« Baurecht  |

Zählt freistehende Treppe als bauliche Anlage?Niederösterreich [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Michl84
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.2.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich will im seitlichen Bauwich eine Treppe ins Obergeschoss machen, da ich dieses mit einem seperaten Eingang zugänglich machen will (vermieten). Mein Baumeister sagte mir jetzt das sei leider nicht möglich da das laut § 52 NÖ Bauordnung ein Vorbau ist und nur bis max. ein Drittel der Gebäudelänge zulässig ist. Die Stufen "gegenläufig" zu planen geht leider auch nicht da ja nur max. der halbe Bauwich in der Breite bebaut werden darf. 
Jetzt habe ich mich hier im Forum und in der Nö Bauordung eingelesen.  Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich eine freistehende Treppe mache, die keine Verbindung zum Gebäude hat, also nur daneben steht, es sich um eine bauliche Anlage laut § 51 Abs. 5 handelt? Den dann würde es sich ausgehen. 
Danke schon im Voraus für eure Hilfe

  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.2.2021  (#1)
Als bauliche Anlage musst du aber die Höhenbeschränkung beachten: max. 3m inkl. Geländer/Absturzsicherung ab Bezugsniveau. Das wird sich nicht ausgehen, oder?

1
  •  Michl84
25.2.2021  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Als bauliche Anlage musst du aber die Höhenbeschränkung beachten: max. 3m inkl. Geländer/Absturzsicherung ab Bezugsniveau. Das wird sich nicht ausgehen, oder?

Da hast du recht Karl das wird sich leider nicht ausgehen. 
Wenn ich mich aber an den zweiten Teil des Absatzes halte "oder die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf dem Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen", sollte es sich ausgehen. Da muss ich nochmals meinen Baumeister fragen wie es mit der Bezugshöhe in dem Bereich ausschaut. Die steigt nämlich nach hinten etwas an.🤔
Aber danke erst mal 

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Aufschließung / Parzellierung (Stmk) - was ist Sache der Gemeinde?