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Nein! (mit "max. bebaubare Fläche" meinst du ein Überschreiten der "Bebauungsdichte"??) Zum bewilligungs- und anzeigefreien Pool gehört auch der typische Technikschacht (also eine unterirdische bauliche Anlage). Kommt drauf an, ob als ober- oder unterirdisch einzustufen. Woher hast das?? Und was hat das jetzt damit zu tun: Ein "Naturpool" ist ein Naturpool, oder was meinst jetzt? Der Regenerationsbereich bei einem Naturpool is ja Teil des Naturpools. Und ein Naturpool als solches ist bewilligungs- und anzeigefrei. Allerdings nicht, wenn dazu Geländeveränderungen erfolgen. Diese sind ja bewilligungspflichtig. Schon, brauchst halt eine Baubewilligung. Für den "Naturpool" zählt nicht die Kubatur, sondern die WasserFLÄCHE (200m²) Generell: alles, was in diesem Zu8sammenhang nicht bewiiligungs- oder anzeigefrei ist, braucht eine BAUBEWILLIGUNG! |
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danke für die erste Einschätzung. Ich habe jetzt von der Behörde folgende Auskunft bekommen und werde mich jetzt mal mit einem Poolbauer zusammensetzen udn schauen was der zu den ersten Ideen sagt. Lt. NÖ BO 2014 idgF dürfen Geländeveränderungen lt. § 67 – (1) durchaus vorgenommen werden. Durch oftmals anzutreffende Hanglagen in Klosterneuburg fallen sicherlich viele bspw. Naturpools (odere andere genannte Anlagen lt. §17 Pkt. 2) aus von Ihnen genannten Gründen aus der Kategorie der „freien Vorhaben“ lt. §17 NÖ BO 2014 idgF. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass eine Umsetzung in Hanglagen aus baurechtlicher Sicht nicht möglich ist. Naturpools (odere andere genannte Anlagen lt. §17 Pkt. 2) können durch eine baurechtliche Bewilligung lt. §14 NÖ BO idgF unter Einhaltung sonstiger baurechtlicher Bestimmungen, welche lt. konkretem Anlassfall zu prüfen sind, umgesetzt werden – je nach Ausgestaltung beispielsweise als „bauliche Anlage“ lt. NÖ BO 2014 idgF. Zur Sauna: ich tendiere dazu einfach eine 10m² bewilligungsfreie Gartenhütte aufzustellen. Wer soll mir denn verbieten, dass ich da dann auch einen ofen reinstelle und mich ein paar mal im MOnat 20 min reinsetzte zum Schwitzen? das ist doch eingentlich fast schon lächerlich, dass hier ein Unterschied gemacht wird. |
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Genau das hab ich oben ja schon gesagt: |
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