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·gelöst· Braucht jedes Haus ein WC? [NÖ]

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  •  Waschbaer
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
31.5.2020 - 11.6.2021
19 Antworten | 12 Autoren 19
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Liebe Baurechtsexperten,

ich möchte auf einem Grund im Burgenland ein Wohngebäude errichten und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob jedes Haus grundsätzlich ein WC benötigt. Meine Wunschlösung und aktuelle Planung wäre, eine Trockentrenntoilette einzubauen und so "Flüssiges von Festem" zu separieren. Das verbleibende Grauwasser soll mit einer Pflanzenkläranlage behandelt werden, das "Feste" kompostiert werden.

Ist es nach burgenländischem Baurecht legal, ein solches Abwasserkonzept aufzubauen? Werden solche Lösungen genehmigt oder muss zumindest eine Senkgrube umgesetzt werden?

Herzlichen Dank für eure Expertise!

Nachfolgend ein Beispiel für eine Trockentrenntoilette:
https://tinyurl.com/yc4oxzcq

  •  Blinky
  •   Bronze-Award
31.5.2020  (#1)
Rechtlich kann ich dir dazu leider Nichts sagen.
Aber mich würde interessieren, warum du diese Lösung einem normalem WC bevorzugst? Welche Vorteile siehst du darin?
Es hört sich für mich wie ein Plumpsklo Deluxe an, und persönlich hab ich damit nur ekelhafte Erfahrungen gemacht. 

Liebe Grüße

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  •  Waschbaer
31.5.2020  (#2)
Vielen Dank für deine kompetente Antwort. Hat mehrere Gründe. Ich hab mir Anfang diesen Jahres ein Baugrundstück im Bezirk Eisenstadt Umgebung gekauft, jedoch besteht kein Kanalanschluss. Aus diesem Grund besitzen die Nachbarn eine Senkgrube was jedoch nicht nachhaltig ist. Die Gemeinde verweigert mir jedoch die ursprünglich geplante Kleinkläranlage. Deswegen wäre ich an einer autarken Lösung interessiert, besonders das Konzept der Wasserautarkie interessiert mich stark.

https://tinyurl.com/yac8aeqg
https://tinyurl.com/yb5gryu6

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Hallo Waschbaer,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Braucht jedes Haus ein WC?

  •  atma
  •   Gold-Award
31.5.2020  (#3)
Was machst du mit dem Duschwasser?

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  •  Waschbaer
31.5.2020  (#4)
Fürs Grauwasser wäre eine Pflanzenkläranlage gedacht emoji
Grauwasser ist das gesamte im Haushalt anfallende Abwasser, ohne Toilettenspülwasser und beträgt durchschnittlich 3/4 des Schmutzwasseranteils.  Es ist weniger verschmutzt und kann somit mit einem geringen Aufwand zu hoher Qualität gereinigt werden. Zum Beispiel mit einer Pflanzenkläranlage.

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
31.5.2020  (#5)
Warum verweigert die Gemeinde eine Kleinkläranlage? Ist mMn die beste Lösung ...

Solltest du das noch nicht gemacht haben, wende dich diesbezüglich an eine Projektanten in deiner Nähe, der kann dir dann sagen, ob er eine Kläranlage an deinem Standort wahrscheinlich durch bringt oder eher nicht.


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  •  Waschbaer
31.5.2020  (#6)
Danke für die konstruktive Antwort.

Die BH verweigert die wasserrechtliche Genehmigung, weil argumentiert wird, dass bei einer Kleinkläranlage immer noch Schadstoffe an die Umgebung bzw. ans Grundwasser abgegeben werden, im Vergleich zu einer Senkgrube, die ja im Prinzip nur ein Behälter/Pufferspeicher ist. Bei einer Senkgrube muss regelmäßig ein Tankwagen bestellt werden, der zur zentralen Kläranlage fährt. Die Argumentation ist, dass nur eine zentrale Kläranlage dem Stand der Technik entspricht und eine Kleinkläranlage nicht.

Wer käme deiner Meinung nach als Projektant in Frage?
Ich habe bereits Anfragen bei Herstellern von Kleinkläranlagen gemacht, die mir aber geraten haben, zuerst die Genehmigungsfähigkeit bei der BH prüfen zu lassen. Erst wenn klar ist, dass auch die rechtliche Deckung besteht, möchte also der Hersteller in Aktion treten. Das ist für mich sozusagen das Henne/Ei-Problem und ich habe keine Idee, wie ich das auflösen kann.

