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Um da was zu antworten, muss man zunächst wissen, ob es einen Bebauungsplan gibt und wenn ja, was in diesem genau geregelt ist. |
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Sehe ich im Bebauungsplan ob und wie ich bauen kann. Was kann ich daraus lesen? Wie ist es generell gereget in meinem Fall? Der Plan liegt doch normalerweise bei den Gemeinden auf oder? |
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JA! JA! Kommt drauf an, ob es einen Bebauungsplan gibt und wenn ja, was da drin steht! Ein Bebauungsplan kann z.B. regeln, wie man Hauptgebäude (=das eigentliche Wohngebäude) und /oder Nebengebäude (= z.B. Garage) auf dem Baugrundstück anordnen muss/darf, d.h. mit welchen Abständen zu diversen Grundgrenzen. Man nennt das "Bebauungsweise". - "Offene" Bebauungsweise bedeutet, dass das Hauptgebäude zu den seitlichen Grundgrenzen bestimmte Mindestabstände einhält. - "Gekuppelte" Bebauungsweise bedeutet, dass das Hauptgebäude zu einer seitlichen Grundgrenze einen Mindestabstand einhält und an der anderen Grundgrenze direkt an die Grenze gebaut ist. - "Geschlossene" Bebauungsweise bedeutet, dass das Hauptgebäude an beiden seitlichen Grundgrenzen direkt an die Grenze gebaut ist. (Anmerkung: das ist jetzt in aller Kürze ohne Details) Nach deiner Schilderung steht das Wohngebäude derzeit mit entsprechendem Abstand zu einer Grundgrenze (von der anderen Seite hast nichts beschrieben). Das ist dann entweder "offen" oder "gekuppelt" (je nachdem, wie es auf der anderen Seite ausschaut). So wie du es beschreibst, willst du das Wohngebäude (über die Garage drüber) bis zur Grundgrenze durch einen Zubau erweitern. Wenn es bisher "offen" war, dann wird durch den Zubau dann ein "gekuppelt" draus. Wenn es bisher "gekuppelt" war (nämlich an der anderen Seite bis zur Grundgrenze gebaut), dann wird durch den Zubau ein "geschlossen" draus. Es ist daher die allererste Frage, ob es einen Bebauungsplan gibt, der für das Grundstück eine Bebauungsweise vorgibt und welche das ist. |
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