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Kreditabschluss - Stolperfallen im Vertrag

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  •  nOerkH
  •   Bronze-Award
2.6.2020 - 23.1.2023
26 Antworten | 11 Autoren 26
26
Hallo ihr Lieben,

dieses Forum hat mir schon viel geholfen, jetzt geht's bei uns bald los und wir haben vor bald den Kreditvertrag zu unterzeichnen.

Einen "Mustervertrag" hab ich mir schonmal zuschicken lassen, es wird die BA werden.

Gibt es etwas wovor ihr Finanzierungsexperten im Vertrag raten würdet Ausschau zu halten?
Gibt's Dinge die man gerne mal semi-optimal angeboten bekommt?
Irgendwas bei der Eintragung der Hypothek zu beachten was man keinesfalls unterzeichnen sollte?

wir haben beispielsweise

Zinsenberechnung /Verzinsungsart: kalendermäßig/360 - dekursiv

wie darf man das verstehen?

Bei einer gänzlichen oder teilweisen Nichtinanspruchnahme des Darlehensbetrages berechnet die
UniCredit Bank Austria AG einmalige Stornospesen in Höhe von 0,25% vom nicht in Anspruch
genommenen Betrag.

Wir werden vermutlich nicht in den Genuss kommen, so früh zurück zu zahlen, dass das schlagend wird - ist so eine Klausel "normal"?

Der Darlehensnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die folgenden Realisierungen (Teilzuzählungen) in der Höhe von zumindest EUR 20.000,00 erfolgen. Ist bei einer Realisierung (Teilzuzählung) der danach noch ausnutzbare Darlehensbetrag geringer als EUR 20.000,00 wird das Darlehen zur Gänze realisiert /zugezählt.

heißt wenn wir nicht auskommen, müssen wir mind. 20k dazu nehmen?

Es gibt einen Absatz der besagt, dass der Baufortschritt geprüft werden kann - im Zweifel auch von einem Sachverständigen, soweit ok - ferner heißt es [...] wobei die Kosten vom Darlehensnehmer (von den
Darlehensnehmern) zu ersetzen sind.

Ist sowas ok? Wenn die Bank Spaß hat und jede Woche einen Sachverständigen schickt, wird's spaßig ..

Die Fälligstellung des Darlehens ist auch zulässig (frei übersetzt) wenn die Hypothek weniger wert wird oder unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich ändert oder sich zu ändern droht ...

Hart ausgelegt heißt das, sie könnten auf der Matte stehen wenn einer von uns den Job verliert und wollen die 300k dann sofort sehen? Das wär ja ein Wahnsinn wenn sowas möglich wäre ...

Die Anpassung an den 3-ME erfolgt jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. des Jahres

vermutlich Standard und auch kein Nachteil?

Außerplanmäßige Mehrzahlungen sowie vorzeitige Darlehensabdeckungen werden zinsenmäßig
berücksichtigt.

Das ist ja ein positiver Passus, heitß - zahlen wir was zurück wird die Rate geringer, richtig interpretiert?

  •  csblack
  •   Silber-Award
2.6.2020  (#1)
Bin zwar kein Finanzexperte, haben aber auch bei der BA abgeschlossen. Meinen Senf zu folgendem:

zitat..
nOerkH schrieb: heißt wenn wir nicht auskommen, müssen wir mind. 20k dazu nehmen?

Nein. Das bedeutet, dass wenn du Geld von der Bank willst, die erst auszahlen, wenn du über € 20.000 von ihnen abrufst. Sollte dann am Ende der Bauzeit ein Betrag von unter € 20.000 noch offen sein, folgt dieser ohne Rechnungslegungen zur Auszahlung.

zitat..
nOerkH schrieb: Ist sowas ok? Wenn die Bank Spaß hat und jede Woche einen Sachverständigen schickt, wird's spaßig ..