Damit möchte ich noch einmal auf die eigentliche Fragestellung zurückkommen, um das Problem auf andere Art und Weise zu umgehen: Ist es - speziell im Burgenland - erlaubt, eine Trenntoilette anstelle eines klassischen WCs umzusetzen? Ich habe mal gehört, dass in Ö jedes Haus zwingenderweise ein WC haben muss und möchte eine Zweitmeinung bzw. Expertise haben, ob das auch wirklich richtig ist.

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  •  MartinSt
  •   Silber-Award
31.5.2020  (#7)
Deine Frage müsste mMn doch anders lauten?!
Denn ein WC hast du ja trotzdem!

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  •  Waschbaer
31.5.2020  (#8)
WC ist die Abkürzung für Wasserklosett. Wofür ich eine Abwasserentsorgung benötigen würde. Deswegen bin ich an einer Trockentrenntoilette interessiert.

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
1.6.2020  (#9)
Es gibt natürlich Rahmenbedingungen für Kleinkläranlagen und die sind sicherlich von Bundesland zu Bundesland verschieden (Wasserührende Vorfluter usw.)

Such dir mal einen Vertreter/Verkäufer für Kläranlagen raus und zeig demjenigen dein Projekt. Kann mir gut vorstellen, dass man in Eigenregie nix bei den Behörden erreichen kann. 

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
1.6.2020  (#10)
Also ein Haus braucht kein WC. Anders ist das vielleicht bei den Bewohnern, wobei man ein Haus ohne WC eigentlich garnicht bewohnen kann. 
Ich Bin kein Freund von alternativen Lösungen da dies zumeist uu hygenischen Problemen führt


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
1.6.2020  (#11)

zitat..
Waschbaer schrieb: Ist es nach burgenländischem Baurecht legal, ein solches Abwasserkonzept aufzubauen? Werden solche Lösungen genehmigt oder muss zumindest eine Senkgrube umgesetzt werden?

 Würde eigentlich alles in der Bauordnung (in deinem Fall die burgenländische) stehen.

Wenn ich mir §45 Absatz 5 anschaue, würde ich meinen, dass dein Vorhaben mit der Trockentrenntoilette nicht genehmigt wird:

"Ist der Anschluss an einen öffentlichen Kanal nicht möglich, sind die Schmutzwässer in eine Senkgrube zu leiten oder über eine Kläranlage, für die eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wurde oder erteilt gilt, abzuleiten"

Nachdem du keine wasserrechtliche Bewilligung für deine Kläranlage bekommst, bleibt nur mehr die Senkgrube.


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  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
1.6.2020  (#12)
Trenntoiletten gibts doch schon seit Jahrzehnten und soweit ich gehört hatte zB in Schweden auch in Wohnanlagen.
Die Variante mit Lüfter im Dauerlauf sollen sehr gut funktionieren und die Festbestandteile geruchlos pulverisieren.
Es gibt im WWW auch Berichte von Leuten, die so etwas problemlos im Wohnmobil verwenden.
Komposttoiletten u.ä. funktioniert doch auch, wenngleich es für uns Normalos etwas ungewohnt ist- jedoch ökologisch sehr sinnvoll.

Andreas Teich

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  •  Maarch
  •   Bronze-Award
1.6.2020  (#13)
Ich würd auch noch bedenken, dass es den Wiederverkaufswert der Immobilie sicher deutlich schmälert, wenn es keine 'normale' Toilette gibt bzw. nicht die Möglichkeit eine solche relativ einfach nachzurüsten...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.6.2020  (#14)
"Braucht jedes Haus ein WC?" - Das ist der Titel dieses Threads
"Ist es nach burgenländischem Baurecht legal, ein solches Abwasserkonzept aufzubauen? Werden solche Lösungen genehmigt oder muss zumindest eine Senkgrube umgesetzt werden?  - Das war dann die konkrete Frage im Eingangspost.

Jetzt gibts da eine Fülle von Beiträgen, aber hat irgendwer versucht, diese konkreten Fragen zu beantworten???     Nein! Nicht einmal ansatzweiseemoji.

