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Und wenn es ein TN-S-System wäre, dann wäre die Zuleitung schon 5-polig. |
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Wird bei Neuverkabelungen je nach Netzbetreiber auch gemacht. Meistens sinds jedoch ältere 4Polige Kabel dann hast ein TN-C-S Netz, nachdem es aufgesplittet wurde😉 |
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Darf ich das so zusammenfassen: -"klassische" Nullung bedeutet, dass im Haus kein eigener Erder verlegt ist? -bei mir dürfte der Erder im Sicherungskasten im Haus beginnen, somit keine klassische Nullung, sondern ein Mittelding -vom Elektriker ist offenbar also angedacht, die Erdung bereits bei der Übergabestelle an der Grundgrenze zu beginnen. Vorteil wäre: dass der FI schneller reagiert, weil der Erdschluss nicht über meinen Hauserder und das Erdreich zum Netz-Trafo muss, sondern direkt über eine gute Verbindung zum Netz-Trafo kann? Stimmt das so? |
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Da werden vielleicht ein paar "ätzende" Sätze/Worte noch kommen 😀. In deiner Zusammenfassung stimmt eigentlich gar nichts. Aber ohne Grundkenntnisse der Elektrotechnik, kann man das auch nicht verstehen. Im Prinzip geht es hier um Ausführungsbestimmungen für den Hausanschluss. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich. Und auch je Bundesland gibt es noch unterschiedliche, je nach EVU. Aber auf die Auslösegeschwindigkeit (Auslösezeit) des FI Schalters hat keine der Ausführungsbestimmungen einen Einfluss - soviel ist sicher 😀 |
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Gut dann frage ich anders: bringt es mir einen Vorteil/Sicherheit, wenn diese zusätzliche Leitung zwischen Sicherungskasten und Hausanschluss an der Grundgrenze verlegt wird? ist diese Verbindung im Gebiet der WienerNetze optional oder verbindlich (bei Neuanlagen bzw. erweiterten Anlagen)? |
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Ich verstehe die beiden Fragen nicht. Ich weiß auch nicht, was dein Elektriker da machen will. Was ich mit großer Sicherheit sagen kann ist, dass er keine zusätzliche Leitung einfach dazu legen kann. Entweder er lässt das bestehende Kabel (wahrscheinlich 4 polig) , oder er legt ein neues (auch vierpolig aber mit größeren Querschnitt (16mm2), wenn das jetzige unter 10mm2 hat, bzw. ein 5 poliges mit Mindesquerschnitt 10mm2 (besser 16mm2) zu deinem Verteiler im Haus - Beides ist lt. Zeichnung zulässig. Oder es geht um Banderder/Runderder. Ob das bei den Wiener Netzen vorgeschrieben ist, kann ich nicht sagen. Aus der Zeichnung von 2020 ist das nicht notwendig, bzw. geht nicht hervor. Du persönlich hast weder einen Vorteil/Nachteil. Die Sicherheit ändert sich dadurch auch nicht. Aber ruf doch bei den Wiener Netzen an, und lass dich beraten/aufklären. Vielleicht will der Elektriker ein wenig mehr bei dir verdienen 😀😀. |
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Um, ich werde ihn nochmals befragen, er hat nur geprüft mittels Feder ob sich noch ein Kabel einziehen lässt und meinte, wenn das nicht möglich wäre könnte man ersatzweise auch draußen bei der Übergabestelle einen zusätzlichen FI einbauen. |
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Dem FI wirds wurscht sein, der braucht so wenig Fehlerstrom, den bekommst fast immer zusammen. Bei dir wird die alte Schutzerdung vorhanden sein( war vor der Nullung Stand der Technik). Hier wird direkt beim Haus geerdet, keine Verbindung zur EVU Erde ausser übers Erdreich. Da die Schutzerdung nicht mehr erlaubt ist weils eben die Nullung gibt, wird dir der Elektriker das "Upgrade" machen müssen, wenn er dir die Anlage erneuert. Wie das jetzt genau bei dir ist, wird dein EVU oder dein Elektriker schon wissen. Grundlos wirds nicht sein. |
