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Ich nehme an, der Nachbar hat noch nicht gebaut? Ich würde in dem Fall vielleicht einfach mal mit ihm reden und fragen, welche Pläne da vorhanden sind? |
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Sein Grundstück ist 90° gedreht zu unserem und er hat sein Haus auf der anderen Seite des Grundstücks. Der Nachbar weiß bescheid und sieht auch, wie wir bauen. Dass bringt aber nichts, falls einmal verkauft wird und eventuell dann doch an unser Haus gekuppelt wird. Oder falls der aktuelle Nachbar einen Pool oder eine Gartenhütte direkt an die Grenze bauen will. Wer ist dann für die Wiederherstellung unserer Rollierung zuständig? Kann er sagen, "selbst schuld", ihr hättet nicht auf meinen Grund kommen dürfen und ich repariere hier nichts auf meine Kosten? |
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Na sicher nicht! Blödsinn! Sicher! Gegenüber der Baubehörde bist immer nur DU in Verantwortung, niemals die Baufirma. Ob du dann was an die Baufirma regressieren kannst, is ein anderes Thema - sofern es die Baufirma dann noch gibt. PS: Ohne Absicherung der Rollierung zur Nachbargrenze hin dürfte das ja gar nicht bewilligt werden! Es muss so gebaut werden, dass der Nachbar unmittelbar daneben genauso bauen kann. Jeder muss auf sich selbst schauen. Du würdest ja seinen Grund zur Abstützung deiner Rollierung nützen - geht absolut nicht. |
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nehmts einen Einkornbeton statt der Rollierung (das selbe nur mit Zement), stellts eine Schaltafel auf und die Sache ist erledigt. LG |
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Wir verwenden Glasschaumschotter! @Karl10: Danke für deine Einschätzung, so habe ich mir das gedacht. Ist es sinnvoll, direkt bei der Baubehörde nachzufragen, falls der Baumeister weiterhin darauf behart, dass er recht hat? Heute meinte er, ein Kollege ware gerade erst auf Baumeisterschulung und hier wurde ebenfalls gelehrt, dass es erlaubt ist :/ |
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Sag ihm einfach es wird so gemacht und fertig. Am Rand muss man dann je nachdem noch eine Frostschürze odgl. machen. |