Das wird keine Bank der Welt machen. Es sei denn, die von dir gewünschten Auszahlungen machen für den zuständigen Bearbeiter keinen Sinn bzw irgendetwas scheint komisch. Hier hat die Bank mMn auch das Recht dazu zu prüfen, wofür das Geld verwendet wird. Ich kann dich aber beruhigen. Unser Kredit läuft seit August und wir rufen immer wieder ab. (Unsere Vereinbarung: 75% durch Rechnungen muss nachgewiesen werden, Rest darf "aufgerundet" werden.) Bis jetzt wollte die Bank nicht einmal Fotos vom Baufortschritt obwohl ich das bei der letzten höheren Überweisung sogar von selbst angeboten habe.

zitat..
nOerkH schrieb: Hart ausgelegt heißt das, sie könnten auf der Matte stehen wenn einer von uns den Job verliert und wollen die 300k dann sofort sehen? Das wär ja ein Wahnsinn wenn sowas möglich wäre ...

Naja, hart ausgedrückt JA. Aber der Bank liegt im Normalfall etwas daran, das nicht zu tun. Da gibt es vorab sicher Gespräche mit der Bank. Aber wenn es zu keiner Lösung kommt - ja, weshalb sollte die Bank nicht die Möglichkeit haben??

zitat..
nOerkH schrieb: Das ist ja ein positiver Passus, heitß - zahlen wir was zurück wird die Rate geringer, richtig interpretiert?

Wir haben es so verstanden, dass sich der Kreditbetrag dadurch reduziert (eh klar) und dadurch auch die Zinsen. Somit reduziert sich für uns die Laufzeit.

Vl konntest du mit meinem Senf auch was anfangen. Aber die Finanzexperten melden sich fix auch zu Wort emoji


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#2)

zitat..
nOerkH schrieb: Zinsenberechnung /Verzinsungsart: kalendermäßig/360 - dekursiv

wie darf man das verstehen?

Dekursiv bedeutet finazmathematisch, dass die Zinsen vom Anfangskapital berechnet werden. Am Ende der Verzinsungsperiode (z.B. 3 Monate) werden diese Zinsen dann zum offenen Kapital dazugezählt.


zitat..
nOerkH schrieb: Bei einer gänzlichen oder teilweisen Nichtinanspruchnahme des Darlehensbetrages berechnet die
UniCredit Bank Austria AG einmalige Stornospesen in Höhe von 0,25% vom nicht in Anspruch
genommenen Betrag.

Wir werden vermutlich nicht in den Genuss kommen, so früh zurück zu zahlen, dass das schlagend wird - ist so eine Klausel "normal"?

Na ja - normal ist das nicht. Es gibt Banken, die verrechnen für die Bereitstellung der Liquidität eine Bereitstellungsprovision - wenn das Geld dann abgerufen wird, kommt dann der vereinbarte Sollzinssatz zur Verrechnung.
Es gibt aber auch Banken, die für den nicht beanspruchten Teil des zur Verfügung gestellten Kapitals nichts verrechnen - dann wird mittels Sideletter einfach der Vertrag auf die neue Summe angepasst, wodurch sich auch (bei gleicher Laufzeit) die Rate natürlich ändert = reduziert.


zitat..
nOerkH schrieb: Der Darlehensnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die folgenden Realisierungen (Teilzuzählungen) in der Höhe von zumindest EUR 20.000,00 erfolgen. Ist bei einer Realisierung (Teilzuzählung) der danach noch ausnutzbare Darlehensbetrag geringer als EUR 20.000,00 wird das Darlehen zur Gänze realisiert /zugezählt.

heißt wenn wir nicht auskommen, müssen wir mind. 20k dazu nehmen?

siehe

zitat..
csblack schrieb: Nein. Das bedeutet, dass wenn du Geld von der Bank willst, die erst auszahlen, wenn du über € 20.000 von ihnen abrufst. Sollte dann am Ende der Bauzeit ein Betrag von unter € 20.000 noch offen sein, folgt dieser ohne Rechnungslegungen zur Auszahlung.

 

zitat..
nOerkH schrieb: Die Fälligstellung des Darlehens ist auch zulässig (frei übersetzt) wenn die Hypothek weniger wert wird oder unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich ändert oder sich zu ändern droht ...

