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·gelöst· Pultdach Gebäudehöhe

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  •  Parapara
2.2. - 4.2.2020
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo,

hier gleich meine zweite Frage (ich dachte mir es ist übersichtlicher, wenn ich ein neues Thema zu einer anderen Frage starte)
Wir hatten kürzlich einen Termin beim Bausachverständigen, um einmal nachzufragen, was auf unserem Grundstück eigentlich möglich ist. 
Nun wollten wir eigentlich ein Flachdach und einen Keller. Flachdach ist nicht erlaubt, es muss ein Pultdach oder ein Satteldach sein und zu einem Keller wurde uns explizit auf Grund des Grundwasserspiegels, der zwar aktuell unter Kontrolle gebracht wurde, aber beim mächsten Hochwasser vermutlich trotzdem viel zu hoch ist, abgeraten.  
Da ein Nebengebäude nicht wirklich möglich ist, hatten wir folgende Idee: Wir wählen als Dachform ein Pultdach, wodurch wir straßenseitig die vorgeschriebene Dachschräge haben, aber zum Garten hin sieht es trotzdem so aus, als könnte es ein Flachdach sein. Den durch die Schräge entstandenen Dachboden bauen wir aus und schaffen somit einen großen Abstellraum und zusätzlich einem Raum, ähnlich einem Loft, wo wir den Rest an Räumlichkeiten unterbringen (Hobbyraum, mein Abreitsbereich,...). 
Ich hoffe ich habe das bis jetzt halbwegs nachvollziehbar beschrieben. 
Straßenseitig (Osten) darf die Traufenhöhe ja maximal 8m sein bei Bauklass II (wenn ich das richtig verstanden habe)

Meine Frage nun: Wie hoch darf das Gebäude insgesamt gartenseitig sein, also an der Seite, wo das Pultdach seine höchste Position hat. Darf es 8 + 3m sein oder nur 8m?
Meine Überlegung, zumindest von meinem Laienverständnis, wäre, dass ein Pultdach ja wie ein am First halbiertes Satteldach ist. Bei einem Satteldach darf ich ja 8+3m Firsthöhe haben (wenn ich das richtig verstanden habe), somit könnte man sagen, dass die höchste Stelle des Pultdaches der First ist. Oder wäre es so, dass, das dann kein First sondern auch eine Traufe ist und ich auf der Höchsten Gebäudeseite somit auch nur 8m haben darf. Dadurch würde sich aber ergeben, dass bei 15°Steigung, die Gebäudehöhe straßenseitig plötzlich extrem gering sein muss. 
Bauweise ist gekuppelt, d.h. im Norden (rechts - gesehen von der Straße) angrenzend gebaut und im Süden offen. Garten ist eigentlich nicht einsehbar, falls das ausschlaggebend sein sollte. 

Ich entschuldige mich jetzt schon für unsachgemäß gebrauchte Begriffe und Fragen, die vielleicht für die Spezialisten hier eigenartig wirken. Bin leider kompletter Neuling und fange erst an mich einzuarbeiten. Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Wissen helfen und etwas Licht ins Dunkel bringen. 
 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.2.2020  (#1)
JEDE Front eines Gebäudes (also auch die an der Hochseite des Pultdaches) muss der zulässigen Bauklasse entsprechen!!

zitat..
Parapara schrieb: Darf es 8 + 3m sein

zitat..
Parapara schrieb: Bei einem Satteldach darf ich ja 8+3m Firsthöhe haben


Wie kommst auf "+3"? Das gibts schon lange nicht mehr.

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  •  Parapara
3.2.2020  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Wie kommst auf "+3"? Das gibts schon lange nicht mehr.

 Okay, danke! Hab es eigentlich eh nur hier im Forum schon ein paar Mal gelesen und dachte, das ist allgemein immer noch so. 


zitat..
Karl10 schrieb: JEDE Front eines Gebäudes (also auch die an der Hochseite des Pultdaches) muss der zulässigen Bauklasse entsprechen!!

Danke!

Nur aus allgemeinem Interesse: Woraus ergibt sich dann die Maximalhöhe z.B.: bei einem Satteldach? Wie wird das festgelegt?

Das heißt, wenn ich das Dachgeschoß zurücksetze, könnte ich dann somit - trotz ausgebautem Dachboden, Erdgeschoß und 1. Stock - die Vorgaben von Bauklasse II einhalten oder müssen wir hier einfach eine andere Lösung finden einen Stauraum bzw. einen zusätzlichen Arbeitsraum zu schaffen? 
 

Wollte eigentlich einen Link mitschicken von der Seite, auf der ich eine Skizze zur Berechnung der Gebäudehöhe gefunden habe (noe-gestalten.at) aber das kann ich offenbar noch nicht. 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.2.2020  (#3)

zitat..
Parapara schrieb: Nur aus allgemeinem Interesse: Woraus ergibt sich dann die Maximalhöhe z.B.: bei einem Satteldach? Wie wird das festgelegt?

 Korrekt ausgedrückt geht es nicht um die Höhe des Daches, sondern immer um die Höhe der Gebäudefront.
Dafür gibts 2 Methoden:
1. man berechnet die durchschnittlich Höhe, indem man die Fläche der Front durch die Breite dividiert. Bei dieser Methode darf kein Teil der Front mehr als 1m über der höchstzulässigen Gebäudehöhe liegen.
Damit geht sich das bei steilen Satteldächern an der Giebelseite oft nicht aus.
Dafür gibts dann eine Alternativmethode Nr. 2, nämlich die "Umhüllende". Mit dieser wird eine obere Begrenzung der Front dargestellt, die dann aber von keinem Teil der Front überragt werden darf. Die Umhüllende ergibt sich aus seitlichen Randpunkten (=die max. Bebauungshöhe) und dazwischen einem Hochpunkt (=max. Bebauungshöhe + 6m). 

Damit wurde die alte Giebelfrontregelung abgelöst (dort hats übrigens die +3m gegeben) und wird vor allem für die Giebelfronten bei Satteldächern angewendet.

In deinem Fall mit dem Pultdach hilft dir die Methode mit der Umhüllenden an der Hinteren Front allerdnings nicht, da ja der obere Abschluss eine durchgehende Gerade ist und diese Front keinen Giebel hat.

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  •  Parapara
4.2.2020  (#4)
Ah okay, vielen Dank! Jetzt kenne ich mich aus! 

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