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Weiterbildungsgeld + Alleinverdienerabsetzbetrag

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
12.2. - 6.3.2020
14 Antworten | 7 Autoren 14
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Hallo!

Nachdem bald mal die Arbeitnehmerveranlagung für 2019 ansteht eine (scheinbar etwas knifflige?) Frage:

Wenn meine Frau 2019 nur 1 Monat gearbeitet und die restliche Zeit Weiterbildungsgeld aus einer Bildungskarenz erhalten hat: Kann ich dann trotzdem den Alleinverdiener geltend machen? Das Weiterbildungsgeld ist ja quasi wie Arbeitslosengeld.

Vielleicht hatte das schonmal jemand von euch...
Falls nicht hänge ich mich mal in die Hotline-Warteschleife vom FA :)

LG

  •  mspunkt
12.2.2020  (#1)
Hallo,
laut Arbeiterkammer zählt Ausbildungsbeihilfe des AMS (nehme an, dass das dieses Weiterbildungsgeld ist) nicht zur Berechnung des Einkommens des Partners dazu. Wenn deine Partnerin also unter 6.000€ Einkommen im Jahr 2019, bleibt dann kannst du den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen.

So hätte ich das verstanden auf der AK-Seite. 

Meine Ex-Frau war damals Studentin und hat geringfügig gearbeitet. Ging sich auch aus auf unter 6000€ und da hab ich den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht.

LG

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#2)
danke, so hätte ich es auch verstanden, dass das AMS Geld nicht zur Berechnung des Einkommens zählt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.2.2020  (#3)
Hier steht´s genau - unter Punkt 1.5.1 "Alleinverdiener"

https://www.bruttonetto-rechner.at/familien/absetz-und-freibetraege/#alleinverdiener

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  •  Kathy
17.2.2020  (#4)
Wir hatten das Thema auch gerade: ich hab beim Finanzamt angerufen und die wußten das dort selbst nicht. Der Rat von der Dame dort war: wir sollen es nicht über den Arbeitgeber machen, sondern dann mit dem Steuerausgleich und entweder wird es genehmigt oder eben nicht. So kommt es nämlich nicht zu einer Nachzahlung. Die Dame dort hat gesagt es kommt darauf an, wie das AMS das Weiterbildungsgeld deklariert in ihrer Übermittlung an das Finanzamt. Sie hatte schon mal, dass es zurückgezahlt werden musste. Die Leute vom AMS konnten mir da nicht weiterhelfen! 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
17.2.2020  (#5)
Also die Dame vom Finanzamt muss wohl noch ein Lehrling sein, wenn sie so nen Blödsinn verzapft. Ich vermute mal, sie wusste es nicht und hat dann einfach irgendwas gesagt.

zitat..
Kathy schrieb: entweder wird es genehmigt oder eben nicht.

Es kommt drauf an was für Angaben du macht, es gibt kein es wird genehmigt oder nicht. Es gibt Gesetze und Richtlinien an welche sich das Finanzamt halten muss.

Arbeitnehmerveranlagungen werden nur stichprobenartig geprüft, falsche Angaben (auch unbewusst) sind straftbar. Die Behörde kann hier im Nachhinein den Bescheid aufheben.

zitat..
Kathy schrieb: es kommt darauf an, wie das AMS das Weiterbildungsgeld deklariert in ihrer Übermittlung an das Finanzamt.


da sitzt ja nicht ein Mensch vorm Computer und klickt einmal da und einmal dort. Das sind automatisierte Systeme bei welchen die Übermittlung automatisch und IMMER gleich stattfindet.

Die oben gefällten Aussagen sind richtig, also bitte nicht verunsichern lassen.

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  •  Kathy
17.2.2020  (#6)
tut mir leid, ich hab mit 3 verschiedenen Personen gesprochen beim Finanzamt (und nicht bei der Hotline) gesprochen, weil keiner sagen konnte wie das Weiterbildungsgeld gewertet wird. Beim Arbeitslosengeld ist es klar, aber das Weiterbildungsgeld per se kommt eben darauf an, wie es vom AMS ans Finanzamt übermittelt wird. So wurde es mir erklärt. Wir wollten eben auf Nummer sicher gehen, damit es nicht zu einer Rückzahlung kommt, deswegen hab ich mich auch direkt erkundigt. 

