|
|
||
Welches Bundesland denn? Aber grundsätzlich kommt mir das sehr seltsam vor, dass man, wenn man 3 m vom Grundstück gebaut hat, nun plötzlich abreißen müsste, weil der Nachbar den Grund ersessen haben will. |
||
|
||
Da gab's grad einen Thread zu dem Thema. Jetzt so aus dem Kopf ist ersitzen schwer bzw unmöglich. |
||
|
||
Der Nachbar kann gerne der Meinung sein er hab es sich ersessen, wenn das gültige Recht was anderes sagt. Bundesland wäre interessant. |
||
|
||
|
||
Ein Widerspruch ist da jedenfalls, wenn der Nachbar so meint ihn "ersessen" zu haben. Hat er also von anderer Quelle gewusst, dass der Grundverlauf ein anderer ist, als wie der Zaun steht? Dann kann er es jedenfalls nicht "redlich ersessen" haben. redlich ersessen ist, nach juristisch laienhaften verständnis, wenn keiner mehr irgendwelche Infos hat, wo welche Grenze je war, und man dann halt sagt, was man 30 Jahre lang gehabt hat, so sind die Eigentumsverhältnisse jetzt. Oder halt die Infos die jetzt auftauchen sind so alt, das man als normal sorgfältiger Bürger nicht Kenntnis davon haben konnte, dann macht ja auch der Gesetzgeber über das Ersitzen eben eine Grenze um nicht über irgendwelche Dokumente von vor 200 Jahren streiten zu müssen. Ein Zaun der 30 Jahre lang so stand, kann eine natürliche Grenze sein, wenn alles andere unklar ist... aber da dein Haus ja so steht wie es steht, hätte man ja schon von der Baugenehmigung andere Dokumente. |
||
|
||
Bin kein Jurist, glaube aber nicht dass Dein Nachbar da im Recht ist. Bei uns (NÖ) war eine ähnliche Situation: Der Geometer stellte fest dass der Zaun (BJ 1950) an der straßenseitigen Grundstücksgrenze 30cm zu weit im Grundstück platziert war. Die tatsächliche Grenze verlief entlang des Gehsteigs. Ein 30cm breiter Streifen davon gehört uns (der Gehsteig war dort auch ca. 30cm breiter als sonst). Auf unsere Rechte hatte das keine Auswirkungen: - Wir durften den neuen Zaun 30 cm weiter raussetzen, an die neu ermittelte, tatsächliche Grundstücksgrenze - dort wo vorher Gehsteig war. - Die Telekom mußte einen Mast versetzen - dieser stand vorher auf diesem 30cm breiten Streifen - Die Stadtgemeinde mußte einen Laternenmast versetzen - stand ebenfalls auf diesem 30cm breiten Streifen In unserem Fall war der Nachbar die Stadtgemeinde. Niemand dort kam auf den Gedanken sich irgendwas "ersessen" zu haben; selbst nach über 60 Jahren. |
||
|
||
ich habe irgendwas im Hinterkopf das das durchgeklagt wurde und es irgendwo einen Toleranz-/Duldungswert von 50cm oder 1m gibt bei Altbestand wo es keinen Abrissbescheid gibt, hab aktuell aber keine Quelle zur Hand |
||
|
||
In NÖ ist vor jeder Einreichung eine Vermessung der Grenzen durch einen Geometer vorgeschrieben - egal ob es Grenzstreitigkeiten gibt oder nicht. (Weiß nicht ob das in anderen Bundsländern auch so ist.) Der vermisst die Grenzen und lädt im Anschluss zu einer "Begehung" mit den Nachbarn bei der die Grenzen besprochen werden. |
||
|
||
also ich denke, oder hoffe zumindest, dass ein ersitzen da nicht so einfach möglich ist. man müßte sich ja fürchten, dass alles was man nicht millimetergenau auf die grenze setzt, mit der zeit eben diese verschiebt!? wie war denn die "tatsächliche" grenze bisher dokumentiert? |
||
|
||
