Hallo,
für den Stromanschluss Grundstück - Netz NÖ gibt es lt. Aussage von Netz NÖ folgende Varianten:
- Netz NÖ beauftragt einen Unternehmer, welcher das Leerrohr vom KVS ans Grundstück verlegt
- man beauftragt eine eigene Firma und bekommt eine Kostenerstattung (Pauschalpreis vermutl. pro Laufmeter)
Es wurde bei mir eine Firma von Netz NÖ beauftragt, das Leerrohr an meine Grundgrenze zu verlegen. Ich habe von Netz NÖ schriftlich, dass bei den Grabungsarbeiten das Erdkabel alternativ gleich verlegt werden kann.
Diese besagte Firma war bei mir am Grundstück, machte mir gleich ein Angebot für Sachen, die ich vorläufig gar nicht benötige. Deshalb wurde von mir fernmündlich das Angebot abgelehnt und gesagt, dass das Erdkabel lediglich bis zur Grundgrenze verlegt werden soll.
Das verweigert die Firma plötzlich und sagt "in meine Künette legen Sie sicher kein Kabel", fremdes Material greift er nicht an, und und und... Außer dass mein Blutdruck bei dem Gespräch in schwindelerregende Höhen schoss, blieb bei dem Gespräch nicht viel übrig.
In meiner Gemeinde gilt ein Grabverbot bis Mitte März. Dieses gilt jedoch - nach Rücksprache mit der Gemeinde - lediglich für befestigte Wege und Straßen. Das Erdkabel wird ins Bankett verlegt, welches nicht befestigt ist, somit gilt das Verbot nicht. Die Firma meint trotzdem sie macht es frühestens am 16. März.
Kann ich von Netz NÖ verlangen, dass ich die Grab-/und Verlegearbeiten selbst beauftrage? Auch wenn die besagte Firma von Netz NÖ selbst schon beauftragt wurde? Lt. Aussage vom Netz NÖ-Mann gäbe es die Möglichkeit, aber "das mach ich eigentlich nie so, da gibts weniger Probleme".
Meiner Ansicht nach riecht das sehr nach "Freunderlwirtschaft", würde mich nicht wundern wenn die Firma der Schwiegervater vom Netz NÖ-Mann ist. Aber natürlich gilt für alle die Unschuldsvermutung.
Und wenn ich auf eine eigene Beauftragung Wert legen kann, wie hoch sind die Vergütungssätze von Netz NÖ? Hat das schon jemand beansprucht? Schließlich will ich nicht unbedingt auf massiven Kosten sitzen bleiben, wenn es nicht notwendig ist.