in Österreich gibt, in denen das üblich ist - ich wäre da sehr vorsichtig), überdies haben die beiden in der Regel sofort anschließend den nächsten Termin und keine Zeit für derartige Anbiederungsversuche.

Hier galt bisher immer: nur der Grundstücks-Eigentümer kann ein Bauvorhaben einreichen, das wird entsprechend der geltenden Bauordnung bewilligt oder abgelehnt. Ausnahmen werden nur mit gut argumentierter Begründung bewilligt, wenn keine Anfechtungen zu erwarten sind. Sind die Anrainer (wie häufig) darauf bedacht, daß die Bauordnung auf Punkt und Komma befolgt wird*, gibt es keinen Verhandlungsspielraum und man beißt auf Granit - auch wenn der beigezogene Architekt ein Wunderwuzzi sein sollte.

*ich kenne mehrere Fälle, in denen die Anrainer mit ihren laufenden Einsprüchen Bauvorhaben auf Jahre verschleppt haben; bei uns haben sie bei den beiden bisherigen Bauvorhaben sinnvolle Maßnahmen verhindert und waren fast täglich nachmessen, ob wohl alles wie geplant errichtet wird.  




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