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Leider wird in Österreich Erfahrung bezahlt. Quer durch alle Branchen. Durch jahrelange Erfahrung hat man sich Expertise und Know-How im jeweiligen Gebiet aufgebaut. Und das wird bezahlt. Deswegen verdienen Ältere meistens mehr als jüngere. Und deine Beispiele sind wohl schlecht gewählte. Ich hoffe wohl dass ein Arzt mit jahrelanger Erfahrung den Job besser macht als ein Chirurg frisch von der Uni... Beim Polizisten ebenso. Lieber einen Erfahrenen Polizisten beim Terror Anschlag als einen Jungspund der die nerven weghaut. Einzig bei der Putzfrau sollte es keinen Unterschied machen. Natürlich wäre umgekehrt richtiger aber so spielt die Welt nicht. Natürlich bräuchte man mit 35J mehr Geld als mit 65J. Oft ist die Lifestyle Inflation aber mit 65J auch höher als mit 35J und es bleibt trotz mehr Verdienst weniger über. |
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Hi, der reinigungs Kollektivvertrag unterscheidet nicht in Dienstjahren/Erfahrung. Es gibt 6 Lohngruppen, im teuersten Fall wäre mit lehrabschluss, aber auch dort kann man ohne Berufserfahrung hin. LG aus der Branche |
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Also als Ingenieur lernt man mit jedem Projekt dazu. Logischerweise steigt so mit den Jahren auch das Gehalt... |
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@DeletedUser002: Ich arbeite in einer Personalabteilung und kann deine Frage wie folgt beantworten: "Biennalsprünge" bzw. kollektivvertragliche Vorrückungen (wie es in meinem KV heißt), werden von den Sozialpartnern verhandelt (Arbeitnehmervertreter & Arbeitgebervertreter). Die ganue KV-Thematik ist natürlich auch historisch getriggert. Das heißt, dass deine Frage eigentlich keiner "logisch" nachvollziehbaren Antwort führt. Kurzum: it's like it is bzw. müsstest dich bei den Sozialpartnern "beschweren". |
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Aber auch bei der Putzfrau: Mit den Jahren lernt sie (hoffentlich) auch etwas dazu beim Putzen: Welches Putzmittel/welche Technik wo besser funktioniert. Wie sie bei gleichem Ergebnis schneller sein kann. Und hier kommt natürlich auch der "Vertrauensfaktor" dazu (beispiel Putzfrau für Privat): Je länger ich die Putzfrau kenne, desto mehr vertraue ich ihr, desto eher kann ich ihr zB auch mal den Schlüssel fürs Haus geben weil ich nicht da bin, Dinge rumliegen lassen weil ich weiß, die nimmt sie eh nicht usw... |
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Das kommt aus der Historie und ist in vielen Kollektivverträgen noch drinnen. Aufgeteilt wird das in Verwendungs/Funktionsgruppen und Verwendungsgruppenjahren. In den Verwendungsgruppen wird die Art der Tätigkeit und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten beschrieben (zb. selbstständiges Abarbeiten von Aufträgen, Führen von Personal usw.), in der man eingestuft wird. Meistens ist nach 10 oder 20 Jahren Verwendungsgruppenjahren ohnehin Schluß und man "steht an". Dann hilft nur mehr ein Aufrücken in der Verwendungsgruppe. In manchen älteren Kollektivverträgen gibts nach wie vor kein Limit der Verwendungsgruppenjahre, d.h. die Personen steigen dann alle 2 oder 3 Jahre...das summiert sich dann tatsächlich auf mit den Jahren. Das sehe ich nicht so. Dann kommt ein 25 jähriger Klugsche.sser von der Uni mit 2 Jahren Berufserfahrung und erklärt den Leuten mit 20 Jahren Erfahrung, wie´s funktioniert. Ich finde schon, dass man sich die fette Gage erarbeiten soll...und das dauert eben. Heute sagt man eben oft Junior, Senior, Expert usw. zu den unterschiedlichen Erfahrungslevels. Aja, die Beträge in den KV sind die absoluten Mindestbeträge, oft wird man aber höher als im KV bezahlt, d.h. da gibts diese Sprünge ohnehin nicht. |
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Kann ich nicht bestätigen. Gibt genug Firmen die trotz 100% Überzahlung auf das eingestufte Kollektivgehalt die Sprünge gewähren... Die werden zwar weniger aber es gibt sie Für mich sowieso irgendwie zuviel Spielraum für die Firmen... Ein paar gebens, ein paar net. Die richtigen Klauseln (Aufsaugungsklauseln) haben sie meistens nicht in den Dienstverträgen drinnen... Aber ja es heißt wiedermal: Wo kein Kläger da kein Richter... Die wenigstens beschäftigen sich tatsächlich ob diese Vorrückungen oder auch KV-Erhöhungen gewährt werden... Wundern sich dann warum immer weniger Geld übrig bleibt durch Inflation. |