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Der Elektriker hat mir auf Nachfrage gesagt, dass ich sehr wohl einen Neutralleiter vom Hausanschlusskasten in den Sicherungskasten habe, es müsse aber auch Masse bzw. ein Erdungsleiter eingezogen werden und dies bezeichnet man laut ihm als Nullung. Dies sei auch notwendig, da damit sichergestellt ist, dass nicht nur mein FI als erste Maßnahme, sondern auch die Sicherung draußen im Fall des Falles auslöst. Jetzt meine Frage: -) bringt mir das wirklich mehr Sicherheit? -) ist dies im Netz der WienerNetze wirklich vorgeschrieben oder laut dieser Verordnung bzw. weiter oben verlinktem PDF tatsächlich vorgeschrieben oder nur optional? |
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Wurde doch gesagt, ohne Neutralleiter geht nicht viel. Wenn deine Anlage umgebaut wird (anscheinend wird dies gemacht) dann muss dir Anlage auf den Stand der Technik von heute gebracht werden. Dies gibt das Elektrotechnik Gesetz vor. |
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Wie gesagt, Neutralleiter habe ich ja bis hinauf zum Übergabepunkt. Er will ein 5. Kabel einziehen. Das das notwendig sei hat er durch eine Messung festgestellt. |
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Wenn die Erdung schlecht ist, dann sucht sich der Strom halt einen anderen Weg. Würde ich mal sagen. Bei den Großeltern wurde auch ein neuer Erder eingeschlagen. Um wieviel € geht's denn eigentlich? Wenn der über eine Woche bei dir werkt, muss doch ein größerer Auftrag sein. |
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Weil bei deiner alten Anlage ziemlich sicher noch die alte Schutzerdung vorhanden ist, wie oben geschrieben. ( Erdung nur über Erder direkt ins Erdreich) Um den neuen Gesetzen zu entsprechen, wird ( Seitdem es die Nullung gibt ) die Erdungsleitung zusätzlich direkt mittels "Kabel" ins Haus gezogen. Sry aber das hat nichts mit seinem Anliegen zu tun, noch ist dies korrekt... Es gibt Gesetze und Normen, die müssen eingehalten werden. ( nicht ohne Grund ) - Es würden viel mehr Häuser abbrennen wwenn dies nicht so wäre... Dazu zählt, dass bei Erneuerung einer Anlage, diese auch auf den neuen Stand der Technik gebrfacht werden muss.. Und wenn dir der Elektriker sagt, dass es sein muss, da die Werte so schlecht sind, dann mach dies bitte doch. Dies sagt mir nämlich genau meine oben beschriebene Situation. |
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Ganz verstehe ich es aber trotzdem nicht, wenn die Erdung in Ordnung ist dann müsste gemäß TAEV die vierpolige Variante ausreichen. Wenn nicht, kann ich damit das Problem beheben (ich würde aber annehmen es ein zusätzlicher Erder geschlagen oder gelegt werden muss) ? https://partner.wienernetze.at/mp/ep/programView.do/pageTypeId/21493/programId/24753/channelId/-26206 |
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Jein. Das Elektrotechnikgesetz verlangt bei erneuerung einer Anlage, dass diese nach dem Regelwerk der Technik erneuert wird. Wie im Fall wurde 4 Polig angespeist, Erde über Anlagenerder als Schutzerdung. Diese Schutzmaßnahme ist jedoch nicht mehr Stand der Technik ( darf auch bei Neubau nicht mehr verwendet werden ) - deshalb die Erneuerung auf die Schutzmaßnahme Nullung. Nachzulesen im Elektrotechnikgesetz - sehr geschwollen, jedoch wird dort im Großen und Ganzen darauf eingegangen. Und da ists egal ob das jetzt wirklich besser ist und ob es viel bringt ( Dies tut es übrigens weil Fundamenterder nicht besser werden - deshalb die Direktverbindung per Leitung ) Wennst ein KFZ umbaust und neu Typisierst, werden auch die derzeitigen Gesetze hergenommen und nicht die von Jahre x. |
