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·gelöst· Gemeinschaftsgrund wird vom Nachbar "einverleibt" [K]

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  •  mlduke
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11.10. - 18.10.2020
16 Antworten | 10 Autoren 16
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Hallo liebes Forum!

...und täglich grüßt das Murmeltier...
Habe wieder mal eine rechtliche Frage zu einem BVH unseres Nachbars. Leider kommt es jedes Jahr immer wieder vor das einfach Bauwerke nahe an Grundstückgrenzen errichtet werden ohne ein Gespräch mit den Nachbarn (uns und anderen) zu suchen.
Nun heuer steht offenbar die Pflasterung des Einfahrtsbereichs am Plan. 
Kurz zur Info: Es geht um drei Grundstücke mit einer gemeinsamen Zufahrtsstrasse (asphaltiert) endend bei uns als Sackgasse. (siehe Skizze)
Haus 1 und Haus 3 sind direkt am Asphalt angebunden / Haus 2 war bis jetzt nur per Schotterplatz (der nun gepflastert wird) erreichbar. 
Bei der Zufahrt + blau schaffierten Fläche handelt es sich um Gemeinschaftsgrund zu je 1/3 Haus 1 / Haus 2 / Haus 3.
Die blau gekennzeichnete Fläche wurde im Winter (aufgrund der Schneeräumung) auch befahren da die Zufahrt nicht breit genug ist.
Stand der Dinge bis jetzt - gesamter blauer Gemeinschaftsgrund wurde ausgekoffert (ohne Rückfrage) - Bei Haus 1 wurde eine Alu Begrenzungspflock (dir mit dem runden Teller) aus dem Erdreich entfernt (ohne Info an die Miteigentümer). Fläche wurde mit Schotter gefüllt.
Ich denke das nun die gesamt blaue Fläche gepflastert wird (Antworten sind von den lieben Nachbarn leider keine zu entlocken) und nun zu meiner eigentlichen Frage:
-a)darf ich auch weiterhin diese blau gekennzeichnete Fläche befahren (fahre ja dann auf dem Pflaster der Nachbarn und könnt dies ja beschädigen) und b)was ist wenn die Anbindung der Pflasterfläche an den Asphalt so geschieht das ich diese blaue Fläche NICHT mehr befahren kann (aufgrund von z.B. Niveauunterschieden zwischen Asphalt und Pflaster, Randleisten...)
In Summe gehts es hier um ca. 10m2 Gemeinschaftsfläche die (meiner Befürchtung) still und heimlich als zusätzliche Fläche des Haus 2 einverleibt wird. 


2020/20201011791303.png

Danke für eure Meinungen zu dem Thema

  •  Glenfiddich01
  •   Bronze-Award
11.10.2020  (#1)
Ist sich evtl. "Haus 2" nicht bewusst dass ihm nur 1/3 des Grundstücks gehört.
anklopfen, freundlich fragen was der Plan ist und drauf hinweisen, dass dir auch 1/3 des Grundstücks gehört. Dann siehst du wie er/sie reagiert. 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.10.2020  (#2)
Gemeinschaftsgrund heißt ihr seid zu gleichen Teilen im Grundbuch?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.10.2020  (#3)
btw wäre ein anderer Threadtitel etwas hilfreicher...

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
11.10.2020  (#4)
@mlduke : Wir haben den Titel etwas verändert, damit die interessierten User das Thema leichter finden können. War als Hilfe gedacht, hoffe es ist ok.

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  •  mlduke
11.10.2020  (#5)
Hi! @­energiesparhaus -> kein Problem.

Jawohl sind zu jeweils 1/3 im Grundbuch eingetragen. Gespräch mit der Nachbarschaft wurde auch schon geführt, nur leider auf einer sehr "eingeschränkten" Gesprächsbasis - geht aber schon seit Jahren so das einfach gebaut wird ohne ein Gespräch mit der Nachbarschaft zu führen. Weiß auch nicht ob von den Bauten irgendwas bei der Gemeinde gemeldet wurde. (Das ist mir aber zur Zeit egal, da mich die anderen Bauten nicht in meiner Mobilität einschränken. Dieses Vorhaben aber leider schon (falls ich die blaue Fläche nicht mehr befahren könnte)

Gruß

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.10.2020  (#6)

zitat..
mlduke schrieb: einfach gebaut wird ohne ein Gespräch mit der Nachbarschaft

