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Hallo, laut Arbeiterkammer zählt Ausbildungsbeihilfe des AMS (nehme an, dass das dieses Weiterbildungsgeld ist) nicht zur Berechnung des Einkommens des Partners dazu. Wenn deine Partnerin also unter 6.000€ Einkommen im Jahr 2019, bleibt dann kannst du den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen. So hätte ich das verstanden auf der AK-Seite. Meine Ex-Frau war damals Studentin und hat geringfügig gearbeitet. Ging sich auch aus auf unter 6000€ und da hab ich den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht. LG |
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danke, so hätte ich es auch verstanden, dass das AMS Geld nicht zur Berechnung des Einkommens zählt. |
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Hier steht´s genau - unter Punkt 1.5.1 "Alleinverdiener" https://www.bruttonetto-rechner.at/familien/absetz-und-freibetraege/#alleinverdiener |
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Wir hatten das Thema auch gerade: ich hab beim Finanzamt angerufen und die wußten das dort selbst nicht. Der Rat von der Dame dort war: wir sollen es nicht über den Arbeitgeber machen, sondern dann mit dem Steuerausgleich und entweder wird es genehmigt oder eben nicht. So kommt es nämlich nicht zu einer Nachzahlung. Die Dame dort hat gesagt es kommt darauf an, wie das AMS das Weiterbildungsgeld deklariert in ihrer Übermittlung an das Finanzamt. Sie hatte schon mal, dass es zurückgezahlt werden musste. Die Leute vom AMS konnten mir da nicht weiterhelfen! |
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Also die Dame vom Finanzamt muss wohl noch ein Lehrling sein, wenn sie so nen Blödsinn verzapft. Ich vermute mal, sie wusste es nicht und hat dann einfach irgendwas gesagt. Es kommt drauf an was für Angaben du macht, es gibt kein es wird genehmigt oder nicht. Es gibt Gesetze und Richtlinien an welche sich das Finanzamt halten muss. Arbeitnehmerveranlagungen werden nur stichprobenartig geprüft, falsche Angaben (auch unbewusst) sind straftbar. Die Behörde kann hier im Nachhinein den Bescheid aufheben. da sitzt ja nicht ein Mensch vorm Computer und klickt einmal da und einmal dort. Das sind automatisierte Systeme bei welchen die Übermittlung automatisch und IMMER gleich stattfindet. Die oben gefällten Aussagen sind richtig, also bitte nicht verunsichern lassen. |
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tut mir leid, ich hab mit 3 verschiedenen Personen gesprochen beim Finanzamt (und nicht bei der Hotline) gesprochen, weil keiner sagen konnte wie das Weiterbildungsgeld gewertet wird. Beim Arbeitslosengeld ist es klar, aber das Weiterbildungsgeld per se kommt eben darauf an, wie es vom AMS ans Finanzamt übermittelt wird. So wurde es mir erklärt. Wir wollten eben auf Nummer sicher gehen, damit es nicht zu einer Rückzahlung kommt, deswegen hab ich mich auch direkt erkundigt. Finds aber witzig, wenn ich die Aussagen nicht für voll nehmen kann. Auf der Homepage des Finanzamts ist das Weiterbildungsgeld ja nicht dezidiert angeführt. |
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Du könntest dich per Mail erkundigen, dann hast zumindest eine schriftliche Antwort in der Hand und sie müssen sich vl etwas mehr bemühen |
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AT AT [Außentemperatur] sein, wenns unterschiedliche Berechnungen gäbe. § 3 EStG 1988 (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 5. a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen Das Weiterbildungsgeld ist eine an deren Stelle tretende Ersatzleistung, somit ist es auch nicht relevant für die Einkunftsgrenze. Es ist nett, wenn man ein Mail hat, aber die Auskunft ist nicht verbindlich, unabhängig davon ob sie richtig oder falsch ist. Entweder selbst in die Thematik einlesen oder zu nem Steuerberater gehen, der weiß was er tut. |
Wenn das wirklich so gelaufen ist, musst du an drei inkompetene Personen geraten sein. Es kommt ganz und gar nicht drauf an, wie es übermittelt wird, weil es immer gleich und richtig übermittelt wird. Wie soll das auch bei tausenden Fällen in||
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Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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danke @Baumau ! |
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kurzes update: hat jemand eine Idee warum bei meiner Partnerin die 2019 ein Monat gearbeitet hat und 11 Monate AMS (Weiterbildungs)Geld bezogen hat eine Nachforderung von 12€ rauskommen kann? :) |
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ich meine letztens gelesen zu haben dass Finanzonline derzeit falsche Ergebnisse liefert aufgrund technischer Probleme. Hab den Link nicht bei der Hand, war wohl ein Standard Artikel - vl. liegt der Hund darin begraben.... |
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ok, danke! ich hab online gefunden so quasi: is halt so aber egal.... mich hätts nur interessiert |
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Tut mir leid, aber ihr habt da in der Diskussion wiedermal einen Schwenk im Thema um 180° gemacht!! Die ursprüngliche Frage war: Wenn mein Partner 11 Monate Weiterbildungsgeld bezogen hat und 1 Monat erwerbstätig war, steht MIR dann der Alleinverdienerabstezbetrag zu? Der letzte Beitrag von Andi 1979 behandelt eine völlig andere Frage, nämlich: Wenn ICH für einen Teil des Jahres Bildungsteilzeitgeld erhalten habe, wie wird dann für MICH, wenn ich das restliche Jahr erwarbstätig war, diese Erwerbstätigkeit besteuert (hat überhaupt nichts mit Alleinverdienerabsetzbetrag für den Partner zu tun!!). Da gehts jetzt nur darum, wie der Besteuerungssatz für diese Erwerbstätigkeit ermittelt wird (nämlich über eine sogenannte Hochrechnung auf das ganze Jahr). |
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ja, sorry für den Schwenk Die ursprüngliche Frage ist schon geklärt. |