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Schätzung Aufwand Kellenstrich & Abscheren Innenputz

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  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
19.10.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,
nachdem wir auf einen größeren Streit mit unserem Innenputzer (ein "besonderer" Typ) zusteuern würde ich mich sehr über eure Einschätzung zum Aufwand für folgende Tätigkeit freuen:

Wir wollen wandbündige Sesselleisten. Der Innenputzer hat sich geweigert die übliche Methode (Montage Metallleisten vor Innenputz durch Tischler 5 cm über Oberkante fertiger Fußboden vor IP und Putzen bis zu dieser Leiste) durchzuführen und wollte stattdessen den Putz beim Verputzen in nassem Zustand grob bis zur Oberkante des Fußbodens abscheren und nach Einbringen des Estrichs mit der Flex einen geraden Schnitt 5 cm über OK Fußboden durchführen.

Arbeitsaufwand wurde von ihm mit max. 2 Stunden für das Flexen beziffert, wir haben daher insgesamt mit max. 3-4 Regiestunden zu üblichen Regiestundenpreisen kalkuliert.

"Versehentlich" hat er das aber nicht seinen Mitarbeitern mitgeteilt und hat stattdessen nachträglich bei "hartem" Innenputz den unteren Teil maschinell abstemmen lassen (Zeitaufwand 6,5 Hilfsarbeiterstunden, davon ein guter Teil Entsorgung Abbruchmaterial - wir waren durchgehend anwesend).

Nun wollte er uns für diese Tätigkeiten einen "Pauschalpreis" von 3.900 EUR (60 EUR je Laufmeter zzgl. 300 EUR (!!!) Anfahrt) verrechnen.

Nach entsprechend wütender Beschwerde will er nun 13 Regiestunden zu 780 EUR (völlig falsche Zeitangaben - Arbeitsbeginn zB 1,5 Stunden vor Ankunft Partie auf Baustelle) + Maschinen- und Anfahrtpauschale 240 EUR verrechnen.

Für das (noch nicht durchgeführte) Flexen kalkuliert er jetzt auch 13 Stunden statt den vorher besprochenen max. 2 Stunden zzgl. Anfahrt.

Das bezahlen wir natürlich auch nicht und werden auch nichts mehr von dieser Firma durchführen lassen. Wir werden nur den Aufwand für das Abscheren für ca. 60 Laufmeter / 20 cm Höhe Putz während dem Verputzen in nassem Zustand bezahlen (ggf. mit Kreuzlinienlaser und vorigem Kellenstrich).

Ich würde hier grob geschätzt auf maximal ca. 3 Stunden ohne Maschineneinsatz also weniger als 200 EUR kommen - ist das aus eurer Sicht realistisch?
Danke & LG

  •  Landei
  •   Gold-Award
19.10.2020  (#1)
Wie bei so vielen Streitigkeiten rund ums Hausbauen frage ich: Was wurde letztendlich (hoffentlich schriftlich) vereinbart/beauftragt?

- Warum der IP sich weigert auf vom Tischler montierte Schienen zu Putzen verstehe ich nicht.

zitat..
Notausgang schrieb: Versehentlich" hat er das aber nicht seinen Mitarbeitern mitgeteilt

- sein Pech
-

zitat..
Notausgang schrieb: wollte stattdessen den Putz beim Verputzen in nassem Zustand grob bis zur Oberkante des Fußbodens abscheren und nach Einbringen des Estrichs mit der Flex einen geraden Schnitt 5 cm über OK Fußboden durchführen.

das ist doch keine saubere Lösung.

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  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
19.10.2020  (#2)

zitat..
Landei88 schrieb: Wie bei so vielen Streitigkeiten rund ums Hausbauen frage ich: Was wurde letztendlich (hoffentlich schriftlich) vereinbart/beauftragt?

Beauftragt bzw. im Bauprotokoll festgehalten wurde: XXX empfiehlt den Putz bis RDOK
auszuführen und hinterher den Putz im Bereich der Sockelleisten einzuschneiden und abzuschlagen.
Für die aktuell zu verrechnenden Leistungen also konkret: Putz wird nur bis (ungefähr) RDOK ausgeführt. NICHT: Putz wird bis unten ausgeführt und dann abgebrochem.

zitat..
Landei88 schrieb: Wie bei so vielen Streitigkeiten rund ums Hausbauen frage ich: Was wurde letztendlich (hoffentlich schriftlich) vereinbart/beauftragt?

- Warum der IP sich weigert auf vom Tischler montierte Schienen zu Putzen verstehe ich nicht.
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meine persönliche Meinung: Damit er hinterher überzogene Rechnungen für "nichts" stellen kann. Wir haben zum Glück vor Beginn der Arbeiten eine dringende Warnung zum Innenputzer von einem anderen Forumuser erhalten und deshalb alles (Besprechungen, Arbeitszeiten) schön dokumentiert und wo möglich mehrere Zeugen eingebunden. Juristisch ist das Thema mE eh "einfach". Da vorab kein bestimmter bzw. pauschaler Werklohn vereinbart wurde, schulden wir nur den "üblichen" bzw. "angemessenen" Werklohn. Nachträgliche einseitig festgelegte überhöhte "Pauschalpreise" sind kommen zwar häufig vor, sind aber natürlich nicht einklagbar  - ansonsten könnte er statt einem Stundenlohn von rd. 500 EUR für Hilfsarbeitertätigkeiten auch 5 Mio. EUR verrechnen - Wucher und damit nichtig ist ohnehin beides emoji .

zitat..

Notausgang: wollte stattdessen den Putz beim Verputzen in nassem Zustand grob bis zur Oberkante des Fußbodens abscheren und nach Einbringen des Estrichs mit der Flex einen geraden Schnitt 5 cm über OK Fußboden durchführen.

das ist doch keine saubere Lösung.


Sehe ich genauso. Leider kam die Warnung bzw. die strikte Ablehnung der "üblichen Durchführung mit Metallprofil" zu spät  - wir haben schlicht  keinen anderen Innenputzer mehr gefunden der eingesprungen wäre und hätten bei einem Wechsel dieses Gewerks mehrere Monate Verzögerung beim Bau gehabt. Wir hatten schlicht nicht damit gerechnet dass das so ein Thema wird und bei der ursprünglichen Beauftragung noch keine flächenbündigen Sesselleisten eingeplant....

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