Was meinst du damit? Wenn gebaut wird, muss ja ein Bauansuchen oder eine Bauanzeige geben. Sonst ist das ein Schwarzbau, den du auch bei der Gemeinde anzeigen kannst. Außerdem müssen meines Wissens ja alle Grundeigentümer unterzeichnen, wenn etwas auf dem Grundstück gebaut wird. 

zitat..
energiesparhaus schrieb: Wir haben den Titel etwas verändert, damit die interessierten User das Thema leichter finden können.

super danke emoji

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  •  BAULEItEr
11.10.2020  (#7)

zitat..
mlduke schrieb: Nun heuer steht offenbar die Pflasterung des Einfahrtsbereichs am Plan. 

Wie kommst du darauf dass hier etwas gebaut wird?
Vielleicht will er halt statt einer Schotterzufahrt eine gepflasterte.
Und das muss er doch nicht der Gemeinde anzeigen oder ?
Den anderen Grundeigentümern natürlich schon.
Aber was stört dich an einer Pflasterung?


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  •  BAULEItEr
11.10.2020  (#8)

zitat..
mlduke schrieb: Die blau gekennzeichnete Fläche wurde im Winter (aufgrund der Schneeräumung) auch befahren da die Zufahrt nicht breit genug ist.

Das verstehe ich auch nicht ganz, bei Haus 1 und 3 ist die Fahrbahn breit genug, nur bei Haus 2, welches weiter hinten liegt, ist sie zu schmal.
Müsste die Fahrbahn nicht gerade dort  breiter sein?

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  •  mlduke
11.10.2020  (#9)
@BAULEItEr : Die Straße ist in der Skizze etwas großzügig gestaltet und linksseitig im Bereich Haus2 von einem Zaun begrenzt. Haus 2 räumt Schnee in Richtung Zaun und deshalb wird die Straße in dem Bereich dann schmäler, deshalb ist ein Ausweichen auf den blau markierten Bereich notwendig. Sollte dieser nun (war immer in der gleichen Ebene wie Asphalt) nun aber einen Sprung bekommen (z.b. wird die Pflasterung höher gelegt (was vermutlich auch geschehen wird) ist ein befahren dieser Fläche dann halt nicht mehr so einfach. Weiters befahre ich Pflastersteine die zwar auf Gemeinschaftsgrund liegen aber nicht "uns" gehören, da nur von einer Partei verlegt. 
Mir wäre es halt am liebsten wenn die Pflasterung direkt an den Asphalt anschließt (ohne irgendwelcher Rampen oder ähnlicher Dinge), dann würde sich nichts zur Vergangenheit ändern bis auf den Umstand das ich nun natürlich auch die Pflasterung für die Ein-Ausfahrt verwenden werde. (da Gemeinschaftsgrund)
- und das gepflastert wird steht auch fest - Pflastersteine liegen schon alle bereit (gelagert natürlich wieder am Gemeinschaftgrund)

Es ist so und so eine etwas schwierige Situation mit einer gemeinschaftlichen Zufahrtsstrasse - speziell im Winter bzw. wenn einfach zu wenig Parkmöglichkeiten vorhanden sind  der Besuch immer mitten auf der Zufahrt steht und man immer wieder anläuten muss damit man rausfahren kann. Im Winter kommts halt immer darauf an - wer muss zuerst in die Arbeit - der kann dann halt Schnee schaufeln - und die anderen freuen sich dann halt darüber.
Bin eigentlich eine recht freundliche und zuvorkommende Person - aber bei so manchen Aktionen gewisser Nachbarn geht man dann halt auch schnell an die Decke, da die unter Nachbarn normalerweise vorhande Diskussion und das finden eines gemeinsamen Weges den beide Parteien akzeptieren komplett fehlt.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.10.2020  (#10)

zitat..
mlduke schrieb: Pflastersteine die zwar auf Gemeinschaftsgrund liegen aber nicht "uns" gehören, da nur von einer Partei verlegt. 

Das ist ein Irrglaube. Alles was mit dem Grundstück niet- und nagelfest verbunden ist gehört allen Grundeigentümern zu gleichen Teilen. Ausnahme wäre ein Parifikat, das genau regelt, welcher exakte Teil vom gemeinsamen Grund wem konkret gehört. So etwas wird es aber vermutlich nicht geben. 