Hart ausgelegt heißt das, sie könnten auf der Matte stehen wenn einer von uns den Job verliert und wollen die 300k dann sofort sehen? Das wär ja ein Wahnsinn wenn sowas möglich wäre ...

Hart ausgelegt bedeutet das folgendes: Bei deinem Kredit handelt es sich um einen Verbraucherkredit. Sollte die monatliche Rate ohne Probleme bezahlt werden können, dann hat die Bank keine Handhabe im Sinne einer Kündigung bzw. Fälligstellung. Wenn allerdings durch irgendwelche Umstände der Besicherungswert massiv an Wert verliert sodass die Werthaltigkeit der Besicherung nicht mehr gewährleistet ist, dann wird die Bank etwas tun müssen, da sie sonst erstens bilanziell ein Problem bekommt bzw. im Falle einer Widmung zum Deckungsstock auch mit diesem in Schieflage gerät.


zitat..
nOerkH schrieb: Die Anpassung an den 3-ME erfolgt jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. des Jahres

vermutlich Standard und auch kein Nachteil?

Exakt.


zitat..
nOerkH schrieb: Außerplanmäßige Mehrzahlungen sowie vorzeitige Darlehensabdeckungen werden zinsenmäßig
berücksichtigt.

logisch


zitat..
nOerkH schrieb: Das ist ja ein positiver Passus, heitß - zahlen wir was zurück wird die Rate geringer, richtig interpretiert?

Standargemäß reduziert sich bei vorzeitigen Tilgungen die Kreditlaufzeit. Wenn du mit der Bank allerdings stattdessen eine Ratenreduktionvereinbarung vereinbarst, dann bleibt die (Rest)laufzeit gleich und die Rate wird geringer.


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  •  Lillie
2.6.2020  (#3)

zitat..
nOerkH schrieb: wir haben beispielsweise

Zinsenberechnung /Verzinsungsart: kalendermäßig/360 - dekursiv

wie darf man das verstehen?

Das ist ein mathematischer Trick der Bank, damit du etwas mehr Zinsen zahlst als du denkst. Ist bei der BA so üblich - wäre interessant, ob man da eine Änderung verhandeln kann.

Die täglichen Zinsen werden hier berechnet, indem der Jahreszinsbetrag durch 360 Tage (ein sogenanntes Bankjahr) dividiert wird. Nur hat ein Jahr tatsächlich 365 (bzw. 366) Tage, an denen du deine täglichen Zinsen zahlst. Das führt zB dazu, dass bei einem vereinbarten Sollzinssatz von 1.25% dein tatsächlicher Sollzinsatz etwa 1.267% beträgt.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#4)

zitat..
Lillie schrieb: Ist bei der BA so üblich - wäre interessant, ob man da eine Änderung verhandeln kann.

Nicht nur bei der Bank Austria. Kenne nicht wirklich eine Bank, die antizipativ berechnet.
Da gibt es auch keinen Verhandlungsspielraum.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#5)

zitat..
nOerkH schrieb: Hart ausgelegt heißt das, sie könnten auf der Matte stehen wenn einer von uns den Job verliert und wollen die 300k dann sofort sehen? Das wär ja ein Wahnsinn wenn sowas möglich wäre ...

Ja, das steht so im Kreditvertrag (einer jeden Bank?) drin. Der Passus (bzw. ähnlich lautend) wurde auch schon hier diskutiert. Das klingt dramatischer als es ist. 1.) fällt mir kein Grund ein, dass eine Bank den Kreditbetrag plötzlich fällig stellt, weil sie sich damit ja selbst schaden würde (Entgang von Zinsen) und 2) ist man als Verbraucher davor auch gesetzlich geschützt, siehe §13 VKrG:

"Hat der Verbraucher seine Schuld in Raten zu zahlen und hat sich der Kreditgeber für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vorbehalten, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust), so darf er dieses Recht nur ausüben, wenn er selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Kreditgeber den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat."

Also solange ihr eure Raten pünktlich (!) bezahlt, kann die Bank den Kredit nicht fällig stellen.