Nein, das stimmt so nicht. Es gibt keine allgemeine Vermessungspflicht in NÖ. Lediglich bei grenznaher Bebauung, wenn zB. Bauwiche nur knapp eingehalten werden oder direkt an die Grenze gebaut wird, kann eine Vermessung gefordert werden. |
||
|
||
Na und? Wer sagt denn dass man einen Zaun direkt an die Grungrenze stellen muss? Nur weil man den Zaun jetzt 20cm am Eigengrund stehen hat, heißt das ja nicht, dass man den Rest dem Nachbar überlässt. Praktisch kein Zaun steht genau an der Grundgrenze. Alle weiteren Überlegungen zu Neueintragung, Abriss usw. somit obsolet. |
||
|
||
Verstehe - vielen Dank! |
||
|
||
Check ich ned: es gibt eine offizielle Grundgrenze. Jetzt hat sich rausgestellt, das du DEINEN Zaun nicht genau draufgestellt hast, sondern x cm reingerückt wurde (auf deine Seite). wieso soll dir auf einmal die Fläche zwischen deinem Zaun und tatsächlicher Grundgrenze weggenommrn werden? Steht irgendwo dass du deinen Zaun exakt auf die Grundgrenze stellen MUSST? Anderes Beispiel: ich pflanze eine Hecke als Abgrenzung zum Nachbarn und damit ich die rundherum schneiden kann ohne das Grundstück des nachbarn zu betreten, lasse ich mir aussen 50cm abstand. Deswegen gehört doch der 50cm Streifen nicht dem Nachbarn. Da diskutier ich nedmal mit dem. |
||
|
||
das Grundstückes ist in Niederösterreich habe den Thread leider in der schnelle nicht gefunden, falls den jemand findet wäre ich dankbar für den Link! Der Geometer hat anhand der historischen Unterlagen die Grenzpunkte wiederhergstellt und gekennzeichnet und der Nachbar hat im Zuge der Grenzverhandlung behauptet, dass er den Grund ersessen hat - ob er davor über den falschen Grenzverlauf Bescheid wusste ist natürlich nur schwer zu beweisen. Die Grenzpunkte wurden soweit ich das verstanden habe anhand von Koordinaten wiederhergestellt. Wieviel Abstand müsste man dann zur Grenze halten, damit sie als nicht grenznah gilt und man keine Zustimmung des Nachbarn benötigt? |
||
|
||
Das war der Thread: https://www.energiesparhaus.at/forum-ersitzung-trotz-grundkataster/56162 |
||
|
||
Man kann nur Grundstücksteile ersitzen die nicht im Grenzkataster eingetragen sind. Wird ein Grundstreifen, eines nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücks, ununterbrochen mehr als 30 Jahre lang durch den Nachbarn genutzt, so hat er diesen ersessen. Dabei muss es im guten Glauben geschehen, dass es sich tatsächlich um seinen Grund handelt. Der gute Glaube ist nur gegeben, wenn kein erkennbarer Grund zum Zweifeln gegeben war. Im schlimmsten Fall wird darüber ein Gericht entscheiden. Wobei ich absolut keine Ahnung habe, wie hier ein Richter wegen des zu geringen Bauwich entscheiden würde. |
||
|
||
Zur Info wegen Bauwichunterschreitung, sollte es tatsächlich "hart auf hart" kommen - ist zwar in meinem Fall OÖ, aber vielleicht gibt es in NÖ eine ähnliche Regelung? Die Bauordnung sagt hier, dass der Bauwich mit Genehmigung der Gemeinde um 1/10 (also bei 3m -> 30cm) unterschritten werden darf. Wir haben das wegen schmalem und schrägem Grund in Anspruch genommen und das wurde auch im Einreichplan so festgehalten - geschah übrigens auf Anregung des Bürgermeisters... |
||
|
||
Es gibt einige Threads wenn man nach ersitzen, ersessen im Forum sucht. Geht's dir nur um den möglichen Zwangsabriss oder willst du auch den Zaun versetzen? Aber wie in den anderen Threads schon öfters erklärt, es kommt drauf an woher die Grenze/Koordinaten kommt. Ob es überhaupt Diskussionsgrundlagen gibt. |