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@MalcolmX Mir gehts gar nicht drum was der Geologe kostet sondern das das wieder ewig dauert. Wir bekommen Nachwuchs und haben keine Monate für den Geologen. Und außerdem hat das die Gemeinde zu klären bevor sie ein Stück Land in Bauland umwidmen |
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Die Situation verstehe ich gut. Glaub sofern der Geologe ein Zeitfenster hat, ist das in ein paar Stunden erledigt... Aber natürlich, grundsätzlich will man solche dummen Spielchen auch nicht unbedingt mitmachen. |
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Das ist nicht das Problem von Oli. Der Bürgermeister ist Baubehörde 1. Instanz. Wenn er sich das selbst nicht zutraut, kann er Bausachverständige oder andere Experten hinzuziehen, die ihn bei der Ausübung seines Amtes unterstützen. Bei der nächsthöheren Instanz. Klarer Widerspruch, die Behörden müssen sich an Gesetze halten...da gibts kein unsinnig/sinnig. |
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Ich erinnere an das Post von karl. Was hat die Wasserbehörde Muß man auch nicht... |
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Ein Geologe ist bei der Sache in ein paar Tagen fertig. Dazu braucht es ja kein großartiges Gutachten, sondern eine kurze Stellungnahme, dass der Bau unbedenklich für den Brunnen sein wird. Ich denke da ist man mit 200-300 Eur dabei. Der Anwalt wird wohl teurer sein. Das Lächerliche ist aber, dass ja der Einspruch abgewiesen wurde, wofür dann jetzt ein Geologe hinten nach? Egal was der jetzt sagt, es hat keine Auswirkung... verstehe, dass du dir verarscht vorkommst. |
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zurecht. Der Baureferent ist fürs Bauen und die Einhaltung der Bauordnung zuständig, der Brunnen ist im wasserrechtlichen Bereich. Ich wiederhole mich, siehe auch Post von Karl10... |
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Eben, das habe ich ja genau mit "lächerlich" gemeint. Wenn der Einwand (zu recht) abgewiesen wurde, wozu dann noch einen Geologen? Egal was der dann im Bezug auf den Brunnen schreiben würde (falls man überhaupt einen konsultiert), es hat keine Relevanz im Bauverfahren. Im Endeffekt geht es ja nicht darum, ob der TE im Recht ist oder nicht bzw. ob die Forderungen des Baureferenten gerechtfertigt sind oder nicht, sondern darum, wie er am schnellsten zum Bescheid kommt. Vielleicht ist ein Besuch beim Anwalt, der dann mal den Baureferenten "freundlich" auf die Unrechtmäßigkeit seines Handelns hinweist, das beste Mittel. Vielleicht ist es auch ein Einseiter vom Geologen, der zum Ziel führt. Vielleicht, das bloße Ignorieren der Forderung, weil der Referent von selbst draufkommt, dass er da am Holzweg war. Vielleicht lässt der es aber auch auf eine 2. Instanz ankommen... Die pragmatischste Lösung (schnell einen Bescheid bekommen) muss nicht unbedingt die rechtlich gesehen "richtige" sein. |
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Die Schnelligkeit darf hier amtsseitig nicht thematisiert werden, da imho eine Beschäftigung der Wasserrechtsbehörde nicht vonnöten ist. Somit ist die Baubehörde gefragt in einer angemessenen Zeit einen Bescheid zu erstellen, alles Andere wäre aus meiner Sicht schlichte Willkür. |
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Ich versteh da manches ganz einfach nicht: Und wie? Im Bescheid? D.h. es gibt bereits einen Bescheid? Oder doch nicht? Dann ist der Einwand aber auch noch nicht abgewiesen, denn das geht ja nur mit Bescheid. Stop! Falsch! DU musst überhaupt kein Gutachten bringen! Die Gutachten liefert niemals der BAuwerber selbst. Wenn die Baubehörde der Meinung ist, sie benötigt ein Gutachten, um etwas entscheiden zu können, dann muss DIE BAUBEHÖRDE dieses Gutachten in Auftrag geben und einholen. Wenn du der Meinung bist, es gibt gar keine gesetzliche Begründung/Rechtfertigung für die Einholung dieses Gutachtens, dann brauchst du dafür auch nichts zu bezahlen und die Gemeinde bleibt auf den Kosten sitzen. Das wollen sie natürlich nicht. Daher sagen sie, DU sollst das Gutachten bringen und dann bist DU der Auftraggeber dafür und der Gutachter wird DIR die Rechnung legen. ALSO: DU holst bitte überhaupt kein Gutachten ein!!!! Was heißt das nun "im Nachhinein"??? Im NAchhinein wovon???? Du musst schon so schreiben, dass man sich auskennen kann! 1 |