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Der KV ist die absolute gesetzliche Untergrenze. Klar darf (und soll) eine Firma die Angestellten besser bezahlen, zb. mit unabhängigen Vorrückungen, Bonusausschüttungen oder anderen Goodies. Najo, individuelle Nachteile bei der Gehaltsverhandlung sind eher schlecht einklagbar |
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Ich spreche vom konkreten Fall, dass über Kollektiv bezahlt wird also Überzahlung herrscht die kollektivvertraglichen Erhöhungen aber nicht gestattet werden. Soviel ich weiß ist das nur rechtens wenn eine Aufsaugungsklausel im DV angeführt ist. Das heißt wenn vermerkt ist dass die Erhöhungen die Überzahlung "aufsaugen". LG |
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Dass ein AN, wenn er jung ist, evtl. mehr Geld braucht, ist aber für den AG aber kein Kriterium. Bei Angestellten kommt es in der Regel (nicht immer, aber doch meist) durchaus auf Berufserfahrung an, und diese wird halt entsprechend entlohnt. Grade bei den Beispielen (Polizist, Arzt) ist das ja auch nachvollziehbar. Wenn jemand frisch von Schule/Uni/Lehre kommt, hat er ja im Regelfall keine Ahnung von Tuten und Blasen (am ehesten noch der Geselle, da dieser ja schon gearbeitet hat). Dass hier daher anders entlohnt wird als bei erfahrenen Kräften scheint zumindest für mich nachvollziehbar. Umgekehrt ist es bei Arbeitern dagegen ja meist so dass es keine/kaum Sprünge gibt (kann freilich je nach KV etwas unterschiedlich sein). Ich vermute mal dass eine Reinigungskraft meist unter "Arbeiter" fällt. Ich habe grade den KV Film- und Musikwirtschaft angesehen. Auch dort haben die Angestellten nach Verwendungsjahre immer weiter steigende Gehälter. Im übrigen wird seitens der Sozialpartner hier ohnehin etwas gegengesteuert, zum Beispiel in der Branche in der mein Betrieb ist (Handel), wurde ein neuer KV entwickelt. Hier sind die Einstiegsgehälter höher, danach wurde die Kurve aber etwas abgeflacht. Das macht es freilich auch leichter für ältere AN einen Job zu finden, da hier der Gehaltsunterschied zu jungen MA nicht mehr so groß ist. |
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Das ist so nicht korrekt. Vorrückungen nach BG-Jahren lt. Kollektivvertrag sind zu bezahlen - egal wie hoch der Gehalt ist. Es ist korrekt, dass nach einer im KV festgelegten Anzahl an Jahren dann Schluss mit Vorrückung ist. @thez: Du gehst Recht in der Annahme, dass die Überzahlung lt. KV die Vorrückung nicht "aufsaugen" kann. |
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Ist es nicht so, dass man in einigen KV, die neu verhandelt werden, es so macht, dass man das Anfangsgehalt in die Höhe schraubt und eben diese Sprünge dann weniger hoch ausfallen. Man suggeriert damit eine win-win Situation .) der AG muss weniger Lebensverdienstsumme auszahlen aber .) der AN hat am Anfang - da wo ers braucht - mehr Kohle |
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Das glaube ich nicht. Die kollektivvertraglichen Erhöhungen sind natürlich auch da zu bezahlen, unabhängig was im DV steht. Der DV darf den AN nicht schlechter stellen als es der KV (und demnach auch die jährlichen KV Erhöhungen) vorsieht. Es wird aber oft eine Deckelung ab einer gewissen Gehaltsgrenze eingeführt...was auch sinnvoll ist, damit die guten Verdiener nicht noch mehr Abstand zu den niedrigeren Gehältern bekommen. ja klar, das ist ja der Sinn von den Bi/Triennallsprüngen. Hab mich da vielleicht ein wenig mißverständlich ausgedrückt, ich meinte die Vorrückung/Sprung in die nächste Qualifikationsstufe (zb. Grund-, Fach-, Expertenstufe). |
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Warum weniger Lebensverdienstsumme? Einstiegsgehälter sind höher, dafür werden auch die Erhöhungen niedriger. Es gibt auch Übergangsregelungen und Umrechnungsmechanismen die tendenziell AN-freundlich formuliert sind. Da dass ja durchaus von den Gewerkschaften so verlangt wurde, glaube ich nicht dass das zum Nachteil der AN nicht. Volkswirtschaftlich ergibt es durchaus Sinn, da so auch ältere AN leichter einen Job bekommen können da sie nicht mehr ungleich teurer als Junge sind. Gerade in Bereichen wo Erfahrung nicht so extrem viel zählt (wenn z.B. jemand 30 Jahre lang im örtlichen Nähgeschäft arbeitete und dann zum H&M wechseln muß, bringt die Berufserfahrung nicht wirklich viel). In Bereich wo Erfahrung etc. viel wert ist, verdient man ohnehin nicht KV, sondern kann sich das individuell ausmachen. |
