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Frage zur Gebäudehöhe [NÖ]

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  •  bauwesen
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.9. - 6.9.2020 1
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Hallo!

Folgende Frage zur Gebäudehöhe stellt sich mir bei der Planung unseres EFH in NÖ:

Ich brauche aufgrund der mittleren Gebäudehöhe einen Abstand zur Grundstücksgrenze von 3,565m, welche ich aktuell im OG mit 3,58 einhalte. Ist es zulässig im EG diesen Abstand zu reduzieren, da ich ja bis zu einer Gebäudehöhe von 6,0m nur 3,0m Abstand zur Grundgrenze brauche?


2020/20200905377311.jpg


LG bauwesen 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.9.2020  (#1)

zitat..
bauwesen schrieb: Ist es zulässig im EG diesen Abstand zu reduzieren, da ich ja bis zu einer Gebäudehöhe von 6,0m nur 3,0m Abstand zur Grundgrenze brauche?

Eine solche Betrachtungsweise - nämlich die Fronten in einzelne Höhenabschnitte zu unterteilen und jede für sich getrennt zu betrachten - ist gesetzlich nicht zulässig.

Für deinen Fall gilt:
- die maßgebliche Gebäudefront ergibt sich durch die Außenwand des Untergschoßes und geht von dort senkrecht weiter nach oben (liegt in deinem Fall somit 55cm vor der Wand des Obergeschoßes)
- für die Einhaltung des Bauwichs (halbe Gebäudehöhe) ist genau diese Gebäudefront maßgeblich
- es stimmt allerdings deine Annahme von 3,565 m für den einzuhaltenden Bauwich nicht. Du gehst da nämlich von 7,135m Gebäudehöhe aus und das ist falsch. Es ist hier die Regelung für zurückgesetzte Geschoße anzuwenden. Du musst beim Obergoschoß an der obersten Kante im obigen Schnitt eine Linie mit 45° anlegen (in den Bauwich abfallend) und dann verlängerst du die Gebäudefront des Untergeschoßes senkrecht nach oben, bis diese Linie die oben angelegte 45°-Linie schneidet. Und genau dieser Punkt ist jetzt die obere Begrenzung für die Berechnung der Gebäudehöhe. Da dein Obergeschoß um 55 cm zurückspringt liegt dieser Punkt (wegen der 45°) um genu 55cm unter der obersten Geschoßkante, also bei 713,5 - 55= 658,5. Jetzt die Hälfte davon ergibt 329,25 cm Mindestbauwich, den du mit dem Untergeschoß einhalten musst.

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