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Geländeaufschüttung/kombi Geogitter - - Höhe 4-5 m Kärnten

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  •  Hexe8943
16.5. - 17.5.2020
9 Antworten | 3 Autoren 9
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Hallo Leute,
mein Nachbar möchte sein Gelände um 4-5 m aufschütten, um sich einen Platz für eine Terrasse zu schaffen.
Bei dieser Aufschüttung kommt er auf ca. 1,5 an meine Grenze, das heißt,  hier würde die Aufschüttung beginnen.
Liest hier jemand mit der sich auskennt oder kann mir einen Fachmann hierfür benennen, möglichst Raum Klagenfurt - Villach, natürlich gegen Bezahlung!

Da die Baubesprechung bereits nächste Woche stattfindet, wäre ich um zeitnahe Antwort dankbar.
Gruß und schönes WE,
Gerhard

(dies ist der 2. Versuch, der 1. Beitrag ist verschwunden)

  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.5.2020  (#1)
Du müsstest noch sagen, welche Expertise du suchst. Geht es dir nur um's Baurecht, mögl. Auswirkungen auf dein Grundstück (also Geotechniker), die Ausführung, oder was anderes?

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  •  Hexe8943
16.5.2020  (#2)
Chrismo,
danke für die Antwort. Mir geht's nur ums Baurecht, ob eine so hohe Aufschüttung so grenznah  zulässig ist.
Gerhard

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.5.2020  (#3)
Niveauveränderungen in diesem Ausmaß sind normal nicht bewilligungsfrei. Was sagt die Kärntner Bauordnung dazu?

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  •  Hexe8943
16.5.2020  (#4)
ja wenn ich das wüsste, hätte ich die Frage nicht im Forum gestellt.

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  •  Hexe8943
16.5.2020  (#5)

zitat..
Hexe8943 schrieb: ja wenn ich das wüsste, hätte ich die Frage nicht im Forum gestellt.

Ich hab zwar versucht in der Kärntner Bauordnung etwas zu diesem Thema zu finden, leider aber ergebnislos.
Gerhard

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.5.2020  (#6)

zitat..
Hexe8943 schrieb: Mir geht's nur ums Baurecht, ob eine so hohe Aufschüttung so grenznah  zulässig ist.


Evt. findest was im Bebauungsplan dazu. Lt. unserem darf man z.B. bis 2m hohe Stützmauern direkt an die Grundgrenze stellen. Also so nahe ist das gar nicht, wenn er 1.5m wegbleibt.

Abstandsflächen sind eigentlich schon in der Bauordnung geregelt. Normalerweise min 3m, wobei es Ausnahmen für kleinere Bauwerke gibt, die auch näher zur Grenze gebaut werden dürfen. Ansonsten gilt die  Schattenflächenrechnung (Mindestabstand ist 6/10 der Höhe, aber min 3m). Wobei ich nicht weiß ob hier eine Anschüttung mit oben liegender Terrasse gleich behandelt wird wie ein Gebäude. 

Falls die gleichen Regeln gelten, darf die 4-5m hohe Anschüttung bis 3m an die Grenze ran.

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  •  Hexe8943
16.5.2020  (#7)
Chrismo, danke für deine Erklärung. Aber in meinem Fall müsste man wahrscheinlich die Örtlichkeit sehen,  um eine fundierte Stellungnahme geben zu können.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der etwas aus juristische Sicht dazu sagt.
Gruß

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.5.2020  (#8)

zitat..
Hexe8943 schrieb: Aber in meinem Fall müsste man wahrscheinlich die Örtlichkeit sehen, um eine fundierte Stellungnahme geben zu können.

 Ja klar. Genau aus dem Grund gibt es ja auch Bauverhandlungen vor Ort.
Ich kenne leider (oder zum Glück emoji ) keinen Juristen, den ich dir empfehlen kann bzw. oft sind auch lokale Baumeister sehr fit in der Materie, gerade in der eigenen Gemeinde, falls ihr da vielleicht jemanden im Bekanntenkreis habt.

Grundsätzlich kann eh nur im Rahmen der Bauordnung gebaut werden und die Aufgabe der Gemeinde ist es, dafür zu sorgen, dass das auch so passiert. Du könntest ja schon vor dem Termin mal zur Gemeinde gehen und bitten, dass sie dir die rechtliche Situation erklären bzw. die relevanten Stellen in der Bauordnung/Bebauungsplan etc. zeigen. Aus eigener Erfahrung: wenn der/die Zuständige von der Gemeide weiß, dass es hier einen "besorgten" Anrainer gibt, wird genauer geschaut, dass alles passt. Sollte zwar immer so gemacht werden, aber die haben auch einiges zu tun und Fehler passieren.

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  •  Hexe8943
17.5.2020  (#9)
danke für deine Erklärungen. Werde mal versuchen, auf diesem Weg Licht in's Dunkel zu bringen.
Gruß

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