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Eine Aufsaugungsklausel ist zulässig, wenn im DV geregelt und der KV nichts gegenteiliges vorsieht. Der DV kann natürlich nicht schlechter stellen als im KV geregelt, aber wenn es im KV offen bleibt, kann der DV natürlich etwas spezifischer regeln. Das stimmt nicht, es ist grundsätzlich möglich. Auch das stimmt so nicht. Hier wird leider einiges vermischt. Ich empfehle dazu die Lektüre dieser Seite: https://www.kollektivvertrag.at/cms/KV/KV_3.3.a/1342536520967/der-kollektivvertrag/rechtsgrundlagen-und-wichtige-begriffe/lohn-und-gehalt Einfaches Beispiel, hatte ich bereits rechtens bei einem Dienstgeber: Ein fiktives Gehalt von 3.000 brutto entspricht dem KV Mindestgehalt. Man handelt sich eine Überzahlung auf 3.400 aus. Nun hat man nach 2 Jahren eine Vorrückung innerhalb derselben Verwendungsgruppe wodurch das KV-Minimum auf 3.200 ansteigt. Bei aufsaugender Klausel hat man trotzdem keine 3.600 am Gehaltszettel, sondern nachwievor 3.400. Die KV-Erhöhung für die Abgeltung der Inflation kann als Ist- oder Soll-Erhöhung ausfallen. Da werden dann beispielsweise 2% jedenfalls (bei Ist) auf die 3.400 aufgeschlagen, auch wenn man über KV bezahlt wird. Das hängt aber dann vom einzelnen KV ab, hier gibt es deutliche Unterschiede. Ich war bereits in den KVs IT, Lebensmittelindustrie und Metall beschäftigt und kann dir bestätigen, dass es genau so ist, wie von mir geschrieben. |
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Naja, nach der Uni kannst eigentlich gerade mal die Basics, selbiges gilt auch für Lehre und berufbildende höhere Schulen. Nach zehn Jahren Berufserfahrung sieht die Sache schon anders aus. Da gibt es dann 30-35 jährige, die stechen die 60 jährigen locker aus. Wobei die verdienen dann eh in Kürze mehr, den wenn du die nicht bei Laune hälts, werden die sehr schnell abgeworben. |
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Wenn du a Herztransplantation bekommen sollst willst du mir also ernsthaft sagen, dass du bei der Wahl des Arztes keinen Unterschied machen würdest, ob der Arzt mit 28 und seinem Diplom in der Hand gerade aus der Uni gestolpert kommt, oder ob du von einem 40-jährigen Arzt operiert wirst, der sechs Herzen pro Jahr transplantiert? Bin ich absolut dafür! Alle paar Jahre umschulen und von KV zu KV hupfen, weil da bin ich dann ja wieder Anfänger. Du willst ja die Bezahlung natürlich nach Erfahrung absenken und nicht einfach nach Alter. Ist nicht böse gemeint, aber das ist für mich eine sehr naive Einstellung zum Arbeitsmarkt. Wieso denn leider? Seit wann ist es etwas schlechtes, in seinem Job besser zu werden und sich diese Steigerung der Qualität bezahlen zu lassen? Komische Branchen, wo Erfahrung keinen Wert hat. |
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Was stimmt da jetzt an meiner Aussage nicht? Wenn die kollektivvertragliche Erhöhung von zb. 1,5 % auf die Ist-Gehälter für alle vorsieht, dann bekommt das jeder...egal ob er überzahlt ist oder nicht und unabhängig vom Dienstvertrag. Bei den Vorrückungen kommt´s auf den KV an. In der Elektroindustrie sind zb. Biennalsprünge mit den entsprechenden Summen (in Abhängigkeit zum Verwendungsgruppenjahr und Verwendungs/Funktionsgruppe) verankert, die jeder und abhängig drauf bekommt. |
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IT KV: Es kann im Gegensatz zur fixen KV-Erhöhung bei Überzahlung auch eben zum Fall kommen, dass du nichts bekommst, wenn die IST-Erhöhung über die Lohnsumme zustande kommt. Darum nochmal die generell gültige Aussage: Es ist falsch, dass du eine Erhöhung (Vorrückung, KV) immer automatisch bekommst. Es kommt auf den Einzelfall im jeweiligen KV drauf an. |
Es ging mehr um das Zitat vom Zitat, dass du das nicht glaubst und dass eine Erhöhung quasi 'natürlich' also immer zu zahlen ist, was falsch ist. ||
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ich denke sogar, das gegenteil ist der fall. abgesehen davon, weis ich nicht wie man auf die idee kommt, dass erfahrung keinen wert hat. das mag bei der geschätzten reinigungskraft vielleicht eher stimmen, bei einem chirurgen jedenfalls nicht. |
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Habe ich vielleicht falsch formuliert: Ich habe gemeint: "Leider wird nach Alter/Erfahrung bezahlt und nicht nach Know-How". Generell werden Ältere in meisten Fällen mehr verdienen als jüngere. Obwohl das Know-How, Flexibilität sowie Motivation oft bei Älteren zu wünschen übrigt lässt. |
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