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Gekuppelte Bauweise: Rollierung am Nachbargrundstück [NÖ]

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  •  Rapiatler
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.9. - 11.9.2020
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo,

wir bauen in NÖ in gekuppelter Bauweise und haben uns nun gefragt, ob die Rollierung zum Nachbar überlaufen darf (in unserem Fall Glasschaumschotter)? Laut Baumeister ja, da wir uns nur ab dem Fundament an die Grenze halten müssen.
Gibt es hierzu eine eindeutige Regelung? Können hier Probleme auf mich als Bauherr zukommen oder trägt die Baufirma die komplette Verantwortung?

Danke & LG

  •  MalcolmX
10.9.2020  (#1)
Ich nehme an, der Nachbar hat noch nicht gebaut? Ich würde in dem Fall vielleicht einfach mal mit ihm reden und fragen, welche Pläne da vorhanden sind?

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  •  Rapiatler
10.9.2020  (#2)
Sein Grundstück ist 90° gedreht zu unserem und er hat sein Haus auf der anderen Seite des Grundstücks.
Der Nachbar weiß bescheid und sieht auch, wie wir bauen. Dass bringt aber nichts, falls einmal verkauft wird und eventuell dann doch an unser Haus gekuppelt wird.
Oder falls der aktuelle Nachbar einen Pool oder eine Gartenhütte direkt an die Grenze bauen will.
Wer ist dann für die Wiederherstellung unserer Rollierung zuständig? Kann er sagen, "selbst schuld", ihr hättet nicht auf meinen Grund kommen dürfen und ich repariere hier nichts auf meine Kosten?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#3)

zitat..
Rapiatler schrieb: haben uns nun gefragt, ob die Rollierung zum Nachbar überlaufen darf

Na  sicher nicht!

zitat..
Rapiatler schrieb: Laut Baumeister ja, da wir uns nur ab dem Fundament an die Grenze halten müssen.

Blödsinn!

zitat..
Rapiatler schrieb: Können hier Probleme auf mich als Bauherr zukommen

Sicher!

zitat..
Rapiatler schrieb: oder trägt die Baufirma die komplette Verantwortung?

Gegenüber der Baubehörde bist immer nur  DU in Verantwortung, niemals die Baufirma.
Ob du dann was an die Baufirma regressieren kannst, is ein anderes Thema - sofern es die Baufirma dann noch gibt.

PS: Ohne Absicherung der Rollierung zur Nachbargrenze hin dürfte das ja gar nicht bewilligt werden! Es muss so gebaut werden, dass der Nachbar unmittelbar daneben genauso bauen kann. Jeder muss auf sich selbst schauen. Du würdest  ja seinen Grund zur Abstützung deiner Rollierung nützen - geht absolut nicht.



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  •  Poidl92
11.9.2020  (#4)
nehmts einen Einkornbeton statt der Rollierung (das selbe nur mit Zement), stellts eine Schaltafel auf und die Sache ist erledigt. LG

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  •  Rapiatler
11.9.2020  (#5)

zitat..
Poidl92 schrieb: nehmts einen Einkornbeton statt der Rollierung (das selbe nur mit Zement), stellts eine Schaltafel auf und die Sache ist erledigt. LG

Wir verwenden Glasschaumschotter!

@Karl10: Danke für deine Einschätzung, so habe ich mir das gedacht. Ist es sinnvoll, direkt bei der Baubehörde nachzufragen, falls der Baumeister weiterhin darauf behart, dass er recht hat? Heute meinte er, ein Kollege ware gerade erst auf Baumeisterschulung und hier wurde ebenfalls gelehrt, dass es erlaubt ist :/

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  •  MalcolmX
11.9.2020  (#6)
Sag ihm einfach es wird so gemacht und fertig.
Am Rand muss man dann je nachdem noch eine  Frostschürze odgl. machen.

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