Finds aber witzig, wenn ich die Aussagen nicht für voll nehmen kann. Auf der Homepage des Finanzamts ist das Weiterbildungsgeld ja nicht dezidiert angeführt. 

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  •  Nadhari
  •   Bronze-Award
18.2.2020  (#7)
Du könntest dich per Mail erkundigen, dann hast zumindest eine schriftliche Antwort in der Hand und sie müssen sich vl etwas mehr bemühen emoji

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
18.2.2020  (#8)

zitat..
Kathy schrieb: aber das Weiterbildungsgeld per se kommt eben darauf an, wie es vom AMS ans Finanzamt übermittelt wird.

Wenn das wirklich so gelaufen ist, musst du an drei inkompetene Personen geraten sein. Es kommt ganz und gar nicht drauf an, wie es übermittelt wird, weil es immer gleich und richtig übermittelt wird. Wie soll das auch bei tausenden Fällen in AT AT [Außentemperatur] sein, wenns unterschiedliche Berechnungen gäbe.

§ 3 EStG 1988
(1) Von der Einkommensteuer sind befreit:
5. a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen

Das Weiterbildungsgeld ist eine an deren Stelle tretende Ersatzleistung, somit ist es auch nicht relevant für die Einkunftsgrenze.


zitat..
Nadhari schrieb: Du könntest dich per Mail erkundigen, dann hast zumindest eine schriftliche Antwort in der Hand und sie müssen sich vl etwas mehr bemühen 

Es ist nett, wenn man ein Mail hat, aber die Auskunft ist nicht verbindlich, unabhängig davon ob sie richtig oder falsch ist. 

Entweder selbst in die Thematik einlesen oder zu nem Steuerberater gehen, der weiß was er tut.


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  •  Kathy
18.2.2020  (#9)
danke @Baumau ! 

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
5.3.2020  (#10)
kurzes update:

hat jemand eine Idee warum bei meiner Partnerin die 2019 ein Monat gearbeitet hat und 11 Monate AMS (Weiterbildungs)Geld bezogen hat eine Nachforderung von 12€ rauskommen kann? :)


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  •  huan3
5.3.2020  (#11)
ich meine letztens gelesen zu haben dass Finanzonline derzeit falsche Ergebnisse liefert aufgrund technischer Probleme. Hab den Link nicht bei der Hand, war wohl ein Standard Artikel - vl. liegt der Hund darin begraben....

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
6.3.2020  (#12)

ok, danke!

ich hab online gefunden

zitat..
Wenn es bei einem Bildungsteilzeitgeldbezieher zu einer Arbeitnehmerveranlagung kommt, ist vom Finanzamt die Hochrechnungsregelung des § 3 Abs 2 EStG anzuwenden, da diese Hochrechnung insbesondere auch im Falle von steuerfreien Bezügen im Sinne des § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG gilt. Das Bildungsteilzeitgeld zählt als Leistung gemäß § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG (§ 26 Abs 8 AlVG in Verbindung mit § 26a Abs 5 AlVG).

Der Bezug von Bildungsteilzeitgeld ist im § 41 Abs 1 EStG nicht als Pflichtveranlagungstatbestand vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater

 
so quasi: is halt so emoji

aber egal....

mich hätts nur interessiert


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.3.2020  (#13)
Tut mir leid, aber ihr habt da in der Diskussion wiedermal einen Schwenk im Thema um 180° gemacht!!

Die ursprüngliche Frage war:
Wenn mein Partner 11 Monate Weiterbildungsgeld bezogen hat und 1 Monat erwerbstätig war, steht MIR dann der Alleinverdienerabstezbetrag zu?

Der letzte Beitrag von Andi 1979 behandelt eine völlig andere Frage, nämlich:
Wenn ICH für einen Teil des Jahres Bildungsteilzeitgeld erhalten habe, wie wird dann für MICH, wenn ich das restliche Jahr erwarbstätig war, diese Erwerbstätigkeit besteuert (hat überhaupt nichts mit Alleinverdienerabsetzbetrag für den Partner zu tun!!). Da gehts jetzt nur darum, wie der Besteuerungssatz für diese Erwerbstätigkeit ermittelt wird (nämlich über eine sogenannte Hochrechnung auf das ganze Jahr).

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
6.3.2020  (#14)
ja, sorry für den Schwenk emoji Die ursprüngliche Frage ist schon geklärt.

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