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  •  Lillie
2.6.2020  (#6)

zitat..
LiConsult schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Lillie: Ist bei der BA so üblich - wäre interessant, ob man da eine Änderung verhandeln kann.

Nicht nur bei der Bank Austria. Kenne nicht wirklich eine Bank, die antizipativ berechnet.
Da gibt es auch keinen Verhandlungsspielraum.

Mein Einwand hat nichts damit zu tun, ob dekursiv oder antizipativ gerechnet wird, sondern damit, dass die täglichen Zinsen mit /360 berechnet werden, diese aber 365 mal dem Kunden verrechnet werden. Das ist der Trick, der dazu führt, dass man um den Faktor 365/360 mehr Zinsen zahlt, als man denkt, dass vereinbart ist.

Die Bank könnte die Zinsen durchaus auch monatlich (/12) verrechnen, dann hätte man diesen Effekt nicht. Das tut sie aber nicht und verschafft sich damit einen Vorteil, den auch viele "Experten" so nicht erkennen. Daher hat dieser Passus / diese Berechnungsmethode für mich einen schalen Beigeschmack.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#7)
Passt so Chrismo.
Gut erklärt, csblack emoji
Und bitte, was sind 0,25% von zB 50.000 €, die nicht gebraucht werden?
G'scheiter hier ein bissl Luft zu haben als zu einem schlechten Ergebnis nachfinanzieren zu müssen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#8)

zitat..
Lillie schrieb: Mein Einwand hat nichts damit zu tun, ob dekursiv oder antizipativ gerechnet wird, sondern damit, dass die täglichen Zinsen mit /360 berechnet werden, diese aber 365 mal dem Kunden verrechnet werden. Das ist der Trick, der dazu führt, dass man um den Faktor 365/360 mehr Zinsen zahlt, als man denkt, dass vereinbart ist.

 sorry - im Ursprungspost war nämlich auch die dekursive Zinsberechnung ein Thema.

Du hast inhaltlich mit der 360tel Berechnung natürlich vollkommen Recht. Jedoch auch hier: kenne keine Bank, die das anders kalkuliert (entweder kalendermäßig/360 oder 30/360)


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  •  Gemeinderat
2.6.2020  (#9)
Das mit der Ratenreduktionsvereinbarung gefällt mir.

Mich durch eine kürzere Laufzeit peitschen kann ich ja sowieso.
Aber die Option zu haben, durch vorzeitige Tilgung die Rate zu reduzieren, finde ich gut. Denn dann kann auch nicht viel passieren, wenn mal was "passiert". 


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  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
2.6.2020  (#10)

zitat..
speeeedcat schrieb: Passt so Chrismo.

Und bitte, was sind 0,25% von zB 50.000 €, die nicht gebraucht werden?

 Und im schlimmsten falls, den Rest abtufen und gleich sondertilgen - und das war es mit der Pönale emoji


1
  •  Lillie
2.6.2020  (#11)

zitat..
LiConsult schrieb:

Du hast inhaltlich mit der 360tel Berechnung natürlich vollkommen Recht. Jedoch auch hier: kenne keine Bank, die das anders kalkuliert (entweder kalendermäßig/360 oder 30/360)

 
Den von mir beschriebenen Nachteil hätte man mit der 30/360 (=1/12) Berechnung eben nicht. Wäre also interessant, ob sich die BA darauf einlässt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2020  (#12)

zitat..
cyberspacer schrieb: Und im schlimmsten falls, den Rest abtufen und gleich sondertilgen - und das war es mit der Pönale

 Richtig!


zitat..
Lillie schrieb: Wäre also interessant, ob sich die BA darauf einlässt.

Kann ich mir nicht vorstellen.




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  •  michail
  •   Bronze-Award
3.6.2020  (#13)

zitat..
LiConsult schrieb: Wenn allerdings durch irgendwelche Umstände der Besicherungswert massiv an Wert verliert sodass die Werthaltigkeit der Besicherung nicht mehr gewährleistet ist, dann wird die Bank etwas tun müssen, da sie sonst erstens bilanziell ein Problem bekommt bzw. im Falle einer Widmung zum Deckungsstock auch mit diesem in Schieflage gerät.