Bin jetzt kein Experte fürs Burgenland, aber ich werd´s jetzt mal als Erster versuchen, die Frage "braucht ein Haus ein WC (=WASSERclosett)" zu beantworten:

Im Baugesetz steht da zunächst mal nichts Konkretes, außer im § 3 Zif. 3 ganz allgemein, dass das Bauvorhaben der Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz entsprechen muss. Das erzwingt für sich noch kein "WASSER"-Closett. (Lieber @gdfde , dein Zitat des §45 NÖ Bauordnung hilft da gar nichts weiter, weils halt im burgenländischen BAugesetz so nicht drin steht!).

Die burgenländische Bauverordnung regelt im § 1, was die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke sind. U.a. gehören dazu der Bereich "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz". Lt. § 36 wird für diesen Themenbereich als inhaltliche Detailregelung die OIB-Richtlinie 3/Ausgabe 2015 gesetzlich verbindlich erklärt.

Diese OIB-RL 3 sagt im Punkt 2.2.: "Jede Wohnung muss..... über eine Toilette....verfügen" (man beachte den Begriff "Toilette" und nicht "WC"!!.)

Weiters OIB-RL3 Punkt. 2.1.: "....Toiletten müssen in der Regel über eine Wasserspülung verfügen."        Heißt also: nicht in jedem Fall generell zwingend, sondern halt "in der Regel"!

In den erläuternden Bemerkungen zur OIB-RL3 steht zu diesem Punkt folgendes: "Die Forderung, dass Toiletten über eine Wasserspülung verfügen müssen, kann durch andere hygienisch gleichwertige Maßnahmen ersetzt werden."

Somit benatwortet sich die Frage, ob ein Haus/Wohnung zwingend in jedem Fall eine Toilette mit Wasserspülung (=WC) haben muss nach dem burgenländischen BAurecht mit einem "NEIN".
Allerdings gilt es, die Bedingung einer "hygienisch gleichwertigen Maßnahme" zu erfüllen.

Die technische Anlage einer Trockentrenntoilette erscheint für sich als (technische) Anlage zum Abgeben und Sammeln der menschlichen Exkremete zunächst hygienisch einwandfrei.

Wie geht´s dann allerdings weiter?:
Die getrennt gesammelten Faeces (Kot/Stuhl) sollen laut @Waschbaer in der Folge kompostiert werden.
Und da beginnt jetzt ein Problem (bzw. wirds kompliziert):
 Die Faeces aus dieser Trenntoilette sind im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes als "Abfall" zu werten. Durch Kompostieren wird Abfall nur dann zu einem (nutzbaren/verwertbaren) Produkt, wenn das Material in der "Positivliste" der Kompostverordnung aufscheint (das ist eine Liste aller Abfälle, die durch Kompostierung die Abfalleigenschaft verlieren). Menschliche Exkremente scheinen in dieser Liste nicht auf! Das hat zur Folge, dass die Faeces durch ein Kompostieren die Abfalleigenschaft nach Abfallwirtschaftsgesetz NICHT verlieren!!

Zeichenlimit erreicht - Fortsetzung folgt.....


4
  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#15)
Also was tun mit diesem "Abfall"?? Da eine  "Verwertung" lt. Abfallwirtschaftsgesetz ausscheidet (sonst wär´s ja kein "Abfall"), scheint mir nur eine "Entsorgung" in Frage zu kommen. "Abfälle" entsorgt man in der Regel auf Deponien.
Ob das jetzt wirklich der einzige und auch legale Weg ist, kann ich jetzt aber nicht mehr mit 100% sagen.......

Von den getrennt gesammelten Faeces zu unterscheiden ist in der rechtlichen Einstufung die flüssige Fraktion, sprich "Urin". Da hab ich jetzt keine Idee, was mit dem passieren soll??

Den Urin zu den "Grauwässern" (aus Küche und Bad) zu mischen, hätte zur Folge, dass es sich nicht mehr um "Grauwässer" handelt. Für "Grauwässer" ist sehr wohl eine Pflanzenkläranlage im Bereich der Möglichkeit und nicht generell ausgeschlossen. Da wimmelt die BH im Vorfeld möglicherweise ab. Dann muss man halt ein konkretes Projekt einreichen und dann schau ma, ob dann tatsächlich ein negativer Bescheid kommt.
Aber wie gesagt, mit Urin im "Grauwasser" (das dann ja nicht mehr als "Grauwasser" gilt), wirds mit der Pflanzenkläranlage sicher nichts werden.

Bleibt wahrscheinlich nur, den Urin extra in die Kläranlage der Gemeinde zu bringen, oder?

