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Kein Bebauungsplan, dennoch macht die Gemeinde Vorgaben?

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  •  Paramedic
10.10. - 13.10.2020
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Guten Tag,
Ich habe ein Grundstück in Oberösterreich gekauft und würde gerne nächstes Jahr ein Einfamilienhaus drauf stellen.
Nun zu meiner Frage:
Auf diesem Grundstück ist kein Bebauungsplan seitens Gemeinde verordnet.
Dennoch haben wir laut Gemeinde Vorgaben wie zum Beispiel Grünfläche 40%.
Dürfen die das oder ist das nur eine Empfehlung?
Die nächste Anforderung ist:
Da unser Grundstück leicht abfallend ist ( von der einen Ecke zur diagonalen Ecke 1,9 Meter.
Dies wollen wir aufschütten um so eine gerade Fläche zu bekommen.
Da das Oö Baugesetz eine max. Stützmauerhöhe (und Aufschüttung) von 1,5 m vorschreibt, schütten wir an der tiefsten Stelle 1,5 m auf und machen dann zum Haus eine Böschung die etwa 2-3 Meter lang ist, um wieder gerade zu werden.
Nun sagst die Gemeinde wir sollen die Böschung länger machen und bis zum Haus um 40 cm absenken. Mein Problem dabei ist, ich möchte keine Stufen vor der Terrasse haben und auch kein so ein Gefälle.
Dürfen die das Anordnen?
Laut Gemeinde ist das so, da es dem natürlichem Geländeniveau angepasst werden soll.
Verstehe ich da was nicht?
Kein Bebauungsplan und trotzdem solche Angaben.
Ich habe durch die Hand erfahren, dass dies der Ortsplaner sich so wünscht.
Kann man da Einspruch erheben?
Vielleicht kann mir jemand Tipps geben und es mir erklären.
Danke

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.10.2020  (#1)
Sehr oft werden von Gemeinden und Bausachverständigen im Vorfeld Dinge verlangt, die - aus welchen hehren Gründen auch immer - reines Wunschdenken sind und keine gesetzliche Grundlagen haben.
Viele Bauwerber fügen sich dem, weil sie nicht streiten wollen, weil sie es auch oft gar nicht wissen, weil sie sich woanders wieder von der Gemeinde ein Entgegenkommen erwarten usw., usw.
In vielen Fällen wurden aber Baubewilligungen ohne weitere Probleme erteilt, ohne dass man die im Vorfeld geäußerten Wünsche im Projekt erfüllt hat. Ganz einfach deshalb, weil sie oft wissen, dass sie keine gesetzliche Handhabe zum Erzwingen dieser Vorgabe haben  -  so nach dem Motto: probieren wird man´s ja wohl noch dürfen.

Und oft sind die Forderungen der Baubehörden völlig korrekt und gesetzlich gedeckt, nur wissen das die Bauwerber als Laien halt nicht.

Gilt halt herauszufinden, was da jetzt zutrifft. Nur weil es keinen Bebauungsplan gibt, heißt das nicht, dass deshalb alles erlaubt ist.
Und herausfinden tust du´s immer damit, dass du fragst, auf welche gesetzliche Bestimmung sich eine Forderung stützt, also der alte Spruch: "wo steht´s?".

Wenn du ein Projekt einreichst, das die Gemeinde so nicht will, dann hat sie ja nur 2 Möglichkeiten:
1. sie erteilt dir Auflagen im Bescheid, mit denen sie dein Projekt abändert/einschränkt/modifiziert bzw. präzisiert, oder
2. sie versagt dir die Bewilligung.
In beiden Fällen muss die Baubehörde begründen, warum sie das so macht. Und diese Begründung muss sich IMMER auf irgendeine gesetzliche Bestimmung stützen. Tut sie das nicht, dann ist der Bescheid schon aus diesem Grund nicht haltbar. 

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  •  Paramedic
11.10.2020  (#2)
Danke für die Information.

Beim 1ten mal Einreichen wurde dies ebenso bekrittelt und uns gesagt, dass das der Ortsplaner sich so wünscht. 

Haben beim 2ten Einreichen nichts geändert und gehofft , dass es so durchgeht.

Per e mail wurde uns nun mitgeteilt es zu ändern da es beim letzten mal schon angeführt wurde. Jedoch ohne irgendeinen genauen Grund ( kein Gesetzestext usw.).

Ich werde nächste Woche bei der Gemeinde anfragen, wo das steht und anhand welcher Vorgabe dies entschieden wird.

Kann uns falls wir lästig sind ein Bebauungsplan aufgezwungen werden?

Habe gehört, dass das die Gemeinde machen könnte. 

Die Angst haben wir nun :(

Danke schon mal für die Anregungen

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  •  babsi15at
  •   Silber-Award
12.10.2020  (#3)

zitat..
Paramedic schrieb: Kann uns falls wir lästig sind ein Bebauungsplan aufgezwungen werden?

Entweder es gibt einen Bebauungsplan und der gilt für alle in dem definierten Bereich, oder es gibt keinen. Einzelnen Bauherren kann da nichts aufgezwungen werden... Meines Wissens nach muss ein Bebauungsplan vom Gemeinderat beschlossen werden.

zitat..
Paramedic schrieb: 1ten mal Einreichen

zitat..
Paramedic schrieb: 2ten Einreichen

zitat..
Paramedic schrieb: ohne irgendeinen genauen Grund ( kein Gesetzestext usw.).

 War das nun ein richtiges "Einreichen" mit Ablehnung per Bescheid? Oder nur so eine Vorabgabe mit mündlichen Änderungswünschen?


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  •  Paramedic
13.10.2020  (#4)
Es war eine Vorabgabe (Vorprüfung) mit den Änderungswünschen der Gemeinde.
Haben diese Änderungswünsche per E mail erhalten und auf mündlicher Anfrage wurde gesagt, dies sei zu ändern.

Werde heute nochmals anrufen um den Grund und den Gesetzestext zu erfahren.

Danke

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