@LiConsult  Aus Interesse: Was kann bzw. darf die Bank denn dann überhaupt machen?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2020  (#14)
Rein vertraglich steht es der Bank zu, im schlimmsten aller Fälle den Kredit zu kündigen und fällig zu stellen. Das passiert aber erst nachdem alle anderen Möglichkeiten (beispielsweise Ersatzbesicherung oder Eigenmitteleinschuß) ausgelotet wurden. Und da gibt es einen Vorlaufprozess mit Kundengesprächen, Lösungsvorschlägen, etc..

Das Thema ist halt folgendes: Die Bank ist ihren Standards für das Kreditgeschäft verpflichtet - nicht nur was die Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit betrifft, sondern auch was die Sicherheiten für herausgegebenes Kapital anlangt. Grund dafür ist, dass im Falle eines Kreditausfalls 1) das Eigenkapital der Bank geschmälert wird und 2) (trotz Einlagensicherung) jene Kunden, die Geld bei der Bank geparkt haben (Spareinlagen, Kontoguthaben, Festgelder, Inhaber von Bankschuldverschreibungen, Kassenobligationen, etc., etc.) ihr Kapital auch gerne wieder sehen wollen.

Deshalb muss die Bank stets beobachten, wie werthaltig die hereingenommenen Sicherheiten sind. In regelmäßigen Abständen darüber hinaus auch Prüfungen durch die Bankenprüfer der Notenbank und der FMA statt, um eben diese Standards zu prüfen.

Ich muss aber gestehen, dass ich selbst (auch nicht in meiner langen Zeit als Banker) noch keinen Fall erlebt habe, bei dem im Verbrauchergeschäft durch eine Wertminderung der Sicherheit ein Kredit gekündigt und fällig gestellt worden wäre. Wenn das Besicherungsobjekt z.B. durch einen Brand nahezu (Bodenwert bleibt ja bestehen) vollständig untergeht, greift ja hoffentlich die Versicherung (deshalb bei Immofinanzierungen: Nachweis Hausversicherung).

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2020  (#15)
Ich habe das auch noch nie gehabt, dass Sicherheiten nachgefordert wurden.
Aus der Fremdwährungsthematik natürlich, wenn der Tilgungsträger nicht dementsprechend performt hat.

Persönlich keine ich eine Bankangestellte in einer Fremdbank (keine Kooperation), die das ganze Jahr über mit Kundenbesuchen beschäftigt ist, um den Ist-Zustand der finanzierten objekte zu beurteilen und zu protokollieren.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.6.2020  (#16)
Ja - bei ungünstig verlaufenden Fremdwährungskrediten und mangelhafter Tilgungsträgerperformance ist ein Eigenkapitaleinschuss (heutzutage je nach Situation möglicherweise auch gleich in Verbindung mit einer Umstellung auf "Abstattung") sowieso unausweichlich.

Konkret wieder auf die hypothekarische Sicherstellung bezogen: Die Nachbewertung der Immobilie wird i.d.R auch nicht von Bankangestellten durchgeführt - maximal, dass nach der Neufinanzierung (bei Neubauten, vereinzelt aber auch bei bestehenden Objekten im Rahmen einer Umschuldung) nach einer bestimmten Zeit eine Begutachtung erfolgt. Manche Banken setzen dafür externe Partner ein, andere haben Immobilientöchter mit angeschlossenen Bewertungsabteilungen.

Der Passus in den Kreditverträgen bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch sehr schwammig formuliert. Bei der Bank Austria heißt es beispielsweise:
Die Fälligstellung des Darlehens ist auch zulässig, wenn nach begründeter Beurteilung der Bank eine Risikoverschärfung eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, die nicht durch Bestellung geeigneter (zusätzlicher) Sicherheiten aufgehoben wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers (der Mithaftenden) nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder die vorhandenen Sicherheiten sich wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen.