Somit fasse ich im Sinne der Fragestellung mal zusammen:
Das burgenländische Baurecht sieht nicht zwingend den Einbau eines "WC" in einer Wohnung vor!
Dürfte den politischen Hintergrund haben, dass man sich als Gesetzgeber nicht vorwerfen lassen will, irgendwelche Alternativen vorweg generell abzuwürgen.
Die Möglichkeit von Alternativen führt aber, wenn man sie bis zum Schluss konsequent durchdenkt,  sehr schnell in eine rechtlich sehr komplexe und undurchsichtige Situation.
Ich würde fast sagen, in eine Sackgasse und bin damit vorerst mit meinem Latein am Ende.

Vielleicht kann man aber in weiteren Beiträgen die Sache sehr wohl noch weiterentwickeln. Allerdings nur, wenn die Beiträge auch tatsächlich was zur konkreten Fragestellung beitragen....

5
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
2.6.2020  (#16)
Karl10 bringt es auf den Punkt :)

Da ich seit Corona etwas mehr Zeit für Youtube habe, schau ich aktuell gerne "Off-Grid" Bauprojekte. Neben den klassischen Kompostiertoiletten, die laut Karl10 ja nicht wirklich eine sinnvolle Lösung bei uns sind, gibt es auch noch das... Feuerklosett (Incinerating toilet). (super Name, wie ich finde xD)

Der Name ist aber Programm, deine Hinterlassenschaften (flüssig und fest!) fallen beim "spülen" in eine Brennkammer, die mit Strom oder Gas erhitzt wird. Raus kommt nur mehr hygienisch einwandfreie Asche. Also kein Urin im Grauwasser und kein "Abfall", der entsorgt werden muss.

Vielleicht ist das ja was für deinen Anwendungsfall?

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
2.6.2020  (#17)
mMn das Nachhaltigste wenn kein Kanal zur Verfügung steht ist einfach eine Kleinkläranlage. Ob diese am Standort möglich ist, lässt sich idR. erst durch ein Genemigungsverfahren klären ... nur auf mündliche Info der Gemeinde würde ich mich nicht verlassen. Da hat vor allem das Land auch viel mitzureden.

Such dir einen Vertreter, der so Kleinkläranlagen-Genehmigungsverfahren abwickelt - die machen sowas zig Male im Jahr und können dich bestimmt nach einer Vor-Ort-Besichtigung aus der Erfahrung heraus schon gut informieren, was möglich wäre ...

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  •  Waschbaer
2.6.2020  (#18)
Ich möchte mich an der Stelle bei allen bedanken, die sich in diesem Thread engagiert haben, allen voran bei Karl10, der die Fragestellung wirklich einwandfrei und äußerst kompetent aufgearbeitet hat. Nach anfänglicher Frustration (ich habe mich erst am Wochenende bei diesem Forum angemeldet und dieses war mein erster Post) freue ich mich schlussendlich, dass meine Frage doch ausreichend beantwortet werden konnte und ich werde den Thread an dieser Stelle als gelöst markieren.

Mein Resumee ist an der Stelle folgendes, dass Trockentrenntoiletten zwar eine ökologische Lösung sind, allerdings der Urin nicht dem Grauwasser bzw. einer Pflanzenkläranlage beigefügt werden darf. (das war mir bisher ehrlich gesagt nicht bekannt) Der Urin müsste somit (zumindest offiziell) deponiert werden, insgesamt sind solche Lösungen meiner Einschätzung nach hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit kritisch zu betrachten. Es wird meiner Meinung nach in den meisten Fällen auf einen Konflikt mit der Behörde hinauslaufen.

Zur Alternative einer Kleinkläranlage möchte ich eigentlich nur mehr darauf hinweisen, dass auf eine CE-Kennzeichnung (auf die Reinigungsleistung) gemäß ÖNORM 12566-3 und ÖNORM 2502-1 Acht gegeben werden sollte. Obwohl die CE-Kennzeichnung Vorschrift ist, wird das in Ö seitens der Sachverständigen und der Behörde anscheinend ziemlich schleifen gelassen.

Herzlichen Dank!

1
  •  tinyhaus
11.6.2021  (#19)
Hallo Waschbaer - mich würde interessieren wie die Geschichte ausgeganen ist - ich bin nämlich sowohl geografisch wie auch sachlich in genau der gleichen Lage, vielleicht magst du Deine weiteren Erfahrungen teilen. 

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