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  •  Sparfratz
  •   Bronze-Award
12.10.2020  (#11)
Ich würd das positiv sehen. Ist doch gut wenn gepflastert wird und dort nicht nur Schotter liegt. Auch völlig verständlich, dass der Nachbar es ordentlich machen will.  Und er zahlts ja offenbar auch komplett alleine.

Wenn ich das so richtig versteh muss der Nachbar von Haus 2 ja auch selber zu seinem Grund fahren. Der wird ja dann kaum eine Erhöhung bauen. Und er darf sowieso nicht verhindern, dass der von Haus 1 zu seinem Grund kommt. 
Haus 3 kanns komplett egal sein, oder ? Der kommt ja sowieso immer zu seinem Haus und braucht den Pflasterstreifen nicht. 


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  •  querty
  •   Gold-Award
12.10.2020  (#12)
Finde ich einerseits nicht in Ordnung, wenn Haus 2 entscheidet, welches Pflaster alle bekommen, andrerseits komisch (aber praktisch), wenn Haus 2 das für alle andere bezahlt. Ich hoffe der Bewohner geht dann nicht davon aus, dass es "sein" Pflaster ist, weil er es ja bezahlt hat.

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  •  chris464
  •   Silber-Award
12.10.2020  (#13)
Also sowas musst einfach klären. Entweder ihr findets a ordentliche Gesprächsbasis auf Nachbarschaftsbasis wo ihr euch das ausredets was mir sowieso komisch vorkommt wenn das nicht geht - aber gut ihr werdets eure Gründe haben. 
Ansonsten, wenn das stimmt was du sagst und das wirklich im Grundbuch als gemeinsames Eigentum eingetragen ist dann würd ich freundlich aber bestimmt rübergehen und mal fragen ob er weiss dass er da bauliche Veränderungen auf Gemeinschaftsgrund vornimmt und wie er sich das so vorstellt. Vielleicht weiss ers ja gar net und bisher wars ja vermutlich auch allen egal dass dort schotter war.

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  •  Rasenfreund
  •   Silber-Award
12.10.2020  (#14)
Ich glaube das Problem liegt ganz wo anders.
Ich denke es liegt nicht daran das gepflastert wird oder die Pflastersteine sogar höher sein könnten als der Aspahlt.
Es geht um die fehlende kommunikation. Der Nachbar baut etwas und sagt mir nicht Bescheid (was er nicht muss).
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind die Pflastersteine aktuell nur dort gelagert. Ob wirklich gepflastert wird, weiß man gar nicht, es ist eine Vermutung.
Das der Nachbar nicht einfach was Pflastern kann, was ihm nicht alleine gehört, wird ihm vermutlich klar sein, darum glaube ich gar nicht das hier wirklich gepflastert wird.
Selbst wenn es so wäre, gehören diese Pflastersteine zu 1/3 auch dir und du kannst immer noch drüber fahren.
Der Nachbar möchte offensichtlich, warum auch immer, mit dir nicht sprechen. Warum wartest du nich einfach mal ab was mit den Steinen tatsächlich passiert?

Irgend ein persönliches Problem liegt zwischen euch beiden was wir nicht wissen, die Steine sind es vermutlich nicht.

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  •  mlduke
17.10.2020  (#15)
...Thema (ist für mich zumindest) gelöst. Nachbarn haben die letzen zwei Tage die Pflasterung erstellt. Schließt bündig mit dem Asphalt ab. 
Habe sie im Gespräch darauf hingewiesen das ich diese Fläche a) für verkehrstechnisch Zwecke nutzen werden (Gemeinschaftsgrund) und b) diese Flächen zu allen Tag und Nachtzeiten freizughalten sind und nicht als Lagerungen für z.B. Mülltonnen o.ä. genutzt werden dürfen (Gemeinschaftsgrund).
Bin mal gespannt ob dies auch so umgesetzt wird. 
Für mich ist das Thema damit durch da ich die Ausfahrt wie gewohnt weiterbenutzen werde.

Danke nochmals für eure Anregungen

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.10.2020  (#16)

zitat..
mlduke schrieb: b) diese Flächen zu allen Tag und Nachtzeiten freizughalten sind und nicht als Lagerungen für z.B. Mülltonnen o.ä. genutzt werden dürfen (Gemeinschaftsgrund).
Bin mal gespannt ob dies auch so umgesetzt wird. 

Vergiß nicht, dass deinem Nachbarn diese Fläche zu einem Drittel genauso gehört.
Und sei froh, dass er auf seine Kosten gepflastert hat.

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