Bei anderen Banken ist das auch nicht großartig anders textiert. Etwas genauer sind da schon die Vorgaben betreffend Deckungsstock, jedoch auch hier: Solange das Besicherungsobjekt nicht Gefahr läuft komplett "unterzugehen" (was wiederum durch eine Versicherung gedeckt sein sollte), gibt es nicht wirklich einen Grund, diesen Passus nicht zu unterschreiben (geht auch gar nicht, sonst kommt der Vertrag nicht zustande).

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  •  nOerkH
  •   Bronze-Award
8.6.2020  (#17)
Vielen Dank für die vielen konstruktiven Beiträge. Bin die Tage sehr wenig dazu gekommen mich hier nochmal zu Wort zu melden, sorry dafür.

Gut zu wissen, dass der Standard BA Vertrag wohl den aktuellen Gegebenheiten entspricht und man den soweit ganz gut unterzeichnen kann.

1
  •  meursault
11.6.2020  (#18)

zitat..
LiConsult schrieb:
...
Der Passus in den Kreditverträgen bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch sehr schwammig formuliert. Bei der Bank Austria heißt es beispielsweise:
Die Fälligstellung des Darlehens ist auch zulässig, wenn nach begründeter Beurteilung der Bank eine Risikoverschärfung eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, die nicht durch Bestellung geeigneter (zusätzlicher) Sicherheiten aufgehoben wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers (der Mithaftenden) nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder die vorhandenen Sicherheiten sich wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen.
...


Was passiert, wenn sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse temporär verschlechtern würden,
z.B. weil ich mich selbständig machen will und damit rechne, dass in den ersten 2-3 Jahren das Einkommen nicht so hoch sein wird wie mein letztes Gehalt, die Rückzahlung der Kreditrate (und auch die Lebensunterhaltskosten) aber durch Ersparnisse gesichert ist. Kann die Bank trotzdem diese Klausel anwenden und den restlichen Kreditbetrag fällig stellen, z.B. mit dem Argument das Risiko habe sich für sie erhöht?


zitat..
chrismo schrieb:
__________________
...

"Hat der Verbraucher seine Schuld in Raten zu zahlen und hat sich der Kreditgeber für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vorbehalten, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust), so darf er dieses Recht nur ausüben, wenn er selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Kreditgeber den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat."

Also solange ihr eure Raten pünktlich (!) bezahlt, kann die Bank den Kredit nicht fällig stellen.
...


Haben die Experten Erfahrungswerte dazu, wie das in der Praxis ausschaut? Kann man in der Praxis davon ausgehen, dass solange die monatliche Rate immer rechtzeitig bezahlt wird und die Immobilie nicht an Wert verliert, die Bank einem nicht zur sofortigen Entrichtung des offenen Kreditbetrages zwingen kann / wird?


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.6.2020  (#19)
Meursault: das wird nicht passieren, das könnte man sonst jeden Tag in der Zeitung lesen ;).

Wie du schreibst, solange die Raten bezahlt werden und es keine signifikante Verschlechterung der Sicherheiten gibt, hat die Bank keine Gründe, den Kredit fällig zu stellen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
11.6.2020  (#20)

zitat..
meursault schrieb: Kann man in der Praxis davon ausgehen, dass solange die monatliche Rate immer rechtzeitig bezahlt wird und die Immobilie nicht an Wert verliert, die Bank einem nicht zur sofortigen Entrichtung des offenen Kreditbetrages zwingen kann / wird?

Freilich, davon kann man ausgehen, weil es es sich um einen Verbraucherkredit handelt. Solange die Rate ordnungs- und vertragsgemäß bedient wird, hat die Bank keine Möglichkeit der Kündigung und Fälligstellung. Das ist der Vorteil eines Verbraucherkredites im Gegensatz zu einem Kommerzkredit, bei dem vom Unternehmen in regelmäßigen Abständen das Zahlenwerk geliefert werden muss.


1
  •  meursault
11.6.2020  (#21)
@speeeedcat, @LiConsult

Vielen Dank für die schnellen Antworten! 

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