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also das ganze wurde heute gemacht. Das Gesamtprojekt ist insofern größer, als eben ein Zubau mit Strom versorgt wurde. Die "Nullung" selber dürfte offenbar gar kein großer Aufwand gewesen sein, er hat heute das Kabel zusätzlich zu den 4 vorhandenen eingezogen. Da dies platzmäßig gut gegangen ist, war es offenbar nicht aufwendig. Das heißt diese Maßnahme ist wegen des Elektrotechnikgesetzes nötig und da hilfts auch nix, wenn die WienerNetze es nur als optional ansehen. Kann man das so sagen? Laut Elektriker bringt die Maßnahme schon etwas, da der FI schneller auslöst, weil nun die Erde noch weniger Ohm hat, da der Gebäudeerder nun auch mit dem Netzerder bzw. den Erdern der Nachbarn (wohl nur wenn die auch die Verbindung haben) verbunden ist. Außerdem wird nun ein Kurzschluss Phase-Erder erkannt, vorher angeblich nur Phase-Neutralleiter. |
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Kurzschluss Phase Erder - hier war vorher genau der Erdungswiderstand deiner Erdungsanlage wichtig - mit heutigen Normen sehr schwer bis gar nicht zu erreichen. Durch die Zusätzlich Erdung sind die Werte westenlich besser. Dadurch kann auch ohne FI höher abgesichert werden, da der Widerstand und dadurch der Fehlerstrom höher wäre. Der FI wird möglicherweise etwas früher auslösen, jedoch wird das wenn überhaupt grad mal messbar sein. Optional wird es gesehen wenn bei deiner Anlage keine Veränderung vorgenommen wurde. Bei Neuinstallation oder Änderung kommen neue Gesetze und Normen zur Anwendung - wenns die WienEnergie überhaupt interessiert. EVU wirds egal sein, die sind dafür zuständig dir das Netz in korrekter Ausführung zu verfügung zu stellen - bis zum Zähler. 1 |
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@Flipo81 Dazu habe ich eine Zwischenfrage zu meiner Situation (NetzNÖ). Isolierte Bodenplatte (XPS), deswegen Ringererder (Niro 10 mm) ums Haus herum (also Zusätzlich zum Fundamenterder des Hauses) und Verbindung des Fundamenterders der Grage mit dem Ringerder des Hauses. Die Zuleitung (ca. 25 Meter) zum KÜK ist vierpolig + 10mm Niro (30 cm über Erdkabel). Jetzt könnte ich noch den Niro von der Zuleitung zum KÜK mit dem Ringerder verbinden. Ist das hinsichtlich des Erdungswiderstandes sinnvoll? |
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Sollte ohnehin alles untereinander verbunden sein - Wenn die Erder nicht untereinander, dann über den Hauptpotentialausgleich |
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Ok, danke für die Infos. Da bei mir alle Stromkreise mit FI abgesichert sind, bringt mir im täglichen Leben, diese Maßnahme ab eher nix, oder? Da die Stromleitung schon Jahrzehnte in der Straße liegt, gehe ich mal davon aus, dass mein Hausanschluss netzseitig nur mit 4 Kabeln versorgt wird (3 Phasen und Neutralleiter), wird in diesem Fall überhaupt ein besserer Erdungswiderstand erreicht oder müsste netzseitig auch schon die Erde extra verlegt werden, sprich kommt es erst zu einem Vorteil, wenn der Netzbetreiber die Kabeln auf 5er tauscht? |
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Naja Netzseitig ist bei der Nullung der Neutralleiter N und der Erdungsleiter PE nicht separat sonder als PEN Leiter ausgeführt. Dadurch braucht der Netzbetreiber keine neue Leitung ziehen (sofern diese nicht sowieso wegen Alterung getauscht wird) und es konnte die Schutzmaßnahme Nullung relativ einfach vom Netzbetreiber realisiert werden. Klar bringts dir was, du bist seit dem zusätzlich zu deiner Erdungsanlage mittels PEN mit dem Trafosternpunkt verbunden. FI ist ja nicht überall zwingend vorgeschrieben. Man machts halt überall